Die Linke – MV – KV Saarbrücken
Erstellt von Redaktion am 16. Oktober 2014
Die Linke – MV – KV Saarbrücken
18. Oktober 2014
19. Mitgliederversammlung Kv. Saarbrücken
Saarbrücken, Turnhalle Brebach, 9 Uhr.
Mandatsprüfung ab 8 Uhr.
Quelle: Die Linke KV Saarbrücken
So sieht, ohne die Grafik, die Einladung zu einer Linken Kreisversammlung des KV Saarbrücken im Internet aus. Das ist dann auch die Einladung für eine öffentliche Versammlung, die Möglichkeit eventuell auch Neumitglieder für eine Partei zu interessieren. Für diese Interessenten zeigen wir einmal auf einer Tafel die Evolution zu einem Mitglied in der Partei DIE LINKE auf.
Hier auch zwei Anträge an die Mittgliederversammlung:
Antrag an die
Kreismitgliederversammlung
der Partei DIE LINKE
Kreisverband Saarbrücken
An den Kreisvorsitzenden Willi Edelbluth
sowie die Mitglieder des derzeitigen Kreisvorstandes
zwecks Aufnahme des Antrages in die Einladung und vorläufige Tagesordnung der
Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2014
Antrag
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
1. Der Vorstand des „Kreisverbandes Saarbrücken“ wird nach § 33 Abs. 1 und 2b der Bundessatzung der Partei DIE LINKE I.V. m. § 33 Abs. 2 der Landessatzung der Partei DIE LINKE – Landesverband Saar (die nach Satzung des Kreisverbandes Saarbrücken ausdrücklich analog auf den Kreisverband anzuwenden ist) abgewählt.
2. Bei Abwahl des Vorstandes ist in der gleichen Mitgliederversammlung ein neuer Kreisvorstand zu wählen.
Der Antragsteller weist ausdrücklich darauf hin, dass nach § 33 Abs. 2 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE i.V. m. § 32 Abs. 2b der Landessatzung der Partei DIE LINKE – Landesverband Saar der Kreisverband den Abwahlantrag in der Tagesordnung ankündigen muss. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass auch die Neuwwahlen nach § 31 Abs. 5 i. V. m. § 30 Abs. 5 der Landessatzung der Partei DI LINKE – Landesverband Saar in der Einladung anzukündigen sind (Aufnahme in die vorläufige Tagesordnung), da ein zulässiger Antrag auf Durchführung von Neuwahlen vorliegt. Auch diese Regelungen sind nach ausdrücklicher Festlegung in der Kreissatzung analog anzuwenden.
Begründung:
Leider muß festgestellt werden, dass eine Mehrheit des derzeitigen Kreisvorstandes sich über rechtliche Regelungen der Bundes-, Landes- und der Kreissatzung ständig ohne Hemmungen hinwegsetzt. So wird Engelbert J. Der seit langen in Malstatt wohnt, und mir, der ich seit 18 Monaten meinen Wohnsitz in Malstatt habe, die Zugehörigkeit zum Ortsverband des Wohnsitzes verweigert. Dabei ist die Regelung in allen Satzungen mehr als eindeutig. So bestimmt die Kreissatzung im § 2 Abs. 1 eindeutig: „Jedes Mitglied des Kreisverbandes gehört zu einem Ortsverband, in der Regel zu dem seines Hauptwohnsitzes.“ Die Regelung eines Wechsels in einen anderen OV als der des Wohnsitzes kann hier keine Anwendung finden.
Eine Mehrheit des derzeitigen Kreisvorstandes negiert die satzungsmäßigen Rechte des Mitgliedes Engelbert J. Und des Antragsstellers. Möglicherweise sind aber auch weitere Mitglieder, welchen ihren Wohnsitz in Malstatt haben, betroffen.
Tatsache ist weiter, dass der real noch existierende Kreisvorstand in seiner Mehrheit nicht zur Kenntnis nehmen will, dass es im OV Malstatt seit dem 8. Mai 2014 keinen handlungsfähigen Vorstand gibt. An der mehr als eindeutigen rechtlichen Lage ändert auch die gegenteilige Aussage eines Rechtsanwalts Gilcher nichts. Sie bestätigt nur, dass er Handeln in eigener Sache als rechtliche Expertise zu zu verkaufen sucht und insoweit als befangen anzusehen ist. Dass zudem der nicht mkehr im Amt befindliche Vorsitzende des OV Malstatt Beschlüsse über Aufnahme oder Ablehnung von Mitglieder fassen darf und durfte, ist völlig inakzeptabel.
Nur am Rande sei auch erwähnt, dass der Kreisvorstand sich auch nicht bemüßigt fühlte, die Obstruktion des OV Malstatt im Wahlkampf zu beenden. Dort wurden selbstherrlich Gelder blockiert, die von ihrer Herkunft her ausdrücklich für den Kommunalwahlkampf vorgesehen waren. An den sehr seltenen Wahlkampfständen des OV Malstatt durften Flyer der Stadtratskandidatin nicht verteilt werden.
Ein echter Skandal ist auch der Umgang des Kreisvorstandes mit den Mitgliedern aus dem Bereich Bürgerarbeit. Ohne jede satzungsmäßige Begründung sollen diese Mitglieder vor der Landesvorsitzenden Astrid Schramm im Landtag erscheinen und sich erklären, warum sie von A (wo sie neimanden kennen) nach B (wo ihre Freunde und Arbeitskollegen versammelt sind) wechseln wollen. Dabei ist das Verfahren in den Satzungen mehr als eindeutig geklärt, der Antrag zum Ortsverbandswechsel ist schriftlich beim Kreisvorstand zu stellen, sowohl der abgebende als auch der aufnehmende Ortsverband ist zu hören. Sechs Wochen später wird der Antrag nach Zustimmung des aufnehmendes Ortsverbandes wirksam. Seit nun mehr als einem halben Jahr wird seitens des Kreisvorstandes das Thema verschleppt. Offensichtlich wil eine Mehrheit im Kreisverband diese Mitglieder nicht in unserer Partei.
Dass Mitglieder durch die Landesvorsitzende und stellvertretende Kreisvorsitzende nur einer hochnotpeinlichen Befragung unterzogen werden sollen, ist in der Satzung nirgendwo vorgesehen. So treibt man Neumitglieder aus der Partei und leider steht zu vermuten, das dies nicht einmal ungewollt geschieht.
Dieses sind nur einige Beispiele, die sich durch weitere – etwa im Umgang mit den Bestimmungen des datenschutzes, dem ausufernden Gebrauch von von sog. „internen“ Sitzungen – ergänzen ließen. Angesichts der Häufung dieser Vorgänge wäre eine Klärung und Aufarbeitung über Parteischiedsgerichte langwierig und nicht mehr zielführend.
Um das recht vom Kopf auf die Füße zu stellen und den Frieden in der Partei wieder herzustellen, ist die Abwahl des derzeitigen Kreisvorstandes in Verbindung mit der sofortigen Neuwahl für alle Beteiligten die schnellste und beste Lösung.
Ich bitte um eure Unterstützung!
Saarbrücken, den 13. August 2014
Der Antrag im Original >>>>> HIER <<<<<
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Antragsteller
Petra Brück
Mitglied des OV Köllerbach
Mitglied des Landesvorstandes
An den Vorstand
des kreisverbanders Saarbrücken
Lebacher Straße 91
66113 Saarbrücken
Antrag zur Mitgliederversammlung am 18.10.2014
Leiebe Mitglieder des Kreisvorstandes,
liebe Mitglieder der Mitgliederversammlung
hirmit stelle ich den Antrag, den 2013 gewählten Vorstand des Kreisverbandes Saarbrücken in seinem Amt zu bestätigen.
In der Vergangenheit habe ich an einigen Sitzungen des Kreises teilgenommen und erfreulicher Weise festgestellt, dass die Arbeit des Kreisvorstandes eine sehr gute und zielführende Arbeit ist.
Auch die Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand war eine erfolgreiche Arbeit. Erwähnens – lobenswert ist eine gelungene pisitive Finanzsituation des Landesvorstandes, die es möglich machte, über den Kreis den Ortsverbänden vor den Kommunalwahlen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Dies ist nur möglich, wenn,
> Kreisverbände zeitnah Abrechnu8ngen buchen,
> Kreisverbände sich verantwortlich für die ordnungsgemäße Zahlung der Mitgliedsbeiträge einsetzen.
> Kreisverbände die ihm auferlegten Aufgaben zum Wohle der Partei erledigen und
> Viels, Vieles mehr.
In diesem Zusammenhang möchte ich stellvertretend für den Kreisvorstand Andreas Altpeter erwähnen, der den Ortsverbänden bei den Wahlen betreffend der Listenaufstellungen für die Kommunalwahl tatkräftig (sehr arbeits – und zeitintensiv) zur Seite stand.
Die Arbeit im kreisvorstand könnte noch harmonischer geleistet werden, wenn ALLE die Ziele der Partei DIE LINKE und die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Belange unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger/unserer Parteifreundinnen und Parteifreunde in den Vordergrund stellen würden und persönliche Befindlichkeiten einmal außen vor blieben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Ausführungen fogen und den amtierenden Vorstand im Amt bestätigen würden.
Freundliche Güße
Eure Petra
Der Antrag im Original >>>>> HIER <<<<<
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