Wulff-Rente ohne Leistung
Erstellt von Redaktion am 18. Februar 2012
Eine Debatte um die Zahlung von Ehrensold
So passen Staaten und Ehrensolb besser zusammen
Die Debatte um die Zahlung des „Ehrensold“ war schon Thema beim Rücktritt von Merkels Mann Nummer eins, Horst Köhler. Jetzt, im Fall Wulff startete die Diskussion schon lange vor seinen Rücktritt.
Was ist das für eine Bananenrepublik welche anderen Ländern wie Griechenland wegen der Überzahlung seiner Beamten kritisiert, und die eigenen Bediensteten sich Gegenseitig die Taschen füllen. 199.000 Euro jährlich. Büro und Personal, Dienstwagen und Leibwächter können zusätzlich gestellt werden. Dieses alles nach assistierter zweijähriger Unfähigkeit im Amt.
Der normale Bürger wird bei Unfähigkeit von seinen Arbeitgeber entlassen und bezieht nach einer kurzen Schonzeit das bundesdeutsche Armengeld. Der Steuerzahler schweigt zu alle dem und lässt sich von einer Politjunta auf der Nase herumtanzen anstand das ganze Gelumpe zum Teufel zu jagen. Heute, am Samstag wurde von Regierungsseite inoffiziell die Zahlung an Wulff bestätigt.
Dabei war gerade der Amtsinhaber selber einer der bekanntesten Kritiker diese Altersregelung. In seiner Zeit als Kandidat hatte er sich grundsätzlich zu folgenden eingelassen. „Ich denke, da muss ein Zeichen gesetzt werden“, sagte Wulff 2010, als die Republik Vergütung und Privilegien für Vorgänger Horst Köhler diskutierte. Die Debatte sei berechtigt, dies werde man verändern müssen und Abstriche vornehmen, meinte der Anwärter damals. Wulffs Vortrag blieb unerhört; jetzt könnte er derjenige sein, der von dem Versäumnis profitiert.
Der Juraprofessor Ulrich Mückenberger meldete sich vor einigen Wochen in der „FAZ“ mit einem Leserbrief, welcher Anstoß für den jetzt aufgeflammten Streit war. Er vertritt die Meinung das Wulff die Voraussetzungen nicht erfülle. Die Gründe seines Ausscheidens lägen in früherem und aktuellem Fehlverhalten. „Wulff wird also bei Rücktritt den Ehrensold nicht erhalten“, folgerte der Arbeitsrechtler – und rechnete vor, dass dem Haushalt angesichts der Spanne von der relativen Jugend Wulffs bis zu einem durchschnittlichen Sterbealter rund fünf Millionen Euro erspart blieben.
Diese Vorlage nahm der Speyerer Staatsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim Ende Januar auf und publizierte einen Fachaufsatz: „Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann.“ Dort schildert er Wulff als einen von Kanzlerin Angela Merkels Gnaden Abhängigen, die, ließe sie ihn fallen und spräche sie ihm den Ehrensold zu, damit „das Gesetz verbiegt“.
Mittlerweile wurden Presseberichten zufolge aus den Reihen der Grünen auch Bundestagsabgeordnete aktiv. Sie trugen die Frage an die Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments heran. Das Gutachten der Parlamentsjuristen sieht ebenfalls keine Ansprüche für Wulff, heißt es.
Über einen Wegfall der Ruhebezüge hätte von Arnim zufolge die Bundesregierung zu entscheiden. Fest steht, Wulff hätte derzeit ohne den Ehrensold materiell nicht allzu viel zu erwarten. Seine Pensionsansprüche aus der Zeit als Ministerpräsident kann der 52-Jährige erst mit 60 Jahren runde 7000 Euro monatliche Rente geltend machen, die als Landtagsabgeordneter auch erst drei Jahre früher. Einstweilen bliebe nur das Übergangsgeld aus dem Ministerpräsidentenamt; es endet im Juni.
Über die rechliche Argumentation schrieb von Armin einen Aufsatz in der „Neue Zeitung für Verwaltungsrecht – Extra“ den wir hier einfügen:
Professor Dr. Hans Herbert von Arnim
Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann.
Bundespräsident Christian Wulff erhielte im Falle seines Rücktritts – entgegen verbreiteter Meinung – keinen „Ehrensold“, es sei denn, die Bundesregierung würde dem Gesetz Gewalt antun. Als Steuerzahler können wir also aufatmen.
Ein lebenslanger Ehrensold in Höhe des vollen Gehalts nach 11/2jähriger Amtszeit eines 52jährigen Bundespräsidenten, der dem Amt keine Ehre gemacht hat, erschiene vielen algrob unangemessen. Als Bürger aber bleiben wir enttäuscht und Politiker-verdrossen. Denn da Wulff auch seine Ministerpräsidenten- und Abgeordnetenpension erst später erhält, er im Falle eines Rücktritts also ziemlich mittellos dastehen würde, wird nun klar, warum er so hartnäckig an seinem Amt festhält und freiwillig kaum zum Rücktritt bereit sein dürfte. Wir werden ihn nicht los, auch wenn er sich für sein Amt disqualifiziert hat.
Vor einem Dilemma steht auch Bundeskanzlerin Angela Merkel: Entweder verbiegt sie das Gesetz und verspricht Wulff doch noch den Ehrensold oder sie muss ihn weiter als Bundespräsidenten ertragen, auch wenn er zur politischen Belastung wird.
Die – auch finanzielle – Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin nimmt dem Bundespräsidenten nun erst recht die für sein Amt unerlässliche Unabhängigkeit und schadet seinem Ansehen zusätzlich.
Ehrensold?
Dass Christian Wulff im Falle eines Rücktritts der Ehrensold automatisch und ohne Rücksicht auf die Gründe des Rücktritts zusteht, gilt bisher in der Öffentlichkeit als ausgemachte Sache. Davon war auch der Verfasser zu Anfang der Wulff-Debatte noch ausgegangen. Frühere Studien, in denen ein Ausscheiden des Bundespräsidenten wegen eigener Verfehlungen noch keine Rolle spielte1, waren ungeprüft übernommen worden. Erst ein Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung2 hat den Anstoß gegeben, der Frage unter Heranziehung des zugänglichen Gesetzesmaterials nachzugehen.
Quelle: Neue Zeitung für Verwaltungsrecht >>>>> weiterlesen
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