Erstellt von DL-Redaktion am 5. November 2011
“Stramm Rechts”
Ein sehr kritischer Bericht über die Deutschen Burschenschaften und deren Handhabung im Umgang mit ihren Mitgliedern wird immer die Frage aufwerfen was dieses mit linken Gedankentun gemeinsam hat? Dergleichen ist natürlich innerhalb einer linken Gesinnung vollkommen untragbar, sollte man meinen. Wer sich hier aber eines besseren Belehren lassen möchte, sollte den folgenden Brief eines türkischen Mitbürgers aus dem Jahre 2009 aus dem KV WAF einmal aufmerksam lesen.
Ergänzend zu diesem Brief wäre noch festzuhalten das genannte Personen heute noch aktiv in der Parteiarbeit stehen und einer sogar einen Sitz im Kreistag innehat. Dieses alles wurde seinerzeit durch den Landesgeschäftsführer von NRW, Günter Blocks abgedeckt da allesamt Mitglieder in der Strömung der Sozialistischen Linken waren?
Auf dem Bundesparteitag in Erfurt sprach Oskar Lafontaine in seiner Rede folgenden Satz und ich zitiere aus dem Gedächtnis: “Auch wenn dem Vorstand einmal Fehler unterlaufen sind diese von der Basis zu unterstützen“? Ab in die Akte damit unter „Hirnloses Gelaber“? Oder ist für eine Amtsübernahme die Vorbeugung besser als eine spätere Heilung? Wird mit solchen Äußerungen nicht der alte Korpsgeist wieder aufgerufen. Blinde Nachläufer sind überall gleich, egal ob Rechts oder Links. Egal ob in der SED oder den Nazis.
Stramm rechts: Die Deutsche Burschenschaft
Der diesjährige Burschentag in Eisenach begann mit einem Eklat: Die Alte Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn hatte den Antrag eingereicht, die Studentenverbindung Hansea Mannheim aus dem Dachverband auszuschließen. Diese hatte einen in Mannheim geborenen deutschen Studenten aufgenommen, der sowohl die nötigen Fechtmensuren geleistet als auch bei der Bundeswehr gedient hatte – und sich überdies offen zum deutschen Vaterland bekennt. Der Makel des Neumitglieds besteht jedoch darin, chinesische Eltern und somit das „falsche Blut“ zu haben.
Die Aufnahme eines „Chinesischstämmigen“ verstoße, so die Alten Breslauer, gegen die Verfassung der Deutschen Burschenschaft (DB).[1] Diese versteht das Volk als „eine Gemeinschaft, die durch gleiches geschichtliches Schicksal, gleiche Kultur, verwandtes Brauchtum und gleiche Sprache verbunden ist“ (Art. 9). „Schicksal“ und „Abstammung“ stellten jedoch, so die weitere Argumentation, unveränderliche Konstanten dar, die in einem wechselseitigen Kausalverhältnis zueinander stünden: „Zur geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes kann nur derjenige gehören, dem diese Eigenschaft durch seine Abstammung zuteil wurde.“ Es sei daher „besonders in Zeiten fortschreitender Überfremdung […] nicht hinnehmbar, dass Menschen, welche nicht von deutschem Stamme sind, in die Deutsche Burschenschaft aufgenommen werden.“ Der Antrag argumentiert zudem unverhohlen rassistisch: „Beispielsweise weist eine nichteuropäische Gesichts- und Körpermorphologie auf die Zugehörigkeit zu einer außereuropäischen populationsgenetischen Gruppierung und damit auf eine nicht deutsche Abstammung hin.“
Unterstützung für ihr Vorhaben, das Abstammungskriterium im Verband durchzusetzen, erhielten die Antragsteller durch ein Gutachten des Rechtsausschusses, der höchsten innerverbandlichen juristischen Instanz der Deutschen Burschenschaft.[2] Weil der Antrag in der Öffentlichkeit für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt hatte, zogen die Raczeks ihn vor Beschlussfassung zurück. Ein eilends erstelltes neues Rechtsgutachten sollte verdeutlichen, dass der Vorwurf eines „Ariernachweises“[3] haltlos sei. Doch auch dieses Gutachten bestätigt die rassistische Abstammungslehre: Die Herkunft sei, so heißt es dort, zwar nicht alleiniges, aber „wesentliches“ Merkmal „zur Beurteilung der Volkszugehörigkeit.“ Korporationen müssten daher prüfen, ob der Bewerber „von Eltern abstammt, die beide nicht dem deutschen Volk angehören oder beide nicht die vorbezeichneten Staatsangehörigkeiten besitzen“.[4]
Der Vorfall macht deutlich, dass die Frage der Volksgemeinschaft auch heute noch den Kern des Selbstverständnisses zahlreicher Korporationen berührt – trotz gravierender ideologischer Differenzen zwischen den einzelnen Verbindungen und ihren gut 25 Dachverbänden. Denn diese unterscheiden sich nicht nur bezüglich ihrer internen Organisationsprinzipien (farbentragend bzw. schlagend), sondern auch hinsichtlich ihrer weltanschaulichen und politischen Orientierungen.
Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen
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