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Archiv für September 6th, 2011

Rekord bei Bildung

Erstellt von UP. am 6. September 2011

PRESSEERKLÄRUNG - vom 06. September 2011

„Sogenannte“ Bildungspaket-Entscheidung mit rekordverdächtigem Tempo
Kinder-Lobby:

Bitte die Klappe halten!

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Hartz4-Plattform unterstützt den Weg in die 2. Instanz beim Landessozialgericht

„Die unerwartete Rekordverdächtigkeit der Sozialgerichts-Entscheidung in Sachen Bildungspaket liegt nicht nur in ihrem außergewöhnlich schnellen Beschluss - 16 Tage nach Einreichung beim Gericht: „abgelehnt“, wie erwartet,“ bemerkt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Ebenso rekordverdächtig erscheint uns das Umschiffen der zahlreichen Begründungen für Verfassungswidrigkeit – und ein auffälliger richterlicher Gebrauch des Wörtchens „sogenannte“ - immerhin 10x auf gerade mal 2 ½ Seiten Beschlusstext. Ich fürchte, wir müssen das im Sinne des gängigen Sprachgebrauchs als abfällig wertende Formulierung verstehen,“ so Brigitte Vallenthin. „Ein Spiegel unguter gesellschaftlicher Stimmung der latenten Missachtung von Kindern – die zwar stets für Sonntagsreden herhalten müssen, wenn’s ernst wird aber bitte die Klappe halten sollen.“

Die Hartz4-Plattform sieht eine besonders tiefe Geringschätzung der betroffenen Familien, wenn der ablehnende Beschluss des Sozialgerichts u.a. folgendermaßen begründet wird:

- „Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, verbandspolitischen Positionen, die sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nicht (…) haben durchsetzen können, durch Richterspruch zum Durchbruch zu verhelfen.“

Auf diese Weise will das Gericht offenbar eine Erörterung der vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) auf Anfrage der Bundesregierung vorgelegten Sachverständigen-Stellungnahmen zu Verfassungswidrigkeit und insbesondere Diskriminierung durch das Bildungspaket umgehen. Dabei würde sich das Sozialgericht doch in bester Gesellschaft mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befinden und im Sinne einer guten Praxis der Gerichtsbarkeit handeln, wenn es die Stellungnahmen der sachverständigen Experten ernst nähme und nicht als „verbandspolitische Positionen“ lapidar abtäte.

Geradezu gesellschaftsspaltend erscheint der Versuch, ein „Lohnabstandsgebot“ von Azubis zu Hartz IV-Kindern in den Raum zu stellen, wenn der Richter schreibt:

- „In diesem Zusammenhang erlaubt sich das Gericht (…) darauf aufmerksam zu machen, dass der geforderte monatliche Regelsatz von wenigstens 500,00 EUR einer monatlichen Vergütung entspricht, die in verschiedenen Handwerkszweigen, wie im Bereich der Elektroinstallation, an Auszubildende gezahlt wird, die sich im ersten Ausbildungsjahr befinden.“

Wenn das Gericht schon – wie im Beschluss geschehen – die Erörterung der Höhe eines verfassungsgemäßen Regelsatzes damit zurück weist, dass das BVerfG-Urteil gerade eine Höhe nicht festgeschrieben habe, so sollte es sich nach Ansicht der Hartz4-Plattform auch selber daran halten. Das hier angedeutete „Lohnabstandsgebot“ zwischen Azubis und Kindern ist einfach nur zynisch. Zynisch auch im doppelten Sinne, weil dieser Azubi-Lohn unter Hartz IV-Bedingungen ja erfahrungsgemäß der ganzen Familie als Einkommen angerechnet und von den Familienleistungen abgezogen wird.

Und dann beschreibt das Sozialgericht zwar genau die Kernfrage des Eilverfahrens, nämlich die, ob der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG mit der Aufspaltung in Regelsatz und Bildungspaket im neuen Gesetz tatsächlich in wasserdichter Verfassungskonformität umgesetzt habe:

- „Ob die Kosten für sogenannte Bildungsteilhabe dem monatlichen Regelsatz zugeordnet oder erst auf Antrag der Erziehungsberechtigten übernommen werden, ist im Kern eine politische Entscheidung (…). Gleiches gilt für die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten (…) erscheint, die Leistungen für sogenannte Bildungsteilhabe nicht als Geldleistungen, sondern als – wiederum antragsgebundene – Sachleistungen auszugestalten.“

Leider verweigert das Gericht eine Antwort auf seine eigene Fragestellung.

Obendrein unterlässt es die Berücksichtigung wesentlicher – an das BVerfG zu stellender – Fragen, inwieweit die aktuelle gesetzliche Regelung über das Urteil vom 09. Februar 2011 hinaus noch in weiteren Punkten gegen die Verfassung verstößt – beispielsweise infolge der durch die Antragstellung sowie Bewilligung durch die Arbeitsverwaltung zwangsläufig entstehenden Ungleichbehandlung der Kinder mit und ohne Antrag sowie mit und ohne Bewilligung.

Auf einen weiteren zentralen Punkt des Eilantrages geht das Gericht nur mit erkennbarem Unwissen ein. Es erklärt nämlich:

- „Insbesondere vermag das Gericht das Vorbringen der Antragstellerinnen die Vorgehensweise des Gesetzgebers lasse nur den Schluss zu, zum Ziel zu haben, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren und zu stigmatisieren, auch nicht ansatzweise nachzuvollziehen.“

Das kann nach Einschätzung der Hartz4-Plattform nur daher resultieren, dass das Gericht von seiner Lebenswelt auf die der Hartz IV-Betroffenen schließt – und vergleichbare Erfahrungen in der privilegierten, geschützten Welt von Staatsbeamten tatsächlich „nicht ansatzweise nachvollzogen“ werden können.

„Besonderen gesellschaftlichen Zündstoff sehen wir in der Entmündigung der Eltern – durch Guido Westerwelles Einladung zu „spätrömischer Dekadenz“ und Philipp Mißfelders Nutzen für die „Tabak- und Alkoholindustrie“ angefeuert. Dabei hat selbst die Bundesregierung am 20. Oktober 2009 in der Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht die böswillige Unwahrheit dieser Vorurteile eingeräumt, indem sie zugab, ihr sei bewusst, dass die Eltern in Hartz IV-Familien ihre eigenen Regelleistungen zugunsten der Notwendigkeiten für ihre Kinder umschichten. Deshalb wird die Beschwerde, die die Eilklägerin bei der 2. Instanz des Landessozialgerichts unverzüglich einreichen wird auch zusätzlich den Antrag enthalten, das Protokoll der BVerfGs-Verhandlung als Beweismittel beizuziehen,“ erklärt Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 06. September 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

0611-172 12 21
01525-3520721
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de

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Schöner sterben dank Rolf

Erstellt von DL-Redaktion am 6. September 2011

Geduld zahlt sich manchmal aus und trägt reiche Früchte. Gelegt wurde die Saat bereits am 24. 08. 2011 im Saarbrücker Landtag als die Linke mit ihren Antrag zur Abkehr vom Friedhofzwang scheiterte womit Urnen-bestattungen auch auf Privatgrundstücken ermöglicht werden sollten. Heute fanden wir dazu eine passende Kolumne, welche wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten.

So wunderte sich auch der SZ-Redakteur Norbert Freund in seinen anschließenden Kommentar, und findet dass das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Uns kommen da aber ganz andere Gedanken und wir erinnern daran das in der Partei die privaten Interessen vielfach vorrangig behandelt werden. Aus der Erfahrung heraus möchten wir aber alle älteren in der Partei beruhigen, es gibt auch noch ein Leben nach der Politik. Wichtig ist es nur rechtzeitig den Absprung zu schaffen und sich nicht noch als stammelndes und sabbelndes Wesen feiern lassen zu wollen.

In der Saarbrücker Zeitung heißt es dazu und wir zitieren:

Der Landeschef der Linken, Rolf Linsler, begründete den Vorstoß seiner Fraktion mit ständig steigenden Bestattungskosten, die viele Angehörige nicht mehr tragen könnten. Darüber hinaus wünschten sich viele Menschen eine Beisetzung nach individuellen Vorstellungen. So könne in der Schweiz, den Niederlanden oder Großbritannien die Asche Verstorbener auch im Privatbereich aufbewahrt werden.

Quelle: Saarbrücker-Zeitung >>>>> weiterlesen

Meinung:

Falsch herum gedacht

Von SZ-Redakteur Norbert Freund

Die Linke beschreibt ein reales Problem. Nämlich dass sich viele Leute ein normales Begräbnis nicht mehr leisten können. Nicht zuletzt deshalb, weil die Kluft zwischen Arm und Reich in der Gesellschaft wächst. Wenn dem aber so ist, kann die Lösung nicht darin bestehen, den Weg für Billigbestattungen freizumachen, die die Betroffenen vielleicht nur deshalb wählen, weil sie sich eine normale Beerdigung nicht leisten können. Dann führt gerade für eine sich links nennende Partei kein Weg daran vorbei, die Armut zu bekämpfen.

Und die Kolumne:

Das Wichtigste im Leben ist der Tod

Liebe AltersgenossInnen der Generation 50 plus (undogmatisch) links. Die PolitikerInnen agieren immer dilettantischer. Längst stellt sich beim Anblick dieser wandelnden Sprechautomaten, die inzwischen in allen Parteien und Fraktionen das Sagen haben, körperliches Unbehagen ein.

Exkurs: Ausnahmen bestätigen die Regel. Schäuble etwa scheint wenigstens eine Ahnung von der Materie zu haben, die in seinem Ressort (Finanzen) behandelt wird. Und er hat Standing. Fällt Ihnen noch jemand ein? Schreiben Sie mir eine Postkarte. Aber bitte nicht mit den Namen Siggi, Claudi oder Bundeschefchen, respektive Christian drauf. Die gehen gleich in den Reißwulff. Exkurs Ende.

Lassen wir das lieber gleich sein mit der (An-)Klage. Es gibt Wichtigeres im Leben, wie etwa den Tod, diesen spaßigen Gesellen, der einem eiskalt ans Brustbein fasst (Georges Brassens in der Übersetzung von F. J. Degenhardt) und selbiges kostet. Und noch einiges mehr: Knapp 4.000 Euro für ein Grab und 3.500 Euro für eine Urnenbestattung (Preisliste Friedhof Saarbrücken) - das könnten sich viele Angehörige beim besten Willen nicht mehr leisten, konstatierte gerade die Linke Saar. Würdige Bestattungen würden so zum Luxus für Wohlhabende. Längst ist ja auch das Sterbegeld abgeschafft worden: Von Rot-Grün unter Schröder und Trittin! Die Behörden finanzieren für einkommensschwache Hinterbliebene gerade noch eine Billigbestattung.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

IE

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Wie geht es uns,

Erstellt von DL-Redaktion am 6. September 2011

…Herr Küppersbusch?

Die letzte Woche im Rückblick diesesmal mit Günter Grass welcher gaga ist. Alle haben wir  uns rückentwickelt - aber besonders um Angela Merkel steht es schlecht. Ursula von der Leyen folgt ihren Vater Ernst Albrecht welcher auch schon mal Kanzler werden wollte. Vielleicht ist so etwas erblich.

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht letzte Woche?

Friedrich Küppersbusch: Mir, beim Medientenor “Linksautonome prügeln sich mit Polizei in Dortmund”.

Was wird besser in dieser?

Die Recherche.

Teilen des Gaddafi-Clans gelang die Flucht nach Algerien, Tochter Aisha brachte dort sofort eine Tochter zur Welt - Startschuss für eine neue Dynastie?

Viele wünschen Gaddafi persönlich einen extrem flachen Startschuss ungefähr in Herzgegend; dagegen nimmt sich die humane Geste Algeriens gegenüber einer Hochschwangeren bedenklich verwestlicht aus. Frankreich hat in den Neunzigern das Militärregime Algeriens herbeigeführt, nachdem die “Islamistische Heilsfront” die Wahlen gewann. Nun äußert sich Außenminister Juppé enttäuscht über das Regime von Paris Gnaden. Vielleicht ein Ausblick in die Zukunft Libyens.

Die Rebellen in Libyen sollen Frankreich ein Drittel ihres Öls versprochen haben, weil sie Gaddafi wegbomben halfen. Ist Sarkozy cleverer als Merkel?

Sarkozy ist eine Posaune mit Föhnfrisur. Er hat den Aufständen in Ägypten und Tunesien tatenlos zugeguckt, und er war Gaddafis eifrigster Büttel, wenns um lukrative Deals ging. Nun macht er einen auf Befreiungstheologe - und lässt sich vom nächsten libyschen Regime kaufen: Die 35 Prozent ihrer Ölförderung versprachen die “Rebellen” laut Libération wörtlich “in Anerkennung der Unterstützung für den Übergangsrat”: Öl statt Wahl. Das wird Frankreichs Ölkonzern Total total nicht schlimm finden. Merkel ist auch durch die Stimmung vor den Landtagswahlen im Frühjahr zu besonnener Politik gezwungen worden. Wer sie trotzdem nicht mag, kann einfach ihre Bevölkerung nett finden, in diesem Punkt.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

IE

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LEYEN I resp. HARTZ IV

Erstellt von UP. am 6. September 2011

Pressemitteilung des IDW

Neue Regelungen zu Hartz-IV-Sätzen: in wesentlichen Punkten verfassungsrechtliche Probleme
Rainer Jung
Abt. Öffentlichkeitsarbeit

Hans-Böckler-Stiftung

05.09.2011 13:27
Neues Gutachten

Neue Regelungen zu Hartz-IV-Sätzen: in wesentlichen Punkten verfassungsrechtliche Probleme

Die neuen Regeln zur Bestimmung des Hartz-IV-Satzes verstoßen in wesentlichen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, so ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.

Das Gesetz “zur Ermittlung von Regelbedarfen” vom März 2011 justiert das Verfahren neu, mit dem der Hartz-IV-Regelsatz ermittelt wird. Das Prinzip dabei: Die Höhe richtet sich nach den Durchschnittsausgaben einkommensschwacher und nicht von Grundsicherung oder Sozialhilfe lebender Haushalte. Die Daten werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erhoben.

Im Grundsatz sei es verfassungsrechtlich legitim, das sozialrechtliche Existenzminimum mithilfe dieser so genannten Statistik-Methode zu ermitteln, schreibt Prof. Dr. Johannes Münder, Rechtswissenschaftler an der TU Berlin, in einem aktuellen Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung.* Allerdings kollidierten die Regelungen in vielen wesentlichen Einzelpunkten mit dem Grundgesetz. Münder bezieht sich in seiner Untersuchung auf eine Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker, die ebenfalls für die Hans-Böckler-Stiftung die Methodik der Regelsatzberechnung durchleuchtet hat.**

Insgesamt identifizieren die Wissenschaftler zehn Aspekte, die das neue Verfahren verfassungsrechtlich problematisch machen. Die wichtigsten Punkte:

* Die Vergleichsgruppe ist falsch abgegrenzt, weil die verdeckte Armut nicht herausgerechnet wurde. Als Maßstab zur Regelsatzberechnung sollen Haushalte dienen, die zwar ein geringes Einkommen haben, aber nicht solche, deren Einkünfte unterhalb des Existenzminimums liegen - etwa weil sie die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht ausschöpfen. Dazu wäre es nötig, diese in “verdeckter Armut” lebenden Haushalte aus der Referenzgruppe herauszunehmen. Obwohl geeignete statistische Verfahren zur Verfügung stehen, sei dies aber nicht geschehen, stellen Münder und Becker fest. Damit ergeben sich systematisch zu niedrige Regelsätze.

* Aufwandsentschädigung: Sehr geringe Erwerbseinkommen verzerren Daten. Wer im Wesentlichen von Sozialleistungen lebt und bis zu 73 Euro netto im Monat verdient, müsste dem Gutachten zufolge ebenfalls aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Denn dieser Betrag sei nicht als frei verfügbares Einkommen, sondern als Kompensation für Aufwendungen zu interpretieren, die durch eine Erwerbsarbeit entstehen. Hier verheddere sich der Gesetzgeber in Widersprüche, indem er den Betrag von 73 Euro, den er Erwerbsfähigen im Gegensatz zu Erwerbsunfähigen zubilligt, bei der Regelsatzermittlung ignoriert, so Münder. Unter anderem seien die Gebote der Systemklarheit, der Folgerichtigkeit und der Normenklarheit verletzt.

* Wie hoch der Finanzbedarf für langlebige Gebrauchsgüter ist, lässt sich aus der verwendeten Statistik nicht ablesen. Für die EVS zeichnen die Haushalte in der Stichprobe drei Monate lang auf, wofür sie Geld ausgeben. Daraus ergibt sich ein relativ verlässliches Bild der täglichen Ausgaben. Allerdings würden einmalige, nur in großen Abständen erfolgende Anschaffungen wie Fahrräder, Kühlschränke oder Fernseher nicht hinreichend erfasst, so Münder. Daher sei unsicher, ob das vom Grundgesetz geforderte menschenwürdige Existenzminimum mit der verwendeten Berechnungsmethode sichergestellt sei. Die Verteilungsforscherin Becker schlägt vor, Bedürftigen anstelle von Pauschalbeträgen einmalige Leistungen für größere Gebrauchsgüter zu gewähren.

* Die Einstufung bestimmter Konsumausgaben der Vergleichsgruppe als “nicht regelsatzrelevant” führt zu einer Unterschätzung des Existenzminimums. Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Überzeugung der Wissenschaftler auch eine fundamentale methodische Inkonsistenz beim neuen Verfahren: Das Statistik-Modell geht von durchschnittlichen Ausgaben aus, nicht vom individuellen Ausgabeverhalten. Zugleich greift der Gesetzgeber mit normativen Begründungen in das statistisch ermittelte Ergebnis ein, indem er bestimmte Positionen für “nicht regelsatzrelevant” erklärt. Das gilt nicht nur für Alkohol und Tabak, sondern etwa auch für Gartengeräte, chemische Reinigung oder Hundefutter. Damit kommt es zu einer Vermischung des Statistik-Verfahrens und des früher üblichen Warenkorbmodells, bei dem die Höhe der Sozialhilfe komplett auf normativen Setzungen fußte. Münder und Becker zufolge wird das Statistik-Modell auf diese Weise “ausgehöhlt”, indem die Möglichkeiten der Bedürftigen eingeschränkt werden, einen “internen Ausgleich” zwischen Warenkategorien vorzunehmen. Das kann zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Haushaltsbedarfs führen.

Ein Beispiel: Wenn die Referenzhaushalte im Schnitt acht Euro im Monat für Zigaretten ausgeben, bedeutet das keineswegs, dass in allen Haushalten geraucht wird. Tatsächlich hat ein großer Teil der Haushalte überhaupt keine Ausgaben für Tabakwaren - dafür aber etwa höhere Ausgaben für Lebensmittel als die Gruppe der Raucher. Wird das Existenzminimum nun mit Verweis auf die Raucher um acht Euro niedriger angesetzt, haben darunter alle Haushalte zu leiden, auch die Nichtraucher mit überdurchschnittlichem Nahrungsbedarf. Aufgrund solcher Überlegungen dürfe der Gesetzgeber nur in begrenztem Umfang normativ begründete Abschläge von den tatsächlichen Durchschnittsausgaben vornehmen, schreibt Münder. Insgesamt betragen die verschiedenen Abzüge nach Becker aber rund ein Drittel der statistisch ermittelten Ausgaben. So sei nach Ansicht beider Gutachter keine Existenzsicherung mehr gewährleistet.

* Der herunter gerechnete Mobilitätsbedarf Bedürftiger ist nicht nachvollziehbar. Einzelnen Schritten bei der Bedarfsermittlung attestieren die Untersuchungen handwerkliche Mängel. Besonders fragwürdig scheint Münder und Becker die Berechnung des Mobilitätsbedarfs: Hier gehen statistisch ermittelte Ausgaben für Benzin nicht in die Rechnung ein, weil das Existenzminimum auch ohne Auto oder Motorrad erreicht werde. Selbst wenn man diese Sicht akzeptiert, müsste aber eine realistische Betrachtung berücksichtigen, dass die Referenzgruppe bei Wegfall der KFZ-Nutzung höhere Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel gehabt hätte. Allein durch die Missachtung dieses Punkts falle der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz um knapp sechs Euro zu niedrig aus.

* Die kulturelle Teilhabe Minderjähriger ist nicht für alle Kinder sichergestellt. Anstelle der per EVS ermittelten Beträge für Vereinsmitgliedschaften oder Ähnliches gesteht der Gesetzgeber Minderjährigen eine zweckgebundene Pauschale von 10 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Freizeiten zu. Diese ist nicht Bestandteil der monetären Regelleistung, sondern des sogenannten Bildungspakets. Verfassungsrechtlich problematisch sind daran laut Münder vor allem zwei Aspekte: Zum einen kollidiert der eng umrissene Verwendungszweck mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - Kinder können ganz andere soziale und kulturelle Interessen haben. Zum anderen gehen Kinder leer aus, in deren Wohnumfeld keine entsprechenden Sport- oder Musikangebote existieren. Sie haben unter der Streichung der entsprechenden Position bei der Regelsatzberechnung zu leiden, können die vorgesehene Kompensation aber nicht in Anspruch nehmen.

* Der jüngste Inflationsausgleich erfolgte zu spät. Grundsätzlich sei die Regelung vertretbar, den Hartz-IV-Satz zum ersten Januar an die Teuerungsrate anzupassen, die sich in den zwölf Monaten bis zur Mitte des Vorjahres ergeben haben, so das Gutachten. Bei der jüngsten Anhebung seien aber - trotz vorhandener Daten - die Preissteigerungen des ersten Halbjahres 2010 nicht berücksichtigt worden. Mit dieser Abweichung vom üblichen Prozedere habe der Gesetzgeber seine Pflicht missachtet, das menschenwürdige Existenzminimum “bedarfszeitraumnah” zu bestimmen.

*Johannes Münder: Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 - BGBl. I S. 453, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011

**Irene Becker: Bewertung der Neuregelungen des SGB II. Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des “Hartz IV-Urteils” des BVerfG, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011

Die Gutachten in einer Sonderausgabe der Zeitschrift “Soziale Sicherheit”:
http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Claus Schäfer
Leiter WSI
Tel.: 0211-7778-205
E-Mail: Claus-Schäfer@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

 

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Auch der DGB hat sich dieser Meinung “angeschlossen”. Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Unverfrorenheit der DGB an die Sache herangeht - waren doch Gewerkschaftler als treue Vasallen Schröders, dem heutigen Gasverkäufer, an der Installation dieser staatlichen Blamage beteiligt.
Zugelassen hat der DGB unter Anderem, dass ca. 400′000 Langzeitarbeitslose, die die sogenannte 58-Regelung als Vertrag mit der “BRD” (Bananenrepublik Deutschland) geschlossen hatten, ohne Übergangsregelung ab 1. Januar 2005 nach HARTZ IV entsorgt wurden.
Red.DL/UP.

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Rentenschock

Erstellt von Gerd Heming am 6. September 2011

Die ARD meldete in ihrem Morgenmagazin am 01. September 2011 die Nachricht vom „Rentenschock“. Die moderierenden Nicht-Rentner des Magazins berichteten, dass die Renten in den kommenden 14 Jahren um 10 Prozent sinken würden. Sie hatten auch gleich einen „Experten“ bei der Hand, der die Kürzung der Renten mit dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft begründete: „Immer weniger junge Beitragszahler der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) müssen immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren.“

Der „Experte“, ebenso wie die beiden Moderatoren, merkten den Unsinn nicht, den sie zum abertausendsten Mal der Öffentlichkeit darboten. Doch auch durch die tausendfach wiederholte Präsentation wird die Meldung nicht richtiger. Denn wenn es stimmt, dass in Deutschland etwa zwei bis drei junge Versicherte einen Rentner finanzieren, finanzieren in Staaten, wie beispielsweise Indien, 40 junge Inder einen Rentner. Logischerweise müssten also die Renterinnen und Rentner in Indien – oder anderen Ländern mit einer hohen Jugendquote – eine um das Zwanzigfache höhere Rente kassieren und ein Leben in schwelgendem Luxus führen. Das ist aber offenbar nicht der Fall. Die Geschichte vom demographischen Wandel ist somit Quatsch - und dem „Experten“ mangelt es an Urteilskraft – was bei Kant nichts anderes als Dummheit heißt.

Im Übrigen leben die Rentnerinnen  und Rentner in Deutschland seit Jahren im Renten-Dauerschock. Dass der Kaufwert ihrer Renten sinkt, erfahren sie real seit Jahren. Die Senkung der Renten hat jedoch ganz andere Ursachen als die, die uns die Politik, die Wirtschaft und die Medien weismachen. Und das aus verschiedenen Gründen. Zum Ersten glichen weder die Rentenerhöhungen der vergangenen 15 Jahren noch die Renten-Nullrunden dieser Jahre die Preiserhöhungen der Grundlebensgrundlagen annähernd aus.  Zum Zweiten wissen die Rentnerinnen und Rentner der GRV, dass die Rentenbeiträge, die sie für ihren Lebensabend im Generationsausgleich eingezahlt haben, durch gesetzgeberische Manipulationen zweckentfremdet worden sind. Sie wissen, dass bereits während der ersten Wirtschaftskrise der Jahre 1966 bis 1968 runde 500 Milliarden Mark (250 Milliarden Euro) aus ihrer damals prallgefüllten Rentenkasse entwendet und zur Wirtschaftsförderung eingesetzt wurden. Sie wissen, dass sie mit ihren  gesetzlichen Beiträgen im Generationenverbund die Krise der 70iger Jahre finanzierten und dass ihre Kassen geplündert wurden, um die enormen Lasten der Frühverrentungscampagne (runde 200 Milliarden Euro) und der Wiedervereinigung Deutschlands (ebenfalls bisher rund 200 Milliarden Euro) auszugleichen. Sie wissen, dass sie mit ihren Beiträgen die Kosten für die Kriegsfolgelasten, für Kindererziehungszeiten usw. seit über 50 Jahren mitfinanzieren. Dies sind aber Aufgaben, die von der gesamten Bevölkerung zu tragen wären, auch von den Beamten, Ärzten, Richtern, Freiberuflern und all jenen, die Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze und der Pflichtversicherungsgrenze beziehen.  Alles in allem dürfte der Staat bei den  Beitragszahlern der GRV mit 2 Billionen Euro (2.000.000.000.000,00 Euro) in schuldnerischer Verpflichtung stehen. Es ist an der Zeit, dass diese Gelder durch eine stattliche Rentenerhöhung und durch Senkung der Beiträge an die Beitragszahler der GRV zurückgezahlt werden. Gleichzeitig müssen die Beitragsbemessungsgrenze und die Pflichtversicherungsgrenze radikal beseitigt und muss die Bürgerversicherung eingeführt werden.

In der Rentendokumentation des ADG ist zu lesen:  „Wer weiß heute noch, dass der Gesetzgeber 1955 im Zusammenhang mit der Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren die Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den Rentenversicherungsträgern hatte, mit der Begründung verweigerte, dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung stellt, wenn die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten? Das waren immerhin etwa 14,5 Mrd. Mark, bei einem Haushaltsvolumen 1956 von etwa 30 Mrd. Mark“ (Quellen: Bundestagsdrucksache 1659, S. 67; Die Angestellten-Versicherung 1956, Heft 1,S. 1).

Weitere Eingriffe in die Rentenversicherung, bis hin zur Rente mit 67, programmieren eine Absenkung des Nettorentenniveaus von ehemals 70 auf 48 Prozent. Die 48 Prozent vom früheren Netto gelten aber auch nur für diejenigen, die 45 Versicherungsjahre schaffen. Der Durchschnittsverdiener, der ab 2030 in Rente geht, muss nach heutigem Rechtsstand 37 Jahre Beiträge gezahlt haben, um eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu kriegen. Wer nur 80 Prozent vom Durchschnittseinkommen verdient – das betrifft vorrangig Frauen – für den werden das 42 Jahre. Und dabei erzielt bereits ein Drittel der Beschäftigten in Westdeutland Einkommen von weniger als 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Schon heute liegen die Rentenzahlbeträge im Westen bei 90 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer unter der Armutsgrenze.

Ein weiterer wesentlicher Grund für die Kürzung der Renten ist folgender: Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) war bis in die späten 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts  relativ stabil. Bis dahin kompensierte die allgemeine Wohlstandsentwicklung sowohl den demografischen Wandel als auch die Fortschritte in der Rente. Das begründet die Annahme, dass ein Reformmodell, dass die Einnahmen an die allgemeine Wohlstandsentwicklung ankoppelte, den gesellschaftlichen Fortschritt und den demografischen Wandel auch in Zukunft kompensieren würde. Eine Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) war also nicht notwendig, weil die Ausgaben explodierten, sondern wegen der Verteilungsverhältnisse.

Diese Verteilungsverhältnisse wurden 1998, mit der Wahl Gerhard Schröders zum Bundeskanzler, auf den Kopf gestellt. Mit seiner Wahl endete die allgemeine Wohlstandsentwicklung abrupt. Die Sozialdemokratie verriet ihre eigenen Kinder. Gleichzeitig wurden die Gewinne der Großverdiener und der Unternehmen von nun an stetig geringer besteuert. Die Reichen wurden reicher und die Armen ärmer. Allein durch die Halbierung der Körperschaftssteuer schenkte die Schröderregierung den großen Konzernen jährlich 102 Milliarden Euro, von der Herabstufung des Spitzensteuersatzes auf 41 Prozent, von der Befreiung von der Erbschaftssteuer sowie vom Verzicht auf die Vermögenssteuer gar nicht zu reden. Vom ersten Jahr der Rot-Grünen-Regierung an verzichtete der Staat auf gesicherte Einnahmen von jährlich nahezu 200 Milliarden Euro, die nun - mit verheerender Wirkung - den Wohlhabenden auf die Bankkonten flossen. Gezielt wurde der Staat auf diese Weise in die  Armut gezwungen. Und nur in dem ihnen durch ganz bestimmte Interessengruppen die bewusst herbeigeführte Geldknappheit des Staatswesens „überzeugend“ dargestellt wurde, konnten die sozialdemokratischen Abgeordneten dazu gebracht werden, den Sozialabbau, den sie ansonsten wohl kaum widerspruchslos hingenommen hätten, zu akzeptieren. Diese Richtung, nämlich dass die Reichen reicher wurden und die Armen ärmer, hat sich bis heute nicht verändert – und noch immer verrät die Sozialdemokratie ihre Kinder.

Die „Experten“ heutzutage fallen durch Mangel an Urteilskraft, sprich Dummheit, auf. Deswegen ist es nicht erstaunlich, wenn die „Experten“ der Propaganda auf den Leim gehen und glauben, dass das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Jungen und Alten irgendwelche Aussagen über die Finanzierbarkeit der Rentenversicherung erlaubt. Den einzigen Schluss für die Rentenfinanzen, den man aus den demographischen Prognosen ziehen kann, ist, dass zukünftig für die Versorgung der Altersbevölkerung mehr Geld aufgewendet werden muss als bisher.

Bundesgeschäftsstelle
Von Schonebeck Ring 90
48161 Münster
Fon: 02533-3359
Fax: 02533-3362 n.Voranmeld.
E-Mail: Gerd.Heming@t-online.de

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