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Archiv für September 4th, 2011

FDP Begräbnis in Meck-Po.

Erstellt von DL-Redaktion am 4. September 2011

1,4 Millionen Einwohner waren aufgerufen einen neuen Landtag in Mecklenburg - Vorpommern zu wählen. Trotz einer noch am Sonntag durchgeführten intensiven Werburg in den Zeitungen beteiligten sich nur noch ca. 53 % an den Wahlen. 2006 gingen noch 59,1 % zur Wahl.

Das ZdF gab um 21:00 folgende Hochrechnung bekannt:

SPD   35,8 %
CDU   23,2 %
Linke 18.2 %
Grüne  8,3 %
FDP    2,8 %
NPD    6,0 %

Die Gewinner dieser Wahlen sind die SPD und die Grünen. Die Linke konnte trotz  Querelen der Sektierer überraschend 1,5 % zulegen und zeigte damit, das im Osten noch Zuwächse möglich sind.

Als Verlierer dürfte sich die CDU fühlen, wärend die FDP wohl in ihrer Römischen Dekadenz hängenblieb und einen K.O. hinnehmen musste.

IE

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Israel - Demo mit 450.000

Erstellt von DL-Redaktion am 4. September 2011

Wie die Presse meldet erlebte Israel am Samstag die größten Proteste für Wirtschafts- und Sozialreformen ihrer Geschichte. Rund 450.000 Menschen trieb es auf die Straßen. Alleine in Tel Aviv versammelten sich wieder 300.000 Demonstranten.

Die Forderungen nach niedrigen Steuern und Mieten, besseren Bildungschancen und anderen Änderungen wurde von den Menschen in vielen Städten lautstark unterstützt. Als Höhepunkt einer Bewegung welche im Juli in einem Zeltlager von Studenten begann, fühlt sich unterdessen auch die Mittelschicht angesprochen.

Um sich eine realistische Vorstellung von der Masse der Demonstrierenden machen zu können muss man die 450.000 im Verhältnis zu der Einwohnerzahl des Landes setzen. Israel hat rund 7 Millionen Einwohner was bedeutet das runde 6,5 % der Bevölkerung auf den Straßen zu finden waren.

Auf deutsche Verhältnisse umgelegt müssten bei 80 Millionen Einwohner in Deutschland 5,2 Millionen Menschen sich solch einem Protest anschließen, die damit dann selbst Merkel ins wackeln bringen würden und für ein restloses entgleisen ihrer Gesichtszüge sorgen würde.

In Israel hat die Bewegung unter Beweis gestellt, immer für Überraschungen gut zu sein. So steht noch nicht einmal die Forderung nach einer neuen Regierung an erster Stelle. Boykotte gegen Unternehmen ist eine der überraschenden Schachzüge dieser Bewegung. Hierbei gehört der Multimillionär Yizhak Tschuva und seine Tankstellenkette zu den ersten Opfern.

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Hier ein Kommentar:

Die Regierung will verhandeln

Die Sozialbewegung Israels hat die nationale Agenda auf den Kopf gestellt. Auch wenn die Zelte der Protestcamper diese Woche abgebaut werden, gibt es für die Politiker kein Zurück zur alten Tagesordnung. Spätestens bis zu den nächsten Wahlen müssen die Parteien neben Antworten auf sicherheitspolitische Fragen auch ein sozioökonomisches Programm bieten.

In den letzten fünf Wochen hat sich das zivilgesellschaftliche Bewusstsein in Israel verändert. Die Bürger haben erfahren, dass sie über Facebook Massen mobilisieren können. Es muss gar nicht darum gehen, die Regierung zu stürzen oder staatliche Untersuchungen voranzutreiben.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

IE

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Ver.di Münsterland

Erstellt von DL-Redaktion am 4. September 2011

Hier eine Erklärung der Ver.di Münsterland:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit dem Flyer „Münsters Einkaufsführerschein“ möchte die Tarifkommission - Regionale Untergliederung Münsterland eine Hilfe für den Einkauf in der Innenstadt von Münster sowie den 16 einzelnen Stadtteilen von Münster geben. Von den vielen Betriebsstätten des Einzelhandels in Münster halten sich nur wenige an die tarifvertraglichen Mindestbedingungen. Statt der tarifvertraglichen Arbeitszeit werden Arbeitsverträge mit einem höheren Stundenvolumen abgeschlossen. Viele Beschäftigte bekommen kein bzw. ein vermindertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Bezahlung ist oft erheblich geringer als im Tarifvertrag vorgesehen.

Um dies öffentlich zu präsentieren und euch auch Hinweise bzw. eine Hilfestellung beim Einkauf zu geben, veröffentlicht die Tarifkommission – Regionale Untergliederung Münsterland des ver.di Bezirks Münsterland eine Positivliste von Betrieben und Unternehmen die sich nach unseren Kenntnissen an die Standards der Tarifverträge des Einzelhandels NRW halten und in denen Betriebsräte die Interessen der Arbeitnehmer vertreten.

Natürlich werden wir auf Hinweis diese Liste ständig überarbeiten und ergänzen. Weiterhin haben wir angegeben in welchen dieser Betriebe eine Interessensvertretung der Beschäftigten besteht.

Bitte fragt doch bei eurem Einkauf, ob die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag des nordrhein-westfälischen Einzelhandels bezahlt werden und ob die Arbeitsbedingungen entsprechend den Regelungen des Tarifvertrages gestaltet sind.

In Münsters Einzelhandel arbeiten etwa 16.170 Beschäftigte. Davon sind 7.016 Vollzeit beschäftigt, 3.273 sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte sowie 5.181 geringfügig Beschäftigte (400,- Euro-Jobs). Viele Einzelhandelsbeschäftigte arbeiten inzwischen für Stundenlöhne unter 8,50 €.

Wir hoffen, dass wir euch mit diesem Einkaufsführerschein eine kleine Hilfestellung bei eurem Einkauf geben und würden uns freuen, wenn ihr unsere Aktion unterstützt.

Am 4. September ist hier in Münster ein verkaufsoffener Sonntag. An diesem Sonntag wird der Fachbereich Handel und die Mitglieder der Tarifkommission - Regionale Untergliederung Münsterland eine Aktion starten und in der  Innenstadt von Münster diese Flyer verteilen.

Gruß aus dem Fachbereich Handel

Gaby  Beuing

Ursula Jacob-Reisinger

Marita Weisler

Der Link zum Flyer

Der Link zu Ver.di Münsterland

IE

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Stasi Methoden an der Saar

Erstellt von DL-Redaktion am 4. September 2011

Da habe ich doch heute einen Text gefunden welcher mich sowohl an mein persönliches Erleben, der Vorgehensweise zu meinem Zwangsabschied aus dieser LINKEN erinnert, als auch an das, was ich nun tagtäglich über diese Partei zu lesen bekomme. Ja, es bestätigt sich immer wieder, es gibt in dieser Partei keine Einmaligkeit sondern das Vorgehen weist auf eine perfide, systematische Strategie hin. Denn auch das kann ich bestätigen das System hinterlässt seine Wirkung sowohl nach Innen als nach Außen.

Gelesen habe ich den unten angeführten Auszug aus dem  Ministerium für Staatssicherheit in der Form der Richtlinie Nr. 1/ 76. Da die in diesem Schreiben aufgeführte Arbeitsmethodik schon in anderen Bundesländern West durchgeführt wurde und sich zur Zeit im Saarland breitgemacht hat, scheinbar aus Gründen eines bis dato nicht erlebten überraschend großen Widerstand, vermute ich als Drahtzieher eine Person welche sich in der Mitte der Republik, in der Nähe der deutsch-belgischen Grenze angesiedelt hat. Auffällig hierbei auch das Honecker ursprünglich im Saarland beheimatet war und die Verbindung zu manch einen vielleicht enger war als man es wahrhaben wollte.

Der Widerspenstigen Zähmung heißt es schon in einer Komödie von William Shakespeare, welche in der LINKEN wohl allzu wörtlich genommen wird.Besorgte man sich vor einiger Zeit noch die  Bescheinigung eines Schmierendoktors um eine unliebsame Person der geistigen Verwirrtheit zu bezichtigen, so startet man nun einen neuen Versuch indem durch die Benutzung eines Dummys welcher per Internet durch Rufmord, das gleiche Ziel zu erreichen versucht.

Wie in der Mafia werden auch hier nur die Strohmänner sichtbar welche für die eigentlichen Übeltäter wieder einmal ihre scheinbar hohlen Köpfe hinzuhalten haben. Das sich für solcherart Machenschaften, ebenfalls aus dem sogenannten dritten Reich bestens in Erinnerung, dann auch noch Juristen sowohl von innerhalb als auch von außerhalb der Partei als willige Helfer zur Verfügung stellen zeigt, das für Geld scheinbar immer schmierige Handlanger zu finden sind. Es zeigt aber auch dass ein mancher besser den Namensvettern seiner Vorfahren gefolgt wäre und und es beim Schreiben von Tierlexiken oder beim Turnen belassen hätte. Wie heißt es doch so schön: Schuster bleib bei deinen Leisten.

Das aus Erfahrungen der Vergangenheit selten Lehren gezogen werden zeigen die  Mitglieder: Sie hüllen sich in schweigen! Später irgendwann vielleicht einmal gefragt, werden die fleißigen Kommentatorinnen Mela und Anna auf dieses Blog sagen: Jaaaaaa, das konnten wir doch nicht wissen.

Hier ein Schreiben aus der Partei. Ich hätte es bei Gründung dieser Partei nie für möglich gehalten so ein unerträgliches Traktat aus einer Linken Partei lesen zu müssen. Dieser Schrieb müsste eigentlich einen jeden bislang noch Zweifelnden davon überzeugen wie viel an rechter Energie in dieser Partei vorhanden ist. Im Vergleich zu diesem Brief unten der Link auf die “Richtlinien der Mfs 1-76 “

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Ihr Zeichen -Nr. 02/l1

DIE LINKE. Landesverband Saar
z. Hd. Landesschiedskommission
Dudweilerstraße 51
66111 Saarbrücken

Freitag, 4. Februar. 2011

Betreff: Antrag im Verfahren Reg-Nr- 02/l1

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 26. Januar 2011 informierten Sie mich über den von xxxxxx gegen mich gestellten Antrag auf Ausschluss aus der Partei DIE LINKE (Reg.- NR. 02/11).

In Reaktion darauf beantrage ich hiermit:
Den Antrag wegen Prozessunfähigkeit des Antragstellers durch Prozessentscheidung als unzulässig abzuweisen abzuweisen (I), hilfsweise: den Antrag als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen (II)

Zu den Gründen:

(I) Die Ausführungen des Antragsstellers geben Anlass an der Prozessfähigkeit zu zweifeln.

Die Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, einen Prozess selbst oder durch einen Prozessbevollmächtigten zu führen.Die richtet sich grundsätzlich nach der Geschäftsfähigkeit der Person.

Kinz in  Posser/ Wolf (Hrsg.), Beck’scher Online Kommentar VwGO, Stand: o1. 10. 2010 § 62 Rn. 1; Leitherer in : Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Sozialgerichtgesetz, 9. Auflage 2008, § 71 Rn.1 a; Lindacher in: MüKo ZPO, 3. Auflage 2008, § 52 Rnn. 1.3; Steinert/ Theede, Zivilprozess, 8. Auflage 2004, Rn. 59; Weth in: Musielak - ZPO, 7. Auflage 2009, §52 Rnn.2f.

Allerdings kann sich eine Prozessunfähigkeit und auf den damit in Zusammenhang stehenden beschränkten Kreis von Verfahren begrenzen, etwa bei Querulanz.

Leitherer, aaO, S 71 Rn. 6a; Lindacher, aaO, S 52 Rn. 15; Bier in: Schoch / Schmidt- Aß-mann/ Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, 20. Ergänzungslieferung 2010, § 61 Rn. 7.mwN;Kintz, aaO § 62 Rn. 12; Weth,AAO, § 52 Rn. 5.

Das Verhalten des Antragsstellers stellt sich als querulatorisch dar. In den vergangenen Monaten hat dieser eine große Zahl von Genossen mit Parteiausschlussverfahren überzogen. Darüber hinaus hat er ebenfalls in großer Zahl weitere Sachentscheidungen durch die Schiedskommissionen der Partei beantragt. Die übergroße Anzahl der Anträge des Antragstellers wurde dabei als unzulässig oder gar als unbegründet zurückgewiesen.

Anträge des Antragstellers weisen regelmäßig eine hohe Parallelität auf. Er wiederholt stereotyp und teilweise verworren seine Behauptungen. Regelmäßig werden seine Anträge durch Vorwürfe gegen die zur Entscheidung berufenen Schiedskommissionen ergänzt. Der Antragsteller ist dabei grundsätzlich nicht bereit, alternative Sichtweisen auf einen Sachverhalt zu akzeptieren. Vielmehr beharrt er unkorrigierbar auf seinen Einschätzungen. Die Möglichkeit, dass eine gefällte Entscheidung eine gewisse Berechtigung hat, erwägt er nicht einmal ansatzweise. So beharrt er seit Monaten darauf, dass der Begriff der Öffentlichkeit der Sitzung der Schiedskommission so zu verstehen sei, dass hierzu alle Bürger Zugang haben müssten. Mit der von der Mehrheit der Schiedskommission vertretenen Auffassung, dass der Begriff Öffentlichkeit in § 10 II der SchO im Lichte von § 28 l BS auszulegen ist, setztr er sich inhaltlich nicht auseinander. Seine Ansicht steht fest und ist auch durch Argumente nicht zu erschüttern. Schon an der Art und Weise dieser Prozessführung ist die querulantische Verhaltensweise des Antragstellers erkennbar.

Aufgrund einer solchen Verhaltensweise kann die Prozessunfähigkeit festgestellt werden. Dies kann auch ohne Erhebung weiterer Beweise geschehen, soweit sie für einen Laien erkennbar ist. Insbesondere kann dies auch ohne weitere Anhörung des Antragstellers geschehen, soweit dessen schriftliche Eingaben eine ausreichende Tatsachengrundlage darstellen.

BGH, NJW 2000,n289; OLG Münster, NVwZ-RR 1996, 619; VGH Kassel, NJW 1990, 403, 404

Vorliegend begründet das gesamte Prozessverhalten des Antragstellers jedenfalls erhebliche Zweifel, ob dieser prozessfähig ist, zumindest in Verfahren vor den Schiedskommissionen der Partei DIE LINKE. Soweit sich  nicht feststellen lässt, dass der Antragsteller prozessfähig ist muss er als prozessunfähig gelten.

Leitherer, aaO, § 71 Rn. 8b; Lindacher, aaO, § 52 Rn. 46; Weth, aaO § 52 Rn.6.mwN.

Daher ist der Antrag des Antragstellers durch Prozessentscheidung als unzulässig abzuweisen.

OLG Münster, NVwZ-RR 1996, 619; VHG Kassel, NJW 1990, 403; Leitherer, aaO, § 71 Rn..3, Lindacher, aaO, § 52 Rn. 38; Weth, aaO, § 52 Rn. 6; Steinert/Theede, aaO, Rn.59.

(II) Jedenfalls aber ist der Antrag offensichtlich unbegründet.

Selbst wenn die Interpretationen des § 10 II SchO durch den Spruchkörper nicht richtig wäre und § 10 II SchO nicht im Lichte von § 28 I BS auszulegen wäre, würde die Interpretation  des Spruchkörpers keinen tauglichen Ausschlussgrund für Mitglieder des Spruchkörpers darstellen.

Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesschiedskommissionen ist die Bundesschiedskommission berufen. Dort kann eine Entscheidung inhaltlich angegriffen werden. Die Bundesschiedskommission ist sodann in der Lage darüber zu entscheiden, ob die Auslegung der Vorinstanz überzeugend ist. Aus dieser Systematik ergibt sich das der Weg der Berufung der einzig geeignete ist, um - vermeintliche - Fehler von Spruchkörpern zu rügen.

Nicht geeignet ist hingegen das Mittel des Parteiausschlusses. In einem streitigen Verfahren unterliegt regelmäßig eine Partei und es wird nicht in ihrem Sinne entschieden. Würde nun eine solche Entscheidung einer Schiedskommission einen geeigneten Grund für einen Parteiausschluss darstellen, so hätte dies zu Folge, dass sich Mitglieder von Schiedskommissionen ständig mit Parteiausschlussverfahren konfrontiert sähen.

Entsprechend haben sowohl die Landes- als auch die Bundesschiedskommissionen in einem ähnlich gelagerten Fall einen Parteiausschluss von Mitgliedern der Landesschiedskommissionen aufgrund einer Entscheidung der selbigen verneint und auf den Grundsatz  verwiesen, dass Entscheidungen von Schiedskommissionen mit den nach Satzung und Schiedsordnung vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden müssen und nicht zur Begründung von Parteiausschlussanträgen dienen können.

LSK-Saar, Reg.-Nr. 28/10;BSK, AZ.: 85a/2010

Mit freundlichen Grüßen

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MfS-Richtlinie 1-76

IE

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