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Archiv für August 25th, 2011

Freiheit statt Frontex

Erstellt von DL-Redaktion am 25. August 2011

Keine Demokratie ohne globale Bewegungsfreiheit

Heute ein Bericht der Afrique-Europe-Interact Organisation

Die Dynamik des arabischen Frühlings strahlt aus in die ganze Welt. Die Aufstandsbewegungen im Maghreb machen Mut und Hoffnung, nicht nur weil despotische Regime verjagt werden, die vor kurzem noch unüberwindbar erschienen. So offen die weiteren Entwicklungen bleiben, im Dominoeffekt der tunesischen Jasminrevolution meldet sich in atemberaubender Schnelligkeit die alte Erkenntnis zurück, dass Geschichte von unten gemacht wird. Die Kämpfe richten sich gegen die tägliche Armut wie auch gegen die allgemeine Unterdrückung, es geht gleichermaßen um bessere Lebensbedingungen wie um Würde, kurz: um „Brot und Rosen“.

Die unglaublichen Tage auf dem Tahrirplatz in Kairo stehen für die Suche nach neuen Formen der Selbstorganisierung und Basisdemokratie. Der Wunsch nach gleichen Rechten, nach Autonomie und Teilhabe am wirtschaftlichen Reichtum, spiegelt sich aber auch in den Booten Richtung Europa wieder: jetzt aus Tunesien, seit Jahren aus Nord- und Westafrika. „Exit“ – sich die Bewegungsfreiheit zu nehmen und zu migrieren, um ein anderes, besseres Leben zu finden, und „Voice“ – die Stimme zu erheben und den Kampf vor Ort zu führen, sind keine Gegensätze, sie stehen vielmehr in einem lebendigen Wechselverhältnis.

Das hatten – noch offenkundiger – bereits die Umbrüche 1989 gezeigt. Die Abstimmung mit den Füßen katalysierte damals die Protestbewegungen gegen das realsozialistische Unterdrückungsregime. Die Mauer ist auch deshalb gefallen, weil die Menschen ihre Bewegungsfreiheit durchgesetzt haben. Um so verlogener erscheint heute die Freiheitsrhetorik westlicher PolitikerInnen, die angesichts der Migrationsbewegungen aus und über Nordafrika einmal mehr das Bedrohungsszenario der Überflutung bemühen, gegen die nun die europäische Grenzschutzagentur Frontex in Stellung gebracht wird.

Die EU-Regierungen haben die nordafrikanischen Machthaber hofiert und gestützt und sich in den letzten Wochen zögerlich bis bremsend gegenüber den Aufstandsbewegungen verhalten. Dahinter stecken starke ökonomische Interessen, aber auch die gewachsene Kollaboration in der Migrationskontrolle. Despoten wurden umso wichtigere „Partner“, je effektiver sie als Wachhunde für ein vorverlagertes EU-Grenzregime fungierten. Migrationsbewegungen aus Afrika sollten um jeden Preis eingedämmt werden.

Tausendfacher Tod und Leid nicht mehr nur auf See, sondern auch in den Wüsten und Internierungslagern waren und sind die Folgen dieser schändlichen Komplizenschaft. Die subsaharischen MigrantInnen, die aktuell in Libyen Opfer pogromartiger Hetzjagden werden, sahen sich unter dem Gaddafi-Regime seit Jahren einer systematischen Entrechtung, Willkür und Misshandlungen ausgeliefert. Die EU hat dem libyschen Diktator Millionen gezahlt und Überwachungstechnik geliefert, eine ähnliche Kooperation gibt es mit dem marokkanischen Machthaber, und bis vor kurzem auch mit dem tunesischen Regime. Die arabischen Revolutionen markieren jetzt das mögliche Scheitern dieses brutalen Ausgrenzungsprojekts der EU im Mittelmeerraum.

Mit den gezielt medial gestreuten Befürchtungen über einen Kollaps der Migrationskontrolle wird nun die weitere Verschärfung und Militarisierung des EU-Grenzregimes legitimiert, verkörpert durch Frontex. Die europäische Grenzschutzagentur ergänzt und erweitert die nationalen Kontrollsysteme, die seit Jahrzehnten auf Abschreckung und Kriminalisierung der Migrationsbewegungen zielen. Frontex soll – wie bereits vor der westafrikanischen Küste oder an der griechisch-türkischen Grenze – nun auch verstärkt vor Nordafrika zum Einsatz gebracht werden.

Italien erhält die Federführung für diese „Operation Hermes“. Das ist konsequent und schockierend ehrlich: In Folge des Schulterschlusses zwischen Berlusconi und Gaddafi kam es in den letzten Jahren zu unzähligen unrechtmäßigen Rückschiebungen im Mittelmeer, der italienische Staat hat sich geradezu als Meister im Bruch aller Flüchtlingsskonventionen inszeniert. Und nicht zufällig wird kriminalisiert, wer das Leben der Boatpeople rettet. Das zeigen die Fälle der Cap Anamur oder der tunesischen Fischer, deren Prozesse in Italien noch immer andauern.

MigrantInnen suchen Schutz oder ein besseres Leben in Europa. Sie wandern gegen ein Reichtumsgefälle, das ganz wesentlich in den neokolonialen Dominanz- und Ausbeutungsverhältnissen zwischen Europa und Afrika begründet liegt. In Europa muss sich der universelle Anspruch auf Freiheit und Demokratie deshalb am Umgang mit denjenigen messen lassen, die auf dem Weg der Migration gleiche Rechte einfordern. Frontex steht für den Ausbau eines tödlichen Grenzregimes, für das in einer freien Welt kein Platz ist. Der Tod an den Außengrenzen könnte schon morgen Geschichte sein. Aber das ist politisch nicht gewollt. Stattdessen führen die EU-Verantwortlichen einen regelrechten Krieg an den Außengrenzen.

Innerhalb der EU gehören Entrechtung und Abschiebung zum rassistischen Alltag, in dem „Integration“ als Druckmittel der Anpassung und Ausbeutung in den Niedriglohnsektoren benutzt wird. Doch dieser selektive Umgang mit Migration ist mit Widerständigkeiten und Beharrlichkeiten konfrontiert, die das System der Ungleichheiten und Unfreiheiten immer wieder herausfordern. Nicht zufällig findet in dieser bewegten Zeit ein dramatischer Hungerstreik von 300 maghrebinischen MigrantInnen für ihre Legalisierung in Griechenland statt. Und verstärkt flackern Bleiberechtskämpfe und migrantische Streiks quer durch Europa auf, seit Sans Papiers – insbesondere aus Afrika – vor 15 Jahren in Paris mit der Forderung „Papiere für Alle“ in die Öffentlichkeit traten.

Der Aufbruch in Nordafrika zeigt, was alles möglich ist. Es geht um nicht weniger als um ein neues Europa, ein neues Afrika, eine neue arabische Welt. Es geht um neue Räume der Freiheit und Gleichheit, die es in transnationalen Kämpfen zu entwickeln gilt: in Tunis, Kairo oder Bengazi genauso wie in Europa und den Bewegungen der Migration, die die beiden Kontinente durchziehen.

Quelle: Afrique-Europe-Interact

Welcome to Europe

Netzwerk Kritische Migrations- und Grenzregimeforschung

IE

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500€ Kindergrundsicherung

Erstellt von UP. am 25. August 2011

Hartz4-Plattform - PRESSEERKLÄRUNG

Eiliges Echo vom Sozialgericht auf Eilklage gegen Bildungspaket
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Forderung: 500 € Kindergrundsicherung
und Begründung für Verfassungswidrigkeit der Kinderregelleistungen

„Bei der am Wochenende eingereichten Eilklage gegen das Hartz4-Bildungspaket würdigt das Sozialgericht ganz offensichtlich die Ernsthaftigkeit des Anliegens,“ ist Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin überzeugt. Denn bereits wenige Stunden nach Abgabe des Original-Schriftsatzes samt Anlagen ging bei der Klägerin Eingangsbestätigung mit Vorab-Fax ein. „Grund genug zu der Hoffnung, dass das Gericht sich – im Sinne millionenfach betroffener Familien und ihrer Kinder – ebenso engagiert der inhaltlichen Begründung des Rechtsschutzantrages annimmt. Immerhin geht es um nicht weniger als das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für Kinder. Auf dessen Erfüllung müssen Kinder und Jugendliche nun bereits seit 8 Monaten vergeblich warten – und das obwohl eine „unverfügbarer“ Leistungsverpflichtung für staatliche Organe mindestens seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09. Februar 2010 besteht,“ erinnert Vallenthin.

In der von der Hartz4-Plattform unterstützten Eilklage wurde Ruhen des Verfahrens beantragt, um dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Grundsatzfrage zur Überprüfung vorzulegen, ob die neue gesetzliche Festlegung und Ausführungsregelung der Kinderbedarfe mit der Verfassung vereinbar ist und die Vorgaben seines Urteils in Sachen Hartz IV erfüllt.
Zur Begründung stützt sich die Eilklage vor allem auf die – bereits vor Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes am 06.10.2010 dem Gesetzgeber vorgelegte - Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie nahezu gleich lautend des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), die eine Regelleistung in Form einer

Kinder-Grundsicherung von mindestens 500 €,

basierend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für notwendig halten. Diese müsse, so die Empfehlung des VAMV an den Gesetzgeber,

diskriminierungsfrei und antragslos sowie
ausnahmslos jedem Kind
als Barleistung gewährt werden und
solle grundsätzlich nicht in Form von Sachleistungen und Gutscheinen

erfolgen. Über die Hartz IV-Regelbedarfe hinaus streben VAMV und DKSB an, dass diese Leistung unabhängig vom Einkommen der Eltern in Form eines Kinder-Grundeinkommens jedem Kind in Deutschland zustehen müssten.

Das sozialgerichtliche Eilverfahren weist vor allem auf die folgende verfassungswidrige Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hin:

1.Der Kinderregelsatz wurde nicht gemäß Urteils-Vorgaben,
- „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren (…) bemessen. “ (BVerfG-Urteil, 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Leitsatz 3)
Denn, so verfügt das Urteil aus Karlsruhe weiter:
- Schätzungen „ins Blaue hinein“ laufen (…) einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
- Damit geprüft werden kann, ob die vom Gesetzgeber getroffenen Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen, trifft den Normgeber die Obliegenheit, sie nachvollziehbar zu begründen; das ist vor allem zu fordern, wenn er von seiner selbst gewählten Methode abweicht. “ (BverfG-Urteil …., Rn 171)

2.Diese Abweichung treffe ganz besonders zu für die Abtrennung des Anteils Bildung und Teilhabe aus dem durch den Regelsatz festzulegenden gesamten „menschenwürdigen Existenzminimum“ im Sinne des Urteils sowie der Errichtung zusätzlicher Hürden durch ergänzende Antragsverfahren.
Denn das BVerfG habe unmissverständlich angeordnet:
- „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BverfG-Urteil
…., Rn 137)

Die Eilklage rügt ebenfalls, dass – selbst bei den aktuell unzureichenden Bildungspaketleistungen – mangels Verfügbarkeit der Antragsformulare im zuständigen Jobcenter und über eine nahezu unerreichbare Internetsuche vor die Antragstellung fast unüberwindlichen Hürden aufgebaut seien. Darüber hinaus, sei es unzumutbar, dass die Antragstellerin selbst 7 Wochen nach Antragstellung noch nicht einmal Antwort geschweige denn irgendeine Leistung von der Behörde erhalten habe.

Die Antragstellerin dokumentiert dem Gericht ebenfalls in allen Einzelpositionen, dass sie – ohne hohe Ansprüche zu stellen – für Schule, Lernhilfe, Schwimmverein, Gitarrenunterricht und Fahrtkosten vom elterlichen Regelsatz und ihrem bescheidenen Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung in diesem Jahr bereits 1.507, 70 € auf die Kinder-Bedarfe umschichten musste. Weitere mindestens 960,80 € sind noch offen, die sie sich vom Munde wird absparen müssen, damit ihr Kind nicht auf sein Gundrecht für ein „Mindestmaß an Teilhabe“ verzichten muss, das ihm der Gesetzgeber und die ausführenden Verwaltungen verweigern. Und - gestützt auf die Verfassungsgrundsätze Diskriminierungsverbot und Gleichheitsgebot – werde sie auch nicht bereit sein, bei Dritten wie Schule, Verein, Musiklehrer oder anderen ihren Hartz IV-Bezug offenbarende Nachweisdokumente einzuholen.

„Über die Voraussetzung einer irreversiblen Notlage, wie sie das Sozialgerichtsgesetz für Eilentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz fordert, dürfte hier angesichts des bereits 2005 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten „Gegenwärtigkeitsprinzips“ bei Sozialleistungen wohl nicht der geringste Zweifel bestehen,“ glaubt die Sprecherin der Hartz4-Plattform.

In dem Urteil heißt es nämlich:

Wenn „während des Hauptsacheverfahrens (…) jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt“ ist, so kann „diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung (…) nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.“

„Angesichts derart erdrückender Beweise für begründete Zweifel an der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich Kinderregelsatz und Bildungspaket können wir uns nur schwer vorstellen, dass das Sozialgericht diese Frage nicht schnellstmöglich auf den Weg nach Karlsruhe bringt – je rascher, desto besser. Umso eher haben wenigstens die Kinder in Hartz IV-Familien endlich Aussicht auf die ihnen vom BVerfG „garantierte“ Chance, am Leben in dieser Gesellschaft auch tatsächlich „teilhaben“ zu können“, hofft Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 22. August 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

0611-172 12 21
01525-3520721

info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de

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Zu Unruhen und Aufstände

Erstellt von DL-Redaktion am 25. August 2011

Die Aufstände in Arabien und Nord-Afrika sowie die Sozialproteste und Unruhen in Europa beleuchtet der Journalist Oliver Nachtwey im folgenden Artikel. Das alle diese Aufstände für die allgemeine Politik so überraschend kamen sollte an und für sich Hinweis genug sein, um zu erklären wie weit sich diese “Volksvertreter” unterdessen von ihrer Bevölkerung, zumindest innerhalb der Demokratien in West-Europas, entfernt haben.

Die über ganz West-Europa zu hörende Unzufriedenheit weist vorrangig auf ein Versagen der Parteien hin, da es ihnen immer weniger gelingt die Unzufriedenen über eine längere Zeitdauer an sich zu binden. Dafür sind die Programme entweder zu gleich geworden, oder sie werden als zu theoretisch und damit als ideologische Utopien gewertet. Politik gleicht einem Kreisverkehr ohne Ausfahrt. In den Bericht lesen wir unter anderen, Zitat:

“Paradoxerweise geht die neue demokratische Politik an den etablierten linken Akteuren und Parteien zumeist vorbei. Diese werden von den Protestierenden weitgehend als Teil des Establishments und damit als Teil des Problems wahrgenommen.”

Siehe Bertelsmann und Bierbaum, Ernst und Porsche, Lafontaine in seiner Villa Hügel, usw., usw.. Ein Skandal folgt auf den anderen.

Weiter heißt es, erneut Zitat:

“Die westlichen Demokratien sind sich der Krise ihres eigenen Modells allerdings noch gar nicht wirklich bewusst. Die Gesellschaften des Westens und ihre Parteien waren in den vergangenen 60 Jahren auch deshalb so stabil, weil sie sozialen Aufstieg und soziale Integration ermöglichten. Diese Entwicklungsrichtung hat sich heute umgekehrt. Aus den Gesellschaften des Aufstiegs sind Gesellschaften des Abstiegs, der Prekarität und Polarisierung geworden. In fast allen OECD-Ländern ist in den letzten zwei Dekaden die Ungleichheit erheblich gestiegen.Die westliche, liberal-soziale Moderne erodiert somit genau an jener Stelle, an der sie in den letzten 50 Jahren so erfolgreich funktionierte: der freien Selbstbestimmung des Individuums. Erst der Sozialstaat der Nachkriegsjahre als „politischer Inhalt der Massendemokratie“ hatte den Staatsbürgern die positive Freiheit verliehen, individuelles Handeln unter Bedingungen der sozialen Absicherung zu entfalten.”

Wobei besonders vergessen wird, das mit einen Verlust, oder auch nur einer Einschränkung, der sozialen Sicherheiten gleichzeitig ein entscheidender Teil an Freiheit verloren geht. Denn es bringt nicht viel wenn zum Beispiel ehemalige Bürger der DDR zwar heute frei Reisen können, dafür aber  zum Teil das nötige Geld fehlt. Das sie dafür einst auf den Straßen nach Freiheit gerufen haben ist schwer vorstellbar. Wir warten also mit gespannter Neugier darauf,  in welchen Land als nächstes die Proteste aufflammen.

Hier nun der Bericht:

Die liberal-regressive Moderne

Niemand im Westen hat die arabischen Revolutionen kommen sehen, geschweige denn mit ihnen gerechnet – genauso wenig wie die Revolutionen in Osteuropa 1989/1990. Anthony Giddens, der wichtigste sozialdemokratische Theoretiker der letzten 30 Jahre, befand noch vor kurzem, dass Gaddafis Regime für ein Einparteiensystem „nicht besonders repressiv“ und der Diktator äußerst populär sei. Zufälligerweise studierte Gaddafis Sohn damals an der London School of Economics, deren Präsident Giddens bis 2003 war und die im Anschluss an das Studium eine beträchtliche Spende erhielt.

Die eigentliche Ursache dieser Blindheit liegt jedoch tiefer: In Politik und Politikwissenschaft ist man sich seit dem angeblichen „Ende der Geschichte“ (Francis Fukujama) weitgehend einig, dass Revolten und Revolutionen der Vergangenheit angehören. Wenn dann doch eine Revolution stattfindet, erscheint sie jedes Mal als „schwarzer Schwan“, die unvorhergesehene Ausnahme von der Regel.

Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen

IE

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