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Archiv für August 11th, 2011

Kriminelle Beihilfe

Erstellt von UP. am 11. August 2011

Newsletter 15/2011
Donnerstag, 11. August 2011 - 497.057 Abonnenten
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Kein Freibrief für Steuerbetrüger!

Über 100 Milliarden Euro Schwarzgeld deutscher Staatsbürger liegt bei Schweizer Banken. Statt die Offenlegung der Konten durchzusetzen, will die Regierung den Steuerflüchtigen einen Freibrief ausstellen. Protestieren Sie gegen das Steuer-Abkommen mit der Schweiz!

Ihr striktes Bankgeheimnis machte die Schweiz bislang zu einem Eldorado der Steuerhinterziehung. Geschätzte 100 bis 300 Milliarden Euro Schwarzgeld haben allein deutsche Vermögende und Spitzenverdiener/innen zu Schweizer Banken verschoben. Sowohl ihr Vermögen als auch die Zinseinkünfte auf ihre Ersparnisse verschweigen sie dem Finanzamt. Dem deutschen Staat entgehen dadurch jährlich viele Milliarden Euro an Steuern. Geld, das hierzulande Bund, Ländern und Gemeinden fehlt.

Mittlerweile ist das Geschäftsmodell Steueroase in Verruf geraten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Verhandlungen mit der Schweiz begonnen - angeblich um der Steuerflucht einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Doch das gestern unterzeichnete Abkommen bedeutet eine Amnestie für Steuerbetrüger und untergräbt die Bemühungen der EU für mehr Steuergerechtigkeit. Bevor das Abkommen aber in Kraft treten kann, muss es von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden. Das müssen wir verhindern!

Unterzeichnen Sie den Appell an die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder!

Das Steuerabkommen sieht vor, dass eine einmalige Abschlagszahlung von gerade einmal 1,9 Milliarden Euro die oft langjährigen Steuerbetrügereien nachträglich legalisiert. Dabei muss nicht einmal die Höhe der verschobenen Gelder oder die Identität der Steuerflüchtigen offen gelegt werden - die Überweisung nehmen stellvertretend die Schweizer Banken vor.

Zukünftig sollen die Banken außerdem auf alle Zinsen und Dividenden eine Abgeltungssteuer von 26 Prozent erheben und anonym an den deutschen Fiskus überweisen. So bleibt es den Steuerflüchtigen ein Leichtes, ihr Geld von der Schweiz in eine andere Steueroase zu verschieben, in der dann u.U. die Zinserträge überhaupt keiner Besteuerung unterworfen werden.

Die EU unternimmt momentan große Anstrengungen, Steuerflucht wirksam zu bekämpfen und einen automatisierten Informationsaustausch zwischen der EU und Drittstaaten wie der Schweiz einzurichten. Ohne diese Transparenz ist eine wirksame Bekämpfung von Steuerhinterziehung unmöglich. Die Forderung einer konsequenten Offenlegung der Konten, so wie es zum Beispiel die USA oder die EU anstreben, unterläuft die Bundesregierung mit dem neuen Amnestie-Abkommen.

Lesen Sie mehr zu den Hintergründen in unserem 5-Min-Info…

Noch können wir das skandalöse Abkommen zusammen mit unserem Partner, dem tax justice network, zu Fall bringen. Denn während im Bundestag die Regierungsfraktionen das Abkommen einfach durchwinken können, haben Union und FPD im Bundesrat keine Mehrheit. Ob Grünen- und SPD-geführte Bundesländer das Abkommen im Bundesrat scheitern lassen, hängt wesentlich davon ab, ob es uns gelingt, genug Druck zu machen.

Unterzeichnen Sie den Appell gegen das Steueramnestie-Abkommen mit der Schweiz!

Was noch alles bei Campact geschieht, erfahren Sie wie immer im Nachrichtenteil.

Mit herzlichen Grüßen

Susanne Jacoby, Astrid Goltz, Fritz Mielert und Günter Metzges

———

1. Panzer-Deal: 100.000 unterzeichnen / Aktion vor Bundeskanzleramt

Schluss mit dem Nichtshören, Nichtssehen, Nichtssagen - das verlangten wir Mitte Juli von der Regierung mit einer Aktion vor dem Kanzleramt angesichts des geplanten Panzergeschäfts mit Saudi-Arabien.

Am Tag zuvor schalteten wir den Menschenrechtsaktivisten Mohammed al Maskati live aus Bahrain in unsere Pressekonferenz zum Thema. Er berichtete aus erster Hand, wie saudische Panzer das Regime in Bahrain bei der Niederschlagung der Demokratiebewegung unterstützten.

Lesen Sie mehr im Blog…

Haben Sie den Appell gegen den Panzer-Deal schon unterzeichnet?

2. Angra 3: Atomtod exportiert man nicht!

Auch die geplante Exportbürgschaft für das brasilianische AKW Angra 3 versucht die Bundesregierung totzuschweigen. Dank unserer Aktion in Saarbrücken musste sich Entwicklungsminister Dirk Niebel im Saarländischen Rundfunk trotzdem kritischen Fragen stellen.

Lesen Sie mehr im Blog…

3. Campact: Social Media-Redakteur/in gesucht!

Wir suchen ab dem 1.12.2011 oder früher Verstärkung im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kampagnendurchführung. Die volle Stelle ist unbefristet und wird in Anlehnung von TvöD 11 entlohnt. Bewerbungsschluss ist der 1. September.

Weitere Infos…

4. Klima: Sommercamps gegen Braunkohletagebau und CO2-Endlager

In keinem anderen Land der Welt wird so viel Braunkohle gefördert und verbrannt wie in Deutschland. Kein anderer Energieträger ist so klimaschädlich. Gegen den Abbau der Kohle in Tagebauen durch die Energiekonzerne Vattenfall und RWE protestieren in den kommenden Tagen und Wochen Klimaaktivist/innen in den beiden größten deutschen Braunkohlerevieren.

Infos zum Klimacamp in der Lausitz und zur Demo in Cottbus…

Infos zum Klimacamp im Rheinischen Braunkohlerevier…


Aktuell, kritisch, aktiv! Mischen Sie sich ein und gestalten Sie Politik! Nirgendwo geht das so umfassend und schnell wie bei uns. 497.057 Menschen sind schon dabei. Innerhalb weniger Minuten verleiht Campact Ihnen eine Stimme!
Campact | info@campact.de | Campact e.V. | Artilleriestraße 6 | 27283 Verden | campact.de

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F.D.P. + Alg I

Erstellt von UP. am 11. August 2011

oder Lindners Sommerloch oder hohles Geschwätz

Was ist das für eine LogiK…. - älteren Arbeitnehmern weniger lang die Arbeitslosenunterstützung zu zahlen, weil eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften besteht. Das hatten wir schon einmal, indem das Alg I grundsätzlich in der Bezugsdauer gekürzt wurde. Das Ergebnis war gleich NUll.

Es ist beschämend und niederträchtig von Lindner, auf diesem Wege weitere Kürzungen zu verwirklichen versuchen, wenngleich er das Gegenteil behauptet. Im Denkansatz ist diese Sanktion gleichzusetzen mit der - mit Verlaub - weiterhin aufrecht erhaltenden dämlichen Forderung nach Steuersenkungen der 3-%-Mövenpick-Partei.
Sogar der sprichwörtliche ‘kleine Mann auf der Strasse’ ist klüger als diese Abstellgleis-Partei mit ihren reisserischen Offerten und verweist diese Forderung der F.D.P. in den Bereich des Populismus und Versuchs des Stimmenfangs - fragt sich nur, bei wem?

Lindner will mit seiner Sommer-Aktion der “Quasi-Frühverrentung” begegnen und möchte mit seinem Vorschlag eine “Aktivierungsdebatte” anschieben - was immer er auch darunter versteht.

Scheinbar sieht auch die BA längere Bezugsdauer für ältere Arbeitnehmer unter kritischen Aspekten - so der Chef der Bundesanstalt Weise.

Das passt einmal wieder nicht zusammen, hatte man doch die ALG I und ALG II - Bezieher mit Staatsmacht in die Rente getrieben, um die ALG-Gelder zu sparen und der Rentenversicherung ‘aufzudrücken’.

Und der Hosenanzug sieht wieder einmal zu und hat keine Ideen hinsichtlich der Richtlinien der Politik. Was kann man auch anderes erwarten - das ist nichts Neues!

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Neue Hartz IV - Eilklage

Erstellt von DL-Redaktion am 11. August 2011

PRESSEERKLÄRUNG

Die Hartz4-Plattform unterstützt erneute Regelsatz-Klage

Das Gesetz „ist im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig“

„Mehr denn je sollte die aktuelle Zuspitzung der Finanzmärkte die Politik daran erinnern, sich endlich zu besinnen: Menschen sind wichtiger als Banken!“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Wir haben uns deshalb entschlossen mit der Hartz4-Plattform den erneuten Anlauf für eine Eilklage in Richtung Karlsruhe gegen die verfassungswidrig die Menschenwürde verletzende Berechnung des neuen Hartz IV-Regelsatzes zu unterstützen. Diese Klage ist ein neuerlicher Versuch, endlich Mitmenschlichkeit in das von der UNO seit mindestens einem Jahrzehnt kritisierte Deutsche Sozialsystem einkehren zu lassen. Jenseits aller ausgetretenen Pfade um lebensferne Statistik- und ermüdende Referenzgruppen-Auseinandersetzungen stützt sich diese Klage vor allem auf die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte „Realitätsgerechtigkeit“. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass die abgehobene Statistik-Diskussion mit ihren zermürbenden Täuschungsmanövern endlich auf den Boden der Lebenswirklichkeit und individueller Schicksale zurückkehrt,“ so Brigitte Vallenthin.

Die heute beim Sozialgericht - mit Unterstützung der Hartz4-Plattform – ohne anwaltliche Begleitung eingereichte Eilklage begründet den abermaligen Weg zur Überprüfung der Vereinbarkeit des neuen Hartz IV-Gesetzes mit der Verfassung sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2011 mit neuen Tatsachen.

Das Bundesverfassungsgericht hat neben den vielfach zitierten - aktuell vom Gesetzgeber missachteten - Anforderung aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09. Februar 2011 zu Realitätsgerechtigkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und schlüssiger Berechnungsverfahren im Urteil selber auch die Folgen eines Verstoßes dagegen benannt:

- „Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.“

Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform erlaubt das keinen anderen Schluss: der seit Januar 2011 vom Gesetzgeber bestimmte Regelsatz für SGB II und SGB XII ist verfassungswidrig.

Grundlage für die Klage ist der von Rüdiger Böker – Mitglied des Sozialgerichtstages und Sachverständiger bei der Anhörung zum neuen Gesetz im Sozialausschuss des Bundestages – aus dem Zahlenmaterial  der Bundesarbeitsministeriums errechnete

Mindest-Regelsatz-Bedarf von 594,39 €.

Die Eilklage ergänzt hier zusätzlich den von Experten ermittelten aktuellen Stromkosten - Bedarf von 44,05 €.

Zum Realitätsbezug einer verfassungsgemäßen Regelsatz-Ermittlung gehöre ebenfalls die Aufforderung an den Gesetzgeber, die gerade im Bereich der Grundnahrungsmittel alleine gegenüber dem Vorjahr extrem angestiegenen Lebensmittelpreise zu berücksichtigen und sie zusätzlich entsprechend ihrem überproportionalen Anteil im Budget von Leistungsberechtigten zu gewichten:

- Laut Berechnungen des „Informationsdienstes Preiszeiger“ vom Mai 2011 wurde alleine von Mai 2010 bis Mai 2011 eine durchschnittliche Preissteigerungsrate für Lebensmittel von 7 % festgestellt – bei Butter, Apfelsaft oder Kaffee beispielsweise sogar bis zu 30 %.

Die Klage zitiert ebenfalls wissenschaftliche Studien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), des Instituts für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg (ifeu) und des Instituts für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main (ISOE) mit direktem Bezug auf die Regelsatzbemessung.

Darüber hinaus müsse den Verfassungsrichtern die Frage gestellt werden, ob die Glaubwürdigkeit einer angeblich transparenten Neuberechnung angesichts der Tatsache noch haltbar sei, wenn bereits der Existenzminimumbericht des Finanzministerium im Jahre 2008 schon zwei Jahre zuvor zu exakt demselben Ergebnis von 364,00 € kam - bis auf die letzte Stelle hinter dem Komma.

Und schließlich bleiben im Klagevortrag die jüngsten, sich seit mindestens zehn Jahren wiederholenden Zweifel des „UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ an Regelsatz und sozialer Lage in Deutschland nicht unerwähnt:

- „Gleichwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethode des Existenzminimums zur Kenntnis genommen wird, ist der Ausschuss weiterhin besorgt, dass diese Methode keinen angemessenen Lebensstandard für die Begünstigten sicherstellt. Darüber hinaus ist der Ausschuss besorgt, dass die Höhe der Sozialleistungen für Kinder sehr gering ist, so dass etwa 2,5 Millionen Kinder im Vertragsstaat unter der Armutsgrenze bleiben. (Art. 9, 10)

- Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die angewandten Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Leistungen zu überprüfen und die Angemessenheit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Leistungen einen angemessenen Lebensstandard gewährt.“

„Dass das Sozialministerium diese, aus unserer Sicht nur zu berechtigte, Kritik der UNO – deren Verlautbarungen sie wenn es um Missstände in anderen Ländern geht, nur allzu gerne unterstützt – lediglich lapidar und mit dem Hinweis, eine Begründung folge später, wegwischt, empfinde ich als schäbigen Schlag ins Gesicht der Menschenwürde,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen.

Wiesbaden, 09. August 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

0611-172 12 21
0160-91 27 94 65
info@hartz4-plattform.de

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Steueramnestie-Vertrag

Erstellt von DL-Redaktion am 11. August 2011

Pressemitteilung des MdEP Sven Giegold (Grüne) zum Thema:

Steueramnestie-Abkommen mit der Schweiz:

Bundesregierung willrechtsstaatliche Prinzipien opfern

Am Mittwoch, den 10. August, ist ein Steueramnestie-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland unterschrieben worden. Die Schweizer Banken sollen auf unversteuerte Altvermögen in der Schweiz eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 % erheben (abhängig von Dauer der Anlage und Art des Kapitaleinkommens). Für die Zukunft sollen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne deutscher Steuerbürger in der Schweiz mit einer anonymen Abgeltungssteuer von 35% bzw. 26,375% belastet werden. Schweizer Banken leisten darauf eine Vorauszahlung von 2 Mrd. CHF. Deutschland bietet seinen Steuerhinterziehern Straffreiheit, ebenso wie den Schweizer Geldhäusern und ihren Mitarbeitern, die regelmäßig Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben.

Das Steueramnestie-Abkommen verletzt gleich mehrfach rechtsstaatliche Standards. Der einmalige Steuersatz von lediglich zwischen 19 und 34 % ist nur ein Bruchteil der Steuerschuld samt Verzugszinsen und Strafen. Er ist ein Schlag ins Gesicht ehrlicher Steuerzahler. Die Bundesregierung beauftragt ausgerechnet die Schweizer Banken mit steuerlichen Hoheitsaufgaben ohne effektive Kontrollmöglichkeiten. Sie sind als Dienstleister für Steuerhinterziehung spezialisiert und helfen ihrer Klientel regelmäßig bei der Umgehung bestehender Steuerabkommen, z.B. durch Niederlassungen in Asiatischen Steueroasen. Hier drohen massive Interessenskonflikte. Der deutsche Staat verzichtet zudem auf die strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern der Schweizer Banken wegen Beihilfe. Schließlich behindert das Abkommen die Ermittlungen bei den angekauften Steuer-CDs. Denn Deutschland akzeptiert in diesem Rahmen, dass die Schweizer Behörden keine Amtshilfe für Altfälle leisten werden. Die Bundesregierung behindert damit die laufenden Ermittlungen der Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften der Länder. Es handelt sich also um eine weitere faktische Amnestie durch die Hintertür.

Steuerpolitisch zementiert das Steueramnestie-Abkommen die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkommen in Deutschland und Europa. Wird der Schweiz zugestanden, anonymes Kapital zu verwalten, wird es anderswo kaum abzuändern sein. Sollte demokratisch in Zukunft entschieden werden angesichts wachsender Ungleichheit wieder progressive Steuern auf Kapitaleinkommen (wie auf Arbeitseinkommen) zu erheben, so wird dies durch das Amnestieabkommen erschwert.

Schließlich verfolgt Deutschland mit dem Abkommen international einen Sonderweg. Innerhalb der EU und der OECD gab es wichtige Fortschritte gegen internationale Steuerhinterziehung. Die Abgeltungssteuer auf anonymes Kapital ist eine Lösung für ein Problem, das die Bundesregierung durch konsequente internationale Zusammenarbeit rechtsstaatlich und gerechter beseitigen könnte. Die USA bestehen im Gegensatz zu UK und Deutschland gegenüber der Schweiz auf Informationsaustausch und haben dies gegenüber der UBS bereits durchgesetzt. Weitere Verfahren gegen Schweizer Banken und ihre Mitarbeiter sind anhängig. Dagegen soll die Abgeltungsregelung in der Schweiz dem automatischen Informationsaustausch dauerhaft gleichkommen, was objektiv für die Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung nicht zutrifft. Statt die US-Administration bei ihrem Kampf gegen internationale Steueroasen zu unterstützen, macht die schwarz-gelbe Bundesregierung eine deutsch-britische Extrawurst und handelt in der multilateralen Zusammenarbeit unzuverlässig. Zudem erhält Deutschland von der Schweiz mit dem Abkommen schlechtere Konditionen als die USA.

Während die meisten EU-Länder sich im “Euro-Plus-Pakt” zur Steuerkooperation verpflichtet haben, sorgt das Amnestieabkommen für eine fiskalpolitische Spaltung Europas. Die kurz vor dem Abschluss stehende Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie und die Ausweitung des automatischen steuerlichen Informationsaustauschs auf alle EU-Länder inklusive Österreichs und Luxemburgs wird durch das Amnestieabkommen politisch hintertrieben.

Völlig unklar ist, wie glaubhaft verhindert  werden soll, dass das Abkommen zum Reinwaschen und sicheren anonymen Verwaltung krimineller Gelder missbraucht wird, die derzeit in anderen Staaten liegen. Die Schweiz könnte so zum dauerhaften Einfallstor für kriminelle Gelder nach Europa dienen. Bundestag und Bundesrat  sollten diesem Amnestieabkommen die Zustimmung verweigern und  nicht für ein paar Silberlinge die Prinzipien des Rechtsstaats opfern. Vielmehr sollten die Bundesländer die Daten aus den Steuer-CDs und aus dem automatischen Informationsaustausch der EU konsequent nutzen. Die Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung sollten verlängert werden. Damit würden auch die Folgen des BGH-Urteils zum “Fortsetzungszusammenhang” geheilt, die derzeit die Einnahmen aus den Steuer-CDs wie anderen Steuerverfahren mindern. Schließlich sollte Deutschland die Helfer bei der Steuerhinterziehung ähnlich konsequent verfolgen wie die USA. Dann wäre bald Schluss mit dem Spuk der Steueroasen.

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Hier noch ein Interview zum Umgang der Regierung mit der Euro-Krise.

“Merkel nimmt Parlament nicht ernst”

Die  Regierung informiert den Bundestag nur unzulänglich über die Europa-Krise. Das beklagt der grüne Europa-Abgeordnete Sven Giegold. Das ist in anderen Ländern besser.

taz: Herr Giegold, viele Parlamentarier klagen, dass der Bundestag bei der Europa-Krise außen vor bleibt. Zu Recht?

Sven Giegold: Ich verstehe und teile diese Kritik. Die deutsche Regierung macht es dem Bundestag sehr schwer, seine Haushaltsverantwortung und sein Mitspracherecht wahrzunehmen. Kanzlerin Merkel nimmt die Parlamentarier nicht ernst.

Wie kommen Sie darauf? Das Parlament hat den Rettungsschirm beschlossen, es wird sich im September wieder damit befassen.

Die Regierung informiert die Abgeordneten nur unzulänglich über zentrale Entscheidungen. Sämtliche Dokumente der Euro-Gruppe - das Gremium, in denen die Staaten ihre Wirtschaftspolitik koordinieren - stehen unter Geheimhaltung, die Abgeordneten haben keinen Zugang zu ihnen.

Die Euro-Gruppe tagt informell. Warum sollte das Parlament Einblick bekommen?

Die Grundlage wirklicher Kontrolle ist Dokumenteneinsicht, nur sie befähigt die Parlamentarier, sich ein Urteil zu bilden. Es reicht nicht, wenn sich der Finanzminister oder sein Staatssekretär kurz in den Europaausschuss setzt, und mündlich ein paar Fragen beantwortet. In Deutschland handelt die Regierung in einer Logik internationaler Geheimdiplomatie, dabei geht es hier um europäische Innenpolitik. Gleichzeitig ist der Bundestag selbst an seiner Machtlosigkeit schuld. Er könnte sich problemlos Zugriff verschaffen, er müsste nur das EU-Informationsgesetz ändern. Doch das verhindern die Fraktionen von Union und FDP.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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