Ladungs - Einspruch Saar
Erstellt von DL-Redaktion am 31. Juli 2011
Gilbert Kallenborn
DIE LINKE
66798 Wallerfangen
An die Landesschiedskommission DIE LINKE z.Hd. Julia Maus 66111Saarbrücken LSK-Reg.34/11
An die Bundesschiedskommission DIE LINKE
z.Hd. Sibylle Wankel
10178 Berlin
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Wallerfangen, den 29. Juli 2011
Betreff: Eröffnung der Wahlanfechtung des Lafontaine Wahl Kreis 66740 SLS Erneute Weigerung von Prüfung der Wahlunterlagen gem. § 13 WO im Beweisbeschluss vom 26. Juli 2011, erh. 28.7.11.
Liebe Genossinnen,Genossen,
Hiermit bestätige ich den Eingang des Beweisbeschlusses sowie der Ladung unter obiger Bez. Nr. mit Post “per Einschreiben” am 28. 07.2011.
Genauso wie schon im Ensdorf-Verfahren LSK Reg 13/10 (BschK 40/2010,102/2010) unter den Verschlepper - Vorsitz W. Fieg, unterdrückt die neue LSK (schnell, aber genauso rechtswidrig) meine mehrfach gestellten konkreten Anträge auf Einbeziehung der Wahlunterlagen vom 30. 5. 2011 vom und 12. 6. 2011 gem. § 13 WO / DIE LINKE sowie der Öffnung/Siegelbruch unter Zeugen in der LSK - Sitzung.
Ohne dieses rechtliche Gehör, sowie aus anderen ebenso schwerwiegenden Gründen, werde ich nicht am “Wahlprüfungstermin” des 12.August (Ladung) 2011 teilnehmen, da ich mich nicht zum Objekt des Verfahrens machen lasse.
“vgl. dazu die Rechtsprechung. des BVerfG der letzten 5 Dekaden…BGH analog zu Art.103 Abs.1 GG, sowie des § 1 der SchO selber hin. Verletzung des Rechtsstaatsprinzipes”.
Hier wird im Blitzverfahren das rechtliche Gehör ausgeräumt und nicht gesichert.
Der Beweisbeschluss Reg 34/11 v. 26.Juli 2011 ist im übrigen unter Teilnahme, einer mehrfach gezielt und gewollten und nie selber korrigierten Aktenfälschung, des verantwortlichen Gen.Wolfgang Fieg ergangen. Einschließlich eines seit einem halben Jahr unsichtbaren RA Pütz (nimmt an keinen LSK-Sitzungen mehr teil?) und lädt zwar unter den Punkten a.) bis e.) die halbe Landesgeschäftsstelle der Linken Saar ein. Die Genossinnen Beate und Christin waren zu keinem Zeitpunkt für die Wahlfälschungen des 30. 5. 2011 oder des 12. 6. 2011 verantwortlich! Sie waren, soweit ich beurteilen kann, auf den Wahlveranstaltungen überhaupt nicht anwesend! Beweis: Gästeliste.
Das deutet auf eine nur selektive Sachaufklärung, anstelle einer vollen Wahlprüfung hin, wobei, wie im Pappschachtelverfahren Ensdorf, mein Antrag gem.§ 13 WO / Prüfung glatt und absichtlich übergangen wird.
Vor der BSchK, wird hier seit Jahren der § 13 WO negiert, umgangen und verhindert, welcher in sich als Kern eines demokratischen Paragraphen anzusehen, sowie einer rechtsstaatlichen Willenserklärung der Bundeslinken gleich kommt, welche gezielt von der Saar-LSK und der Landesführung gebrochen wird.
Jahrelang in jeder Saar-Linken-Wahl, hat niemand den § 13 WO respektiert. Wahlunterlagen wurden beseitigt, gefälscht, verhindert, manipuliert und so gegen das Gebot der Bundeslinken und selber also gegen den Willen der Bundespartei als auch des GG verstoßen..
Der mangelhafte Beweisbeschluss LSK-Reg 34/11, vom 27. 7. 2011. der die Beweisführung in die Landesgeschäftsstelle Die LINKE Saarbrücken trägt, anstelle die Wahlunterlagen gem.§ 13 WO, versiegelt und mit 3 Unterschriften versehen, vom MdL Wolfgang Schumacher, der sie verwahrt, entgegenzunehmen und ihn als Kreisvorstand, einzuziehen, trennt man willkürlich den Antragsteller vom eigentlichen Antrag, missachtet erneut den Kerngehalt des § 13 WO, ohne dessen Sicherung es keine demokratisch zulässige Wahl gibt.
Ich beantrage erneut und zum x - ten Male:
Die Einbeziehung der versiegelten Wahlunterlagen gem. 13 WO und den Siegelbruch unter Zeugen, den Verfahrensbeteiligten LSK Reg 34/11 sowie der Öffentlichkeit.
Die Wähler haben ein Recht auf Tatsachenaufklärung wie hier mit Demokratie und Verfassungsrechten umgangen wird: Kurz um verfassungswidrig. Die Wahlen der Saar-Linken haben sich durch gezielte Manipulation, nicht “Fehler”, vom Rechtsstaat enfernt, sie ähneln der DDR-Kaderwahl und Justiz.
Im Gegensatz zur Bundeslinken, insbesondere der Bundesländer im Osten, die die DDR-Methoden erlebt und überlebt haben, wird an der Saar durch linke Amtsträger gezielt der Rechtsstaat außer Kraft gesetzt. Die Verletzung ja die offene Ablehnung, >öffentlich durch Oskar Lafontaine persönlich am 30. 5. 2011 in Dillingen/Saar, bei seiner Wahl zum Bundesdelegierten,< der geheimen Wahl von: Versammlungsleitung, Mandatsprüfungskommission, Wahlkommission, gemäß § 2 Abs. 2 der LINKEN WO selber, ist eine machthungrige Verachtung des Rechtsstaates selber. Um selber für Erfurt gewählt zu werden (Bundesparteitag), egal wie.
Mit kritischem Gruß und:Schalom!
Gilbert Kallenborn -Die Linke-GV 66798 Wallerfangen 29.7.2011
Beweisbeschluss: >Hier<
Ladung : >Hier<
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