Kirmes Bude Saar LSK
Erstellt von DL-Redaktion am 24. Juli 2011
Von einer öffentlichen Sitzung der LSK der LINKEN des Landesverband Saarland vom 23. 07. 2011 berichtet Gilbert Kallenborn heute folgendes:
Verhandelt wurde unter der Bezugs Nummer Reg.49/10 in der Sache, Antrag auf Parteiausschluss von A. N., E.N., M.W., sowie H.L. gegen S. S. Im Ergebnis wurde der Antrag von der LSK zurückgewiesen.
In dieser öffentlichen Sitzung bezog S. eindeutig Positionen in denen er für eine stärkere polizeiliche Überwachung, die Schließung von Bildungsstätten aufgrund der finanziellen Situation und eine Überwachung der LINKEN für den Verfassungsschutz eintrat.
Zu einem Skandal kam es, als der Schwiegervater des MdB Lutze zwei dieser Sitzung beiwohnenden Beobachter verbal mit den Worten angriff, unter einem Pseudonym bei DL zu schreiben. Er, der Schwiegervater, werte dieses als ein parteischädigendes Verhalten und sei der Meinung das man als Mitglied einer Partei zu seinen Leuten halten müsse, egal was diese auch anrichten.
[ In diesem Zusammenhang stellt die DL-Redaktion fest, dass uns Artikelschreiber aus dem zitierten Umfeld nicht bekannt sind ]
Im Laufe der Sitzung wurde von Gilbert Kallenborn die Feststellung geäußert, dass man es hier nach seiner Meinung mit einem SED Kadergericht und nicht mit einer neutralen LSK zu tun habe. Eine Befangenheitsrüge gegen Mitglieder der LSK wurde mit folgenden Wortlaut verlesen und schriftlich eingereicht:
LSK Reg 49/10 - Befangenheitsrüge gegen Wolfgang.Fieg und Julia Maus wegen Täuschung der BschK in BSchK 77/2010 hins.KarinZimmer-Parteiaustritt ff.
Nachfolgend der Antrag im Wortlaut:
Samstag, 23. Juli 2011
An die LSK LSK Reg. 49 /10
Die Linke Saar Gilbert Kallenborn
66111 Saarbrücken -Bevollmächtigter -
In der Schiedssache gegen S. S.,
erhebe ich
Befangenheitsrüge/antrag
================
gegen:
1.) Gen. Wolfgang Fieg, ex-Vorsitzender der LSK Saar
2.) Julia Maus ,Vorsitzende der LSK Saar
wegen Verletzung der Amtspflicht und des Gebotes der Neutralität bei Schiedsverfahren DIE LINKE
Zu 1.)
Am Donnerstag, den 21. 07. 2011 konnte ich zum ersten Mal seit zwei Jahren Beschwerdetätigkeit Akteneinsicht in LSK-Akten nehmen (gewährt v. Gen.Maus, Gen.Coenen) die zuvor, z.B. im Pappschachtel-Verfahren Wahlfälschung Ensdorf über 14 Monate lang von W. Fieg gezielt verhindert wurde.
Dort musste ich dann- erstmalig -erblicken, daß der Vorsitzende Fieg Oktober 2010, so jetzt erklärt kürzlich durch MdL Wolfgang Schumacher, falsche Daten und falsche Fakten an die Bundesschiedskommission leitete und mitten im laufenden Berufungsverfahren, um einen Entscheid gegen sein rechtswidriges Machwerk “Unterlassungsverfügung Reg-36/10. K. Z. gegen H. L.”, zu verhindern, ohne jedes Dokument, ohne jeden Beleg, ohne jedes Aktenteil den Parteiaustritt der K. Z. erklärte und die BschK aufforderte:
Man möge deswegen das Verfahren niederschlagen. Was dann in den Beschluss BSchK 77/2010 mit einfloss.
Wolfgang Schumacher, der wissentlich diesen Beschluss ebenfalls einfach so stehenließ, obwohl seit Oktober 2010 informiert, gleichzeitig eine ins Ausland verzogene Karin Zimmer(!) ohne deutschen Wohnsitz(!!!) am 30.5.2011 und am 12.6.2010 zu der BSchK-Vollz Wahl 102/2011 des KV 66740 Saarlouis zuließ. Er erklärt nun, Wolfgang Fieg habe dies aus eigenen Stücken manipuliert, er, Schumacher,habe nichts damit zu tun.
Damit wurde, zur Verdeckung des rechtswidrigen Procedere; siehe auch Nichtöffentliche Sitzung LSK Reg 36/10 K. Z. gegen H. L. Verstoß gegen Öffentlichkeitsgarantie des § 10 Abs. 2 SchO, analog § 10 Abs. 8 SchO “wegen Unterlassung” die BSchK in 77/2010 gezielt von Fieg aktiv und von Schumacher durch billigende Duldung getäuscht, es wurde Täuschung im Rechtsverkehr verübt.
Ich fordere Wolfgang Fieg zum Austritt aus der LSK und zur Niederlegung seines Amtes, das er missbraucht, auf.
Wiederholungsfall: In dem vorigen Verfahren H. L. gegen E. L., wo ich Bevollmächtiger bin, wegen rechtswidriger Kassenbeschlagnahme der Kasse des GV 66798 Wallerfangen erklärte Fieg einfach:
” Die Kasse wurde zurückgegeben, womit das Verfahren erledigt ist “. Diese Kasse wurde nie zurückgegeben, geschweige denn es findet sich ein solcher Aktenteil i. d. LSK-Akte.
Fieg schafft seine eigene Rechtswelt durch Lug und Trug und Aktenfehleinträge mit Absicht. Verfahrenserledigung durch Verfahrensfälschung.
In dieser Sache wurde W. Fieg vor Gericht von der Rechtsanwältinn Julia Maus vertreten, daher ist auch sie befangen. Diese Befangenheit ist eindeutig erwiesen, so die Partei diese Kosten der Rechtsvertretung Maus für Fieg trug. Vor dem Amtsgericht Saarbrücken vor Richter Zimmerling. H. L. jedenfalls musste die Gerichtskosten von 330 Euro für die Verfahrensfälschung tragen, wobei dieser Betrag höher war als der Kasseninhalt (260 Euro ).
Leugnung des Stalinismus bzw. der DDR-Bewunderung:
In einer LSK-Sitzung ,Wahlanfechtung Kallenborn /Wallerfangen, ließ Fieg die DDR-Hymne erklingen von seinem Handy aus, wo er sie als Erkennungston führt, summte mit und klopfte noch den Takt auf den Tisch dazu. Zwei Minuten später verwies er den Reporter der Saarbrücker Zeitung, Johannes Werres aus dem LSK-Verhandlungsraum in VK, Hüttenschenke, ebenfalls zuwider § 10 SchO. Sodann ließ er zu, dass das Mitglied nicht Vorsitzender T. M. einen dazu statutenwidrigen Beschluss fällte und unterzeichnete. Mitglieder dürfen nicht anstelle vom Vorsitzenden zeichnen und T. M. war nicht einmal stellvertretender Vorsitzender, dort wurde dann per LSK-Beschluss gelogen, die DDR-Hymne sei nie in der LSK-Sitzung verklungen, obwohl es dazu fünf eidesstattliche Versicherungen gibt.
Der Vorwurf der mehrfachen Sach- und Verfahren-verschleppung durch Fieg erweist sich aus den Akten selber. Er soll vom Amt zurücktreten, ansonsten wird dies durch Parteiausschlussverfahren gegen Fieg geklärt. In Berlin. Wo er das höchste Organ der Linkspartei gezielt getäuscht und belogen hat.
3.Fall:
In dem Parteiausschlussverfahren Reg 16/10 Kallenborn, am 23.10.2010 in Sulzbach “Kirner Eck” brach W. Fieg ohne jede Rechtsgrundlage erneut den § 10 SchO und verwies den Verfassungsrichter des Saarlandes Rechtsanwalt H.G. Warken, Kanzlei Püttlingen, trotz meines Protestes des Saales, Herr Warken wollte lediglich Zuschauer sein, er vertritt mich nicht, sondern er vertrat die direkt nach mir terminierte, Reg. 19 /10, Genossin G. S., am gleichen Ort.
Deswegen hatte RA Warken Platz genommen. Hier hat ein willkürlicher LSK-Vorsitzender einen Verfassungsrichter, ein hochrangiges Organ der Rechtspflege, des Saales verwiesen, weil dieser nicht Mitglied der Linken; sondern der CDU ist, obwohl die SchO der Linkspartei hier überhaupt nicht selektiert, geschweige denn verbietet, im Gegenteil konkret zulässt.
Im übrigen sind “Nichtöffentliche Sitzungen “im Bürgerbüro (!!!) 66333 Völklingen; MdB Yvonne Ploetz -Thomas Lutze verbotene Parteiarbeit in Bundestagsfinanzierten, Steuergeldfinanzierten, Räumlichkeiten und Büros. Dies ist dann reale verdeckte rechtswidrige Parteienfinanzierung.
Sollte dieses bestritten werden, werde ich deswegen den Präsidenten des Deutschen Bundestages sowie den Bund der Steuerzahler hierzu anschreiben.
Wolfgang Fieg hat sein Amt missbraucht und der Partei schweren Schaden zugefügt. Er ist befangen und soll sein Amt niederlegen. Es müssen Gründe vorliegen, dass die Parteispitze neue Leute in die LSK förderte und Fieg den Vorsitz schlagartig nach dem Maulkorbbeschluss am 14. 11. 2010 niederlegte.
Gilbert Kallenborn GV Wallerfangen Die Linke
Bevollmächtigter 23.7.2011
IE
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