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Archiv für Juli 16th, 2011

Urteil des Landesgericht

Erstellt von DL-Redaktion am 16. Juli 2011

Ein interessantes Urteil des Landesgericht Hamm erweckte heute Morgen unsere Aufmerksamkeit. Dieses Urteil war an und für sich nicht anders zu erwarten, da es Rechte stärkt wie sie einem jeden Bürger im Grundgesetz zugestanden werden. Ich zitiere hier aus einem Artikel der WAZ:

“Ein Roman über den Arbeitsalltag ist kein Grund für eine Kündigung. Dem Verfasser eines Büro-Romans war gekündigt worden, weil der Roman die Kollegen beleidige. Doch die Kunstfreiheit überwiegt, entschied das Landesgericht Hamm am Freitag.”

In den Artikel über dieses Urteil heißt es weiter:

“Der 51-jährige Verfasser eines „Büro-Romans“ könne sich auf die Kunstfreiheit berufen, da er in seinem Buch eine fiktionale Darstellung des Büroalltags geliefert habe, erklärten die Richter. Die dort geschilderten Zustände spiegelten auch nach Ansicht des Arbeitgebers nicht die realen Verhältnisse im Betrieb und seien überspitzt dargestellt.”

Quelle: WAZ >>>>> weiterlesen

Viele unserer Leser werden sich jetzt fragen warum gerade dieser Artikel unsere Aufmerksamkeit erweckt hat und Anlass  für diesen Artikel war. Hierzu ein Auszug aus einem Ausschlussurteil der Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE.

“In den Beitrag „Pisaköppe” spielt der Antragsgegner auf den Beruf des Antragsgegners an und lästert über Lehrer. In den Schlusszeilen wird wiederum die Antragstellerin zu 1) angegriffen:

„Denn man sieht reiten sehr geschwind
auf einem Besenstiel im Wind,
die freche Hexe die verderbte
den Namen streicht, es ist zu viel der Ehre.”

Namentlich wird sie zwar nicht genannt. Jeder im Kreisverband kann aber aus dem Sachzusammenhang erschließen, dass nur sie gemeint sein kann.

Die Berufung ist zurückzuweisen.

Der Ausschluss des Antragsgegners aus der Partei ist gerechtfertigt.”

Dieses ist nur ein Beispiel wie in der Partei DIE LINKE mit unseren im Grundgesetz verbrieften Recht, in einer doch sehr dümmlich- naiven Art mit, der Rede- und Presse-freiheit umgegangen wird. In diesem hier aufgeführten Fall durch den  Berufsrichter des  Familiengericht Duisburg, Hendrik Thomé, welcher hier in seiner Freizeit seine private Einstellung, zu den verbrieften Grundrechten der Bürger deutlich macht. Wir regen an zum nächsten Bundeswahlkampf in Form einer Sammelklage gegen dieser Art der Rechtsbeugung vorzugehen.

Denn das oben Erwähnter kein Einzelfall ist belegen die vielfachen undemokratischen Aktionen wie Änderungsanträge der Satzung oder die immer wiederkehrenden Ausschlussanträge in den West-Ländern der Linkspartei und hier im besonderen im Saarland. Besonders dort wird von einer Laienspielgruppe massiv versucht die Regeln unseres Rechtsstaates zu unterlaufen, sich mündiger Bürger zu entledigen, um auf solche eine Art die Richtung einer Partei zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Auch das nennt man Manipulation.

IE

Abgelegt unter L. Nordrhein-Westfalen, L. Saarland, P. DIE LINKE | 6 Kommentare »