* Beschluss der BSchK
Erstellt von DL-Redaktion am 17. Juni 2011

Nachdem wir schon am 04. 06. und 06. 06 über den Beschluss der BschK, pro Gilbert Kallenborn berichteten wurde uns heute von Freunden der freien Berichterstattung, der schriftliche Beschluss der BschK zugesandt. Wie erwartet ist dieser Beschluss ohne Auflagen für Kallenborn ergangen.
Wie uns mitgeteilt wurde hat selbst das Schreiben von rund 200 Mails, das sammeln von Presse- und Rundfunk-berichte sowie geschriebene Kommentare auf DL und Rodena die BschK nicht davon überzeugen können, den SED ähnlichen Entscheid der Landes- SchK Saarland zu bestätigen.
Es ist dieses im Übrigen nicht das einzige Ausschlussverfahren welches uns aus dem Dunstkreis der Schumacher Seilschaft bekannt ist. Auch Dr. Andreas Neumann wurde zwecks Kritik an der Saarlinken mit einem Ausschlussverfahren beglückt. Im Gegensatz zu dem Kallenborn Ausschlussantrag trat hier aber nicht der LaVo mit seinen vermutlichen Dummy Rolf Linsler in Aktion, sondern hier wurde ein S. S. als Antragsteller vorgeschoben.
Dieser Herr machte schon einmal in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam, traten doch wie in der Presse gemeldet sechs Kandidaten vor der Gemeinderatswahl in Wadgassen aus der Partei aus. So zitiere ich aus dem Artikel:
„Sie sind aus der Partei ausgetreten und haben erklärt, keine Ratsmandate annehmen zu wollen. Die Sechs begründen dies mit der - erst nach der Listenaufstellung erworbenen - Kenntnis über eine Passion des Spitzenkandidaten Stephan Schneider. Schneider spielt Paintball; das ist ein Wettkampf, bei dem Gegner mit Farbkugeln aus Druckluft-Waffen beschossen werden. Für Schneider ein Hobby wie jedes andere, für die Sechs unvereinbar mit dem Bekenntnis der Linken zum Pazifismus. red“
Quelle: Saarbrücker-Zeitung >>>>> weiterlesen
So ist denn im Ergebnis unverständlich das S. S. sehr wohl über die Liste der Linken gewählt, trotzdem nicht der Linksfraktion angehört und es laut Presse in Kauf genommen wurde dafür sechs Mitglieder der Partei zu opfern?? Ist das Teil der politischen Logik in der Partei DIE LINKE?
Siehe: DIE LINKE SAAR
In der Partei für „soziale Gerechtigkeit“ wurde der Hauptantrag gegen den Ausschluss Kallenborns vom Landesvorstand, angeblich im Oktober 2010 gestellt. Nach Hören sagen sollen dort 10 Stimmen für den Ausschluss bei 4 Enthaltungen abgegeben worden sein. Natürlich wurden die Namen der Abstimmenden, da geheim als Femegericht betitelt, nicht benannt. So ist denn davon auszugehen dass auch Mitglieder mitgestimmt haben welche am 14. 11. 2010 die Bundessatzung brachen.
Es ist nicht verständlich warum eine Gruppe welche einer Person die Mitgliedschaft entziehen möchte diesen getätigten Beschluss nicht offen vorlegen kann. Ein versuchter Entzug der Grundrechte sowie der freien Meinungsäußerung begründet man offen und zieht sich nicht in die Hinterzimmer zurück.
Es gleicht schon einer Posse und ist ein Spiegelbild des Landesverband wenn ein LaVo Beschluss vor der BschK nur mit einem Blatt Papier, welches zudem ausschließlich die Unterschrift von Linsler trug, belegt werden konnte. Die Unterschrift der Protokollantin Tatjana Heffinger soll auch gefehlt haben.
So können wir uns denn nach dem Beschluss der BSchK den Genossen anschließen welche einen großen Unterschied zwischen der Alten und der Neuen Bundesschiedskommission festgestellt haben wollen.
Manche Genossen beschimpfen den Ex-Vorsitzenden Henrik Thomé als den “Parteihenker”. Dass dieser nun ganz spurlos verschwand, wird wohl seine Gründe haben. Sicherlich wird der Stil einer BSchK von dem /der Vorsitzenden hauptsächlich geprägt und wir werden den weiteren Werdegang dieser Kommission aufmerksam im Auge behalten.
Der Beschluss der BschK: Hier
Karrikatur: von km29sls
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