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Archiv für Juni 13th, 2011

* Ralph Boes’ Brandbrief

Erstellt von DL-Redaktion am 13. Juni 2011

Quelle: http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA.htm

Die Würde des Menschen ist unantastbar !

Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

 
Ralph Boes, Spanheimstr. 11, 13357 Berlin
ralphboes@freenet.de
 
 
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrte Frau Arbeitsministerin von der Leyen,
sehr geehrter Herr Dr. Weise (erster Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit),
sehr geehrter Herr Schneider (Geschäftsführer im Jobcenter Mitte, Berlin),

wir alle sind Bürgerinnen und Bürger eines Staates, der sich ein Grundgesetz gegeben hat, in dem es im ersten Satz schon heißt: “Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Für viele mag dieser Satz vielleicht nur noch wie ein Sandkorn erscheinen, welches längst unter dem Druck der Ereignisse abgeschliffen und in den Sedimentschichten schier unübersehbarer Anzahlen weiterer politischer Entscheidungen und Gesetze untergegangen ist – und man wird leicht als weltfremd, ja fast schon als Phantast betrachtet, wenn man die derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen noch am Maßstab eines solchen Satzes misst.

Wir können ihn aber nicht umgehen. Gehoben als tiefe Lehre aus den unglaublichen Verbrechen des Dritten Reichs, befestigt als Willensentscheid und Verpflichtung, die unbedingt eingehalten werden müssen, ist er der Grundstein unserer Republik.

So sehr ist er der Grundstein, dass eines Tages die Historiker, wenn sie rückschauend die Bundesrepublik betrachten, sagen werden:

“Nicht ein König oder Kaiser, wie durch über 1000 Jahre davor, nicht ein Diktator wie danach, sollte der Bundesrepublik Deutschland ihren inneren Traggrund und ihre innere Rechtfertigung geben, sondern der gemeinsame Wille des Volkes und seines Rechtswesens, die Würde des Menschen unbedingt zu achten und zu schützen.”

Und selbstverständlich werden diese Historiker Aufstieg, Entfaltung – und gegebenenfalls das Scheitern dieser Republik an diesem, von der Bundesrepublik sich selbst gestellten, Ideale messen.

(II)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
sehr geehrte Frau Arbeitsministerin von der Leyen,
sehr geehrter Herr Dr. Weise,
sehr geehrter Herr Schneider,

ich schreibe, um öffentlich meine persönlichen Konsequenzen aus einem Missstand zu ziehen, der schon seit Jahren in unserem Lande waltet: Wir haben dieses Grundgesetz als den Grundstein unserer Republik, und dennoch hat sich ein Umgang mit den Bürgern eingestellt, der keineswegs dem Grundgesetz entspricht: Ich spreche von Hartz IV!

Zunächst ist Hartz IV natürlich nichts weiter als der gut gemeinte staatliche Versuch, Menschen, die aus der Erwerbsarbeit herausgefallen sind, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben zu gewähren. Der Versuch ist ehrenhaft und entspricht durchaus dem Auftrag der Verfassung. Man könnte sie ja auch auf der Straße liegen lassen.

Nicht weniger ehrenhaft – und für den ersten Blick verständlich – ist, dass man im Hinblick auf die erwünschte, vom Arbeitslosen zu leistende “Selbsthilfe” nach quasi therapeutischen Grundsätzen verfährt: einerseits “so viel Hilfe wie nötig”, andererseits dabei aber “so wenig Hilfe wie möglich” zu gewähren. Und es zwingt dem Betrachter direkt Hochachtung ab, zu sehen, welch große Summe Geldes man, neben der Lebensgrundsicherung der Arbeitslosen, gut gemeint in sogenannte “Aktivierungs-” und “Qualifizierungsmaßnahmen” fließen lässt.

So titanisch die Anstrengung, so wenig wird sie allerdings positiv wirken, denn der Versuch zur aktivierenden Selbsthilfe ist in der heutigen Zeit schon vom Grund her falsch gedacht. Problem ist, dass nicht die Arbeitslosen sondern die gewandelten Produktionsbedingungen die vornehmliche Ursache heutiger Arbeitslosigkeit sind!

In den 1970/1980er Jahren wäre das gegenwärtig praktizierte “Fordern und Fördern” durchaus sehr sinnvoll gewesen. Wenn damals jemand “arbeitslos” war, lagen die Gründe mit hoher Wahrscheinlichkeit bei ihm. In der alten Bundesrepublik wurden Mitarbeiter auf allen Arbeitsfeldern dringend gesucht.

Hätte man damals den Arbeitslosen die Chance gegeben, sich umzuschulen oder weiterzubilden, wie es heute angeboten wird, hätte man ihnen mittels therapeutischer Maßnahmen geholfen, sich wieder voll ins Leben zu stellen, statt sie in einem damals stabilen Hilfssystem nur endzulagern, dann hätte das vermutlich viel gebracht. Denn der Schritt hinaus aus der Arbeitslosigkeit wäre der Schritt hinein in ein vibrierendes, sinnvolles – und gut bezahltes (!) Arbeitsleben gewesen.

(III)

Wie anders ist das aber heute! Der Arbeitsmarkt ist mehr als gesättigt. Die heutigen Arbeitslosen sind im allgemeinen nicht menschliche Problemfälle, die ausgeschieden sind, weil sie selbst in irgendeiner Weise Einschränkungen haben und entsprechend therapiert werden müssten. Zum Größtteil sind sie durch die Produktionskraft der Maschinen von der Arbeit freigestellt. Die Regale sind gefüllt und eine Vielfalt an Waren ist vorhanden, die alles je Dagewesene in unverschämtem Maße übersteigt – ohne dass die menschliche Arbeitskraft noch wie ehedem gebraucht wird: das ist das Problem.

Wir handeln zeitverschoben – behandeln heute eine Krankheit von gestern (die wir gestern allerdings nicht behandelt haben), während wir die Krankheit von heute noch nicht sehen. Wie ein Arzt, der einen Patienten auf Lungenkrankheit hin behandelt, während in Wahrheit die Luft zum Atmen fehlt, therapieren wir die Arbeitslosen mit Instrumenten, die längst nicht mehr passen und dadurch (!) Folterinstrumente sind.

(IV)

Nicht die Menschen müssen therapiert, sondern die Verhältnisse müssen weiterentwickelt werden. Wenn alle Energie darauf verwendet wird, die Arbeit sich selbst verrichten zu lassen und die Menschen aus der Arbeit zu befreien – und Industrie und Wirtschaft verfolgen genau dieses Ziel: schon in ihrer Produktion, erst recht aber in den Produkten, die sie dem Kunden liefern; sie repräsentieren damit schon längst die Gegenrichtung zur gegenwärtig gültigen politischen Vollbeschäftigungsdoktrin –, dann müssen die Menschen ein Einkommen erhalten, welches sie unabhängig vom sog. “Arbeitsmarkt” macht und ihnen die Freiheit nicht als notdürftige “Arbeitslosigkeit”, sondern als echte Freistellung gibt.

Bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine Lösung des Problems, ein Einkommen für jeden, sowohl für den Nicht-Erwerbstätigen als auch für den Erwerbstätigen, welches ihnen allen unabhängig von den Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft die Freiheit für eine eigene Lebensgestaltung – und mehr noch: für eigene Initiativen schenkt.

Durch die allgemeinen Rationalisierungsmaßnahmen der Wirtschaft ergibt sich die Notwendigkeit zu einem bedingungslosen Grundeinkommen an allen Orten – nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Die Befürchtungen, die sich an einen solchen Vorschlag knüpfen, sind vielfältig entkräftet [1], Vorteile für Menschen, Wirtschaft und Kulturentwicklung umfassend dargestellt, und Ideen, wie es einzurichten ist, von vielen Seiten vorgelegt.

Statt aber über eine solche Lösung des Problems nachzudenken, pressen wir die Freigestellten gewaltsam in einen Arbeitsmarkt zurück, der sie längst ausgestoßen hat, weil er sie längst schon nicht mehr braucht. Wir lassen sie nicht zur Besinnung kommen, bestrafen ihren gesunden Unmut, sich nur noch von einer Sackgasse in die andere getrieben zu sehen – und dann wundern wir uns, dass sich sowohl in der Welt der Arbeitslosigkeit, als auch in der Welt des so künstlich geschaffenen und immer mehr aufquellenden Niedrigstlohnsektors strukturelle und menschliche Verhältnisse ausbilden, die jeglicher Beschreibung spotten.

(V)

Die Würde des Menschen ist unantastbar? Durch die strukturelle Fehlbehandlung treten ganz andere Tatsachen als die grundgesetzlich garantierten in unserer Gesellschaft auf.

Zuerst ist die “Würde des Menschen” selbst zu nennen: Es ist kein Geheimnis, dass, nachdem das Modell der aktivierenden Selbsthilfe auf allen Ebenen gescheitert ist, der Großteil aller Beschäftigungs- und Fortbildungsmaßnahmen in Hartz IV heute nur noch den Sinn hat, die Betroffenen zu kontrollieren! Versorgt mit einem weitestgehend unzureichenden Einkommen [2], aber doch gesund und arbeitsfähig, besteht die Gefahr, dass sie “schwarz” arbeiten gehen.

Damit der verbleibende Teil der Erwerbstätigen dadurch nicht ebenfalls in die Arbeitslosigkeit gerissen und das Staatseinkommen abgegraben wird, müssen die Menschen künstlich beschäftigt werden. Und nicht nur künstlich, sondern auch sinnlos, denn es darf die ihnen verordnete Arbeit den übrig gebliebenen Arbeitsmarkt nicht unterlaufen.

(VI)

Menschen mit Arbeit zu beschäftigen, die sinnlos ist, setzt die Menschenwürde außer Kraft – und sie zu bedrohen mit Hunger und mit Obdachlosigkeit, wenn sie dem Zwang zum Unsinn nicht Folge leisten, erst recht.

Scharf formuliert, haben wir in Hartz IV das erste Sklavenheer der Weltgeschichte, welches gezwungen ist, sinnlose Arbeit zu leisten. [3] Und in den Sanktionierungen mit Hunger und Obdachlosigkeit haben wir ein Zuchtmittel, welches jede noch so berechtigt erscheinende Hilfsmaßnahme des Staates zum existenzbedrohenden Zwangsmittel macht. [4]

Ich möchte nur die Paragraphen nennen, die durch die gegenwärtige Praxis außer Kraft gesetzt sind:

- Artikel 1 des Grundgesetzes:
- Artikel 2 GG:
- Artikel 11 GG:
- Artikel 12 GG:
- Artikel 13 GG:
(”Die Würde des Menschen ist unantastbar”) [5]
(Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) [6]
(Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet) [7]
(Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit) [8]
(Unverletzlichkeit der Wohnung) [9]

weiter

- Artikel 6 GG:
(Schutz der Familie) [10]

Nicht “außer Kraft gesetzt”, sondern einfach nicht beachtet wird

- Artikel 19 GG (”Zitiergebot”),

der fordert, dass bei vom Grundgesetz abweichenden Regelungen der entsprechende Artikel des Grundgesetzes genannt und die Abweichung begründet werden muss, wobei in keinem Fall ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. [11] Schon allein, weil dieser Artikel nicht beachtet wird, sind größte Teile des SGB II, vor allem die darin enthaltenen Sanktionsmaßnamen (§ 31), als nicht gültig anzusehen.

Mehr als ein Drittel der 19 Menschenrechtsartikel des GG sind damit außer Kraft gesetzt! Zu den damit systematisch praktizierten Menschenrechtsverletzungen gehört auf entscheidende Weise mit hinzu, in welchen Tönen man in großen Teilen von Presse und Politik über den Hartz IVler spricht. Wenn öffentlich das Bild gezeichnet wird, er sei ein ungepflegtes [12], unzuverlässiges und faules Subjekt, das nur mit Sanktionen bewegt und kontrolliert werden kann, wenn behauptet wird: “Die Erhöhung von Hartz IV war ein Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie” [13] und weiter, man dürfe dem Hartz IVler kein Geld für seine Kinder geben, weil er es nur missverwendet [14], dann beschreibt man nur die dunklen Schatten der Verhältnisse, die man selbst erst durch das entwürdigende Hartz IV-System ins soziale Leben gepfahlt hat. Bezogen auf die realen Menschen, die Hartz IV beziehen, ist das allerdings Volksverhetzung [15] und sollte von Seiten des Staates (!) geahndet werden.

(VII)

Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.

Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren.
Ich möchte deshalb folgende praktische Konsequenzen ziehen:

Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf “Erwerbsarbeit” lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen “Erwerb” ermöglicht oder nicht!

Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt! [16]

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf,

- alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32,

- und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.

Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist.

Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!

Sehr geehrte Angeschriebene - ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden eines Umdenkens und Umsteuerns auf sozialem Felde sind. So möchte ich den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer, Manager, Banker, Staatsbeamte, Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler, Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern. Denn dass Lösungsansätze, die da sind [17], auch aufgegriffen werden können, darauf kommt es vor allen Dingen an.

Jetzt sind Sie gefordert!

Mit freundlichem Gruß
- Berlin im Juni 2011 -
       Ralph Boes

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* Salzkreis Hamm

Erstellt von DL-Redaktion am 13. Juni 2011

E I N L A D U N G

zum Vorbereitungskreis für ein Tribunal gegen den Machtmissbrauch der vier großen Energiemonopolisten RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW

Termin: Samstag, 02. Juli 2011, 13:00 – 16:00 Uhr
Ort: (altes) Café Egoist. Oststr. 21, 59065 Hamm

 
An alle Interessentinnen und Interessenten aus Initiativen, Vereinen, Organisationen und Verbänden, die an der Durchführung eines Tribunals gegen die Energiemonopolisten mitwirken möchten. Diese Einladung erfolgt nach Beschluss der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Attac – Workshops Tribunal gegen den Machtmißbrauch durch die vier Energieriesen RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall; Attac - Kongress JENSEITS DES WACHSTUMS !?, TU Berlin 20. - 22. Mai 2011. Einladerin für den Vorbereitungstermin am 02. Juli 2011 ist die Bildungsgemeinschaft Soziales, Arbeit, Leben & Zukunft (SALZ) e.V., Arbeitskreis für Ökologie & Sozialismus.

Teilnahmebestätigung (aus organisatorischen Gründen) erwünscht an: Bildungsgemeinschaft Soziales, Arbeit, Leben & Zukunft (SALZ) e.V.,
eMail: salzkreis@yahoo.de
Tel. 02381.3733497, Fax 02381.3733498
www.bildungsgemeinschaft-salz.de
Info: Dr. Manuel Kellner, pädagogischer Leiter SALZ, Mobil 0176.81161225; Peter Schüren, Geschäftsführer SALZ e.V., Mobil 0174.2082818

**********************************************

1. Ausgangslage

Die Bedingungen für eine systematische Delegitimierung der vier Energieriesen sind günstig. Die enormen Extraprofite, die die vier Oligopolisten seit der Liberalisierung des Strommarktes einstrichen (Vgl. hierzu die empirischen Berechnungen von Bontrup/Marquard 2010) führten schon im Jahr 2008 – also vor der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung und vor Fukushima – zu einer für bundesdeutsche Verhältnisse bemerkenswerten Ablehnung der privatkapitalistischen Stromwirtschaft. Nach einer damaligen Forsa-Umfrage votierten 77 Prozent der Bevölkerung für eine Teilverstaatlichung der Strom- und Gaskonzerne.
Seit 2008 ist viel geschehen. Knapp 40 neue Stadtwerke wurden gegründet und 100 Konzessionsverträge für die Netze sind von Stadtwerken übernommen worden. Mittlerweile kann von einem Revival der kommunalen Stromerzeugung gesprochen werden. Es spricht vieles dafür, dass dieser Trend anhält. Gleichwohl versuchen die Big Four mit aller Macht, diese zaghaften Ansätze für mehr Dezentralisierung sowie kommunalen Einfluss zu behindern und zu verhindern.
Die Attac-Kampagne Power to the People! popularisierte zur richtigen Zeit die simple Tatsache, dass die Macht der Konzerne ein zentrales Hindernis darstellt für den Umbau hin zu einer dezentralen und demokratischen Stromwirtschaft. Nicht erst seit Hermann Scheer wissen wir: Erneuerbare Energien können nicht ohne weiteres zentral in Großkraftwerken erzeugt werden. Mit der potenziellen Dezentralität schwindet auch die Macht der großen Konzerne.

Daher versuchen die Big Four die Atomkraftwerke so lange wie möglich laufen zu lassen, neue Atomkraftwerke im Ausland zu bauen (und nach Möglichkeit den Atomstrom nach Deutschland zu importieren), Kohlekraftwerke als vermeintliche Brückentechnologie durchzusetzen und die Erzeugung von Wind- und Solarstrom mittels Offshore-Anlagen und des neokolonialen Wüstenprojekts Desertec zu zentralisieren.
Die angedrohten Klagen gegen die Stillegung und die Brennelementesteuer sind daher nur die Spitze des Eisbergs. Die Konzerne pokern um viele Milliarden Euro, während das Gemeinwesen für die Folgekosten tausende Jahre aufkommen wird.
Die Konzernherren als Sachwalter der Aktionärsinteressen handeln gegen die Interessen der Menschen und der kommenden Generationen. Sie versuchen mit aller Macht zu verhindern, dass die Energieproduktion schnellstmöglich auf 100% erneuerbare Energien umgestellt, dezentral und kommunal organisiert und demokratisisch kontrolliert wird!

2. Die Idee eines Tribunals

Ein Tribunal gegen den Machtmissbrauch der Energieoligopolisten in der Tradition der Russell-Tribunale (und damit auch des Bankentribunals) soll möglichst öffentlichkeitswirksam zeigen, dass die wirtschaftliche Machtzusammenballung der Energieriesen und der Missbrauch dieser Macht zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer dem Gemeinwohl entgegensteht und die Wende zu einer Demokratisierung der Energiewirtschaft behindert.
Das Tribunal wird zum Ergebnis kommen, dass die Macht der Energieriesen gebrochen werden muss. Die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes über die Sozialbindung des Eigentums und die Möglichkeit der Vergesellschaftung sollen herangezogen werden, um diese Argumentation zu unterstreichen. In der Verfassung von NRW gebietet der Artikel 27 sogar die Vergesellschaftung monopolartiger Unternehmen und ihr Verbot, wenn sie ihre Macht missbrauchen. Ähnliches gilt für die hessische Landesverfassung.
Vorbereitung und Durchführung des Tribunals sollten von Attac und von den Umweltschutzverbänden und weiteren außerparlamentarischen Bewegungen und Vereinigungen bis hin zu jenen Teilen der Gewerkschaftsbewegung, die dazu bereit sind, getragen werden. Auch wenn es sich um eine bundesweite Initiative handelt, könnte ein operativer Stab mit regionalem Schwerpunkt in NRW und Hessen eingerichtet werden, wo die Bedingungen dafür günstig zu sein scheinen.
Das Tribunal knüpft inhaltlich an die Attac-Kampagne Power to the People! sowie an das Hamburger Volksbegehren Unser Hamburg- Unser Netz an.
Für die Öffentlichkeitswirkung kommt es sehr darauf an, ein ansprechendes Personaltableau für die folgenden Rollen erstellen zu können: öffentlicher Ankläger, Richter, Pflichtverteidiger (die Konzerne werden kaum das Angebot annehmen, sich mit einem Verteidiger ihrer Wahl am Tribunal zu beteiligen), Jury, Zeugen (von Strahlenopfern bis hin zu Vertreterinnen und Vertretern von Stadtwerken, die die Macht der Konzerne zu spüren bekommen haben) sowie Expertinnen und Experten.

Natürlich soll das Tribunal Aufmerksamkeit bis in die großen Medien hinein wecken und die Aktionen der außerparlamentarischen Bewegungen beflügeln und ihnen mit Argumenten weiteren Schub verleihen. Zugleich sollte aber auch versucht werden, das Ergebnis des Tribunals für parlamentarische Initiativen im Sinne seiner Ergebnisse zu nutzen. Entsprechende Sondierungen bei politischen Parteien (insbesondere bei den Grünen und LINKEN, aber auch bei der SPD), die in Landesparlamenten und im Bundestag vertreten sind, sollten schon in der Vorbereitungsphase beginnen.

3. Erster öffentlicher Ratschlag

Auf dem Kongress „Postwachstum!?“ fand ein erster öffentlicher Ratschlag statt. Trotz des frühen Beginns am Sonntag um 10 Uhr haben über 40 Personen am Workshop teilgenommen. Die meisten waren Aktive in örtlichen Attac-Gruppen, Umweltschutzinitiativen usw. Mit Ulrike Paschek (Ko-Kreis) und Thomas Eberhard-Köster (Rat) waren auch die Attac-Arbeitsstrukturen vertreten.
Die Diskussion war ausgesprochen lebhaft und engagiert. Grundsätzliche Einwände gegen die Idee eines Tribunals wurden nicht vorgetragen. Die Idee wurde als richtig, zeitgemäß und mobilisierungsfähig empfunden. Gleichwohl wurden der hohe organisatorische Aufwand und die Notwendigkeit einer langfristigen Planung von vielen Teilnehmern hervorgehoben. Eine Verwirklichung in 2011 wurde - wie eine Reduzierung auf ein NRW-Tribunal gegen E.on und RWE - eher skeptisch gesehen.
Mehrfach wurde betont, dass der Startschuss für ein Tribunal im Herbst gesetzt werden muss. Zudem wurde von Attac-Mitglieder wie von Vertretern der Basisgruppen (bspw. BBU) die nötige Verantwortung von attac für das Gelingen eines solchen Tribunals betont.
Ein Meinungsbild zeigte: Ein großer Teil der Anwesenden möchte sich am weiteren Prozess der Organisierung eines Tribunals beteiligen!

4. Weiteres Vorgehen
Die Hauptgefahr in solchen Prozessen ist, dass nichts Konkretes vereinbart wird.
Diese Gefahr wurde glücklich dadurch umschifft, dass erste Vereinbarungen getroffen wurden:
- Ulrike informiert den Ko-Kreis am 10. Juni über die Tribunal-Idee (dieses Papier wird den Mitgliedern des Ko-Kreises vorab als Tischvorlage zugestellt. Parallel wird es an die Mitglieder der Projektgruppe Energie, Klima, Umwelt versandt.)
- Der Vorschlag eines Tribunals wird auf dem Attac-Rat am 18. Juni im TOP Energie vertieft diskutiert.
Verfahrensvorschlag: Ziel sollte sein, die Initiatoren gemeinsam mit Vertretern des Rates mit einer Projektskizze bzw. Machbarkeitsstudie zu beauftragen, damit der Attac-Rat im Herbst entscheiden kann, in welcher Form und Intensität attac die Kampagne unterstützt.
- Am Samstag, 2. Juli findet im Hamm/Westf. ein erstes bundesweites Vorbereitungstreffen und Vernetzungstreffen für die Organisierung des Tribunals statt. Einlader ist die Bildungsgemeinschaft SALZ e.V. Für attac hat Thomas Eberhard-Köster (Düsseldorf) seine Teilnahme zugesichert. Für das Treffen sollen gezielt weitere Akteure und relevante außerparlamentarische Kräfte angesprochen und gewonnen werden.

Dr. Manuel Kellner, pädagogischer Leiter von SALZ e.V.
Peter Schüren, Bildungsgemeinschaft SALZ e.V.
Oberonstr. 21
59067 Hamm
Tel. 02381.3733497
Mobil 0174.2082818
Fax 02381.3733498
eMail: salzkreis@yahoo.de
www.bildungsgemeinschaft-salz.de

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* Kreistag in Saarlouis

Erstellt von DL-Redaktion am 13. Juni 2011

Auch bei den auf für gestern angesetzten Neuwahlen zum Kreis Vorstand 66740 Saarlouis wurden, wie schon einige Tage zuvor bei den von der BschK angesetzten Delegierten Neuwahlen die Wahlordnung unter § 2Abs, (2) der eigenen Partei nicht eingehalten und damit die Wahl nach  neutraler Einschätzung ungültig gemacht.

Der erneute Widerspruch, es möge geheim und nicht durch offene Kartenzeichen gewählt werden  wurde ignoriert und damit die WO gebrochen. Desgleichen geschah am 30.05.2011 bei der Wahl der Landes- und Bundes-Delegierten und scheint so langsam bei der DIE LINKE  als Normalität behandelt zu werden.

Schon bei der Festsetzung des Wahltermin auf Pfingstsonntag den 12. 06. 2011 wurde gezielt ein Datum ausgesucht bei dem man davon ausgehen konnte, dass nur wenige Mitglieder erscheinen würden. So könnte man in Zukunft anstehende Wahlen gleich am 1. Weihnachtstag durchführen. Unter dem Christbaum! Da bleibt man dann auch unter sich und braucht die Stimmen für eventuelle Mitbewerber nicht zu fürchten.

So berichten dann unsere Informanten auch einheitlich davon, dass am Sonntag nur der harte Kern bereit war dem Wahlaufruf Folge zu leisten. Von 358 Stimmberechtigten hatten sich ganze 62 ! Personen eingefunden, was bedeutet dass 83 % der Mitglieder nicht erschienen waren. Aus was für Gründe auch immer.

Nach dem Erhalt erster Ergebnisse ging die Wahl folgendermaßen aus:

* 1. Vorsitzender Wolfgang Schumacher mit 52 Ja Stimmen gewählt. Enthaltungen waren auf den Stimmzetteln nicht vorgesehen!

* 2. Kreisgeschäftsführerin Frau Denise Groß, [ Zusatz gestrichen ]

* 3. Bärbel Reinhard

* 4. Josef Rodack, Organisationsleiter was immer das auch heißen soll, Schwiegervater von Lutze

* 5. Sandra Sprötke,  Kreisschatzmeisterin , von Beruf angeblich Bilanzprüferin

Die bekannt gewordenen Wahlergebnisse könnten den Verdacht auf Mafia ähnelnde Strukturen lenken. Die untereinander zu vermutenden Verbindungen und Verknüpfungen sind zumindest sehr anrüchig.  Wichtig scheint eine „alles in einer Hand“ Methode zu sein, welche sich dann auch bei der Durchführung von Wahlen zeigt. Hier werden gezielte Machtmanöver durchgezogen, koste es was es wolle.

Von Mitgliedern aus der gestrigen Versammlung wird folgendes verbreitet: „Von ca. 358 Mitgliedern waren 62 anwesend. Wie uns bekannt, ergibt die Aufschlüsselung der Namen alleine ca. 25 Familienmitglieder aus den anhängenden Ortsverbänden, die Schumacher hörig sind.

Das ist nur über den Daumen gepeilt. Wenn man die Wahlergebnisse der letzten beiden Delegiertenwahlen anschaut, dann lag die Stimmverteilung immer bei rund  40 Ja- Stimmen. Alles, was sich außerhalb dieser ca. 40 Stimmen bewegt, ist der Rest, der noch übrig bleibt und zu den Wahlen geht. Alles andere hat kein Interesse mehr an diesem Club. Das ergaben Gespräche mit Mitgliedern. Sie resignieren vollkommen.“

Ebenfalls gab es Informationen über einen Disput zwischen Schumacher und Kallenborn, wobei Schumacher den Gilbert als Lügner betitelte da dieser auf die zwielichtige Rolle in Verbindung mit Frau K.Z. aufmerksam machte welche vor der BschK als eines aus der Partei ausgetretenes Mitglied bezeichnet wurde, gestern aber plötzlich als Mitglied bei den Wahlen auftauchte.

Dieser Vorgang könnte als vorsätzliche Täuschung der BschK ausgelegt werden. Es ist unmöglich, daß die BSchK von sich aus ein Mitglied als ausgetreten erklärt,ohne dies konkret nach geprüft zu haben.

Heute erhielten wir eine Mail mit der Ankündigung einer erneuten Wahlanfechtung.

Wahlanfechtung des 12.6.2011 Linke 66740 Saarlouis

folgt selbstredend per Fax sowie Post unterschrieben

und ich hoffe , daß diese hier einmal  Lokal geklärt wird und nicht auch noch in Berlin landen muss!!!

-Dennoch vorsorglich Kopie nach dort-

Die Saar-Linke hat sich rechtswidrig von der Bundeslinken abgespalten und entfernt. Lafontaine persönlich verspottete am 30.5.2011 bei seineiner eigenen Wahl zum Bundesdelegierten das Anrecht auf geheime Wahl (”Zettel mit der Hand zuhalten…” usw.)

Zettel mit der Hand zuhalten???

Das ist eine Verspottung der Menschwürde. Was z.B. machen dann Behinderte Genossinnen/Genossen? Sollen deren Pfleger dann “Zettel mit der Hand zuhalten”???

In der Bundesschiedskommision selber sitzt ein schwerbehinderter Genosse im Amt. Der Genosse Arnd Hellinger. Er sitzt im Rollstuhl. Seine Arme sind in deren Bewegung beschränkt und  verkürzt.

Er könnte nie selber einen “Wahlzettel mit der Hand zuhalten”! So etwas zu fordern ist Menschenunwürdig!

Oskar Lafontaine ist kein glaubwürdiger Demokrat mehr, er driftet zum Primitiv-Demagogen ab.

Zettel zuhalten…

Weltweit sitzen Menschen in Gefängnissen, werden gefoltert und ermordet für ein demokatisches Wahlrecht und Lafontaine erzählt uns etwas vom ” Stimmzelttel mit der Hand zu halten….”

Das ist seine Wertung von Bundeswahlrecht. Sie ist verfassungswidrig.

mfg

Gilbert Kallenborn   Gv Wallerfangen Die Linke

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