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Archiv für Mai 17th, 2011

* HARTZ IV-SKANDAL

Erstellt von UP. am 17. Mai 2011

PRESSEERKLÄRUNG vom 17. Mai 2011
Hartz4-Plattform:

Datenschutz-Skandal in Wiesbaden: Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Sozialbehörde

Energieversorger erlaubt Sozialbehörde Zugang zu persönlichen Kunden-Konto-Daten

Wie die Hartz4-Plattform jetzt erfuhr, hat ein Sachbearbeiter der Wiesbadener Sozialverwaltung im März und April durch Verletzung seiner Amts- und Rechtspflichten bezüglich des Sozialdatenschutzes gegen den § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie gegen die Sozialgesetzbücher (SGB I und SGB X) verstoßen. In diesem Zusammenhang kam ihm die lasche Sicherheits-Abfragen der Hotline eines örtlichen Energieanbieters entgegen, wodurch er an persönliche Kunden-Kontodaten einer aufstockenden Rentnerin gelangte. Pikant an der Geschichte ist: der Sachbearbeiter und seine Behörde sind Prozessgegner der Rentnerin vor dem Sozialgericht. Streitgegenstände sind unter anderem persönliche Konto-Daten seiner Prozessgegnerin, die er sich jetzt bei deren Vertragspartner erschlichen hat. „Inzwischen sind die Staatsanwaltschaft, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der Hessische Datenschutzbeauftragte sowie der Leiter des Wiesbadener Amtes für Soziale Arbeit eingeschaltet,“ bestätigt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir hoffen, dass kurzfristig wirksame Firewalls vor den Datenschutz gezogen werden – sowohl bei den Sozialverwaltungen zum Schutze der Bürger als auch bei dem Energie-Lieferanten zum Schutze seiner Vertragspartner. Darüber hinaus erwarten wir, dass der Verstoß gegen das Sozialgesetz sowie das angezeigte mutmaßliche Vergehen gemäß Strafgesetzbuch nicht unter dem Schutzschirm der Verwaltung ungeahndet bleibt, sondern die rechtlichen Konsequenzen hat, die jedem anderen Bürger drohen würden, der nicht im Staatsdienst arbeitet.“

Die Verletzung des Sozialdatenschutzes beruht vor allem auf dem § 35 SGB I, „Sozialgeheimnis“, der sicher stellen soll:

„Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (…) von den Leistungsträgern nicht unbefugt (…) genutzt werden (Sozialgeheimnis).“

Laut § 67b SGB X ist die Nutzung von Sozialdaten nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen zulässig und zwar nur, „soweit der Betroffene eingewilligt hat. Und: „Die Einwilligung des Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf dessen freier Entscheidung beruht. Die Einwilligung und der Hinweis“ - des Leistungsträgers „auf den Zweck der vorgesehenen (…) Nutzung“ - „bedürfen der Schriftform.“

Der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft hat vor allem den § 203 StGB, „Verletzung von Privatgeheimnissen“ zum Inhalt. Darin heißt es in Absatz 2, 2.:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (…) wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis (…) offenbart, das ihm als (…) für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (…) anvertraut worden (…) ist. Einem Geheimnis (…) stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind.“

Seit Jahren schikaniert der Wiesbadener Sachbearbeiter die Rentnerin mit dem Verbot, ihre Strom- und Gas-Abschläge von ihrem Konto abbuchen lassen zu dürfen. Seine Unterstellung: sie würde nicht zuverlässig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wenn nicht das Amt direkt überweise. Durch die unübersichtliche Zahlungsweise der Sozialbehörde ist so seit 4 Jahren ein kaum mehr zu durchdringendes Buchungschaos entstand. Die Sache wurde bereits zu einer unendlichen Geschichte für die Sozialrichter. Anfang des Jahres 2011 war – wie alle Jahre wieder mit Eingang der Jahres-Schlussrechnung für Strom und Heizung – das Chaos erneut auf seinem Jahreshöhepunkt. Gegen den ausdrücklichen Willen der Rentnerin benutzte der Sachbearbeiter ihre persönlichen Daten und „legitimierte“ sich zusätzlich bei deren Energieanbieter mit dem Hinweis, er rufe im Namen des Amtes für Soziale Arbeit an. Obendrein erklärte er am Hotline-Telefon: ihm liege die Rechnung der Rentnerin vor und er müsse überprüfen, ob diese auch tatsächlich die Rechnungssumme bezahlt habe. Dabei nahm er billigend in Kauf, nicht nur die von Amts wegen zu schützenden Daten der Rentnerin, insbesondere ihre Leistungsberechtigung an Dritte beim Energieanbieter weiter zu geben – persönliche Verhältnisse, über die sie ihren Vertragspartner aus gutem Grund angesichts öffentlicher Diskriminierungen à la Westerwelle oder Missfelder gerade nicht in Kenntnis hatte setzen wollen. Durch den Anschein eines Überprüfungs-Erfordernisses stellte der Sachbearbeiter sie auf diese Weise auch noch in den Verdacht des Betruges – so als sei er befugt quasi polizeiliche Ermittlungen vorzunehmen. Nach dieser „Legitimation“ - wie der Energieanbieter es nannte - öffnete die Hotline dem Anrufer sämtliche Datenschutz-Türen - die eigentlich die persönlichen Daten seiner Kundin hätten schützen müssen – und erteilte ihm die gewünschten Auskünfte über „rechnungsrelevante Zahlungseingänge und Kundenkonto-Buchungen“.

Diese Ereignisse einschließlich der Schilderung des Inhalts der Anfrage wurden – nach Auskunft von zwei Hotline-Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern des Service-Points protokolliert – mit Nennung der Behörde, des Namens und Telefonnummer des Sachbearbeiters. Nicht nur das: diese Gesprächsprotokolle über amtliche „Ermittlungen“ am 14. März und 06. April 2011 sind offensichtlich von jedem Mitarbeiter des Energieanbieters einsehbar – wie Hotline- und Service-Point-Mitarbeiter bestätigten.

So auskunftsfreudig allerdings wie gegenüber dem Sachbearbeiter aus dem Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden – der genauso gut jeder beliebige andere am Telefon hätte sein können - war der Energieanbieter gegenüber der Rentnerin, seiner Kundin, keineswegs. Sie war zwar von der Hotline in den Service-Point vor Ort geschickt worden, um sich persönlich die Gesprächsprotokolle abholen zu können. Ab dann aber wurde nur noch verzögert und gemauert:

- Zunächst hieß es: wir machen Ihnen das gleich fertig,
eine viertel Stunde später aber: wir müssen das Dokument noch von unserer Vorgesetzten unterschreiben lassen, schicken es ihnen dann aber sofort mit der Post zu.
- Anstelle des avisierten Hotline-Protokolls kam einen Tag später per eMail jedoch ein offizieller 2-fach unterschriebene Brief mit dem Inhalt: „wir benötigen eine unterschriebene, schriftliche Vollmacht, denn laut Bundesdatenschutzgesetz sind Auskünfte über personenbezogene Daten eines Vertragspartners nur bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht möglich.“
- Am mittlerweile dritten Tag des Bemühens um Auskunft aus den eigenen Daten, begab sich die „Vertragspartnerin“ abermals in den Service-Point und erteilte dem Energielieferanten die gewünschte Vollmacht, ihr selber Auskünfte über ihre persönlichen Daten geben zu dürfen.
Ihre Bitte, dass dies am vierten Tag endlich erfolgen möge, blieb ungehört.
- Endlich am fünften Tage kam eine eMail, die erneut zwar nicht den vollständigen Inhalt der beiden Gesprächsprotokolle enthielt, dafür aber den viel versprechenden Hinweis: „Wir versichern Ihnen dass“ XY-Energie-Anbieter „den Datenschutz sehr ernst nimmt.“
- Mit dürren Worten wurden die beiden Termine sowie die „telefonische Anfrage“ des „Amt für Sozialarbeiten“ bestätigte und darüber hinaus festgestellt: weil der Anrufer sich „ordnungsgemäß legitimiert hat waren wir berechtigt, die angefragten Informationen zu erteilen“ - ganz ohne schriftliche „Vollmacht“ der „Vertragspartnerin“.
- Und noch eine bemerkenswerte Anmerkung enthielt das Schreiben: „Wir weisen darauf hin, dass die Überweisung der monatlichen Abschläge von der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgen.“ Wollte man damit etwa sagen, dass jeder, der eine Überweisung im Namen von Vertragspartnern tätigt, gleichzeitig zur Einholung „personenbezogener Daten“ „legitimiert“ ist?
- Am Ende blieb die Bitte um vollständige Gesprächsprotokolle erfolglos. Die Kundenbetreuung erklärte: „wir werden keine über unsere eMail hinaus gehenden Informationen und keine Daten der internen Einträge heraus geben“ und
- meinte mit Schreiben, das am sechsten Tag einging: „Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sozialamt Wiesbaden.“
- Ironisches I-Tüpfelchen des höchst offiziell zweifach unterschriebenen, allerdings nur von einseitiger Freude getragenen Briefes: „Wir freuen uns, wenn wir Ihnen den Grund unserer Entscheidung nachvollziehbar darlegen konnten.“
- Übrigens: ein vom Energieanbieter selbst angebotener Passwortschutz war wohl nur eine Beruhigungspille. Beim darauf folgenden Anruf war die Datenschutztür weiterhin sperrangelweit geöffnet.

Jetzt ist Strafantrag gemäß § 203 StGB wegen „Verletzung von Privatgeheimnissen“ sowie § 186 StGB wegen „übler Nachrede“ gegen den Sachbearbeiter des Amtes für Soziale Arbeit bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gestellt worden. Gleichzeitig wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ersucht, zu prüfen, ob erstens durch den Sachbearbeiter die Gesetzespflichten aus dem Datenschutzgesetz und ebenso die des Sozialgesetzbuches – insbesondere bezüglich des § 35 SGB I („Sozialgeheimnis“) in Verbindung mit den §§ 67, 67 b und 67 c (Sozialdaten-„Begriffsbestimmung“ , „Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Nutzung“, „Datenspeicherung, -veränderung und nutzung“) verletzt wurden. Die Anfrage richtet sich zweitens darauf, ob die nahezu von jedermann zu erfüllende so genannte „Sicherheits-Abfrage“ des Wiesbadener Energieversorgers ausreicht, um die Kontodaten seiner Vertragspartner ausreichend zu schützen. Drittens wurde der Datenschutzbeauftragte ersucht, zu erklären, welche zusätzlichen Schutz-Maßnahmen er in beiden Fällen jeweils für erforderlich hält. Bereits Anfang letzter Woche wurde der Hessische Datenschutzbeauftragte um Prüfung und Abhilfe der amtlichen Verletzung des Sozialgeheimnisses ersucht. Und dem Leiter des Amtes für Soziale Arbeit ging eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu. Antworten stehen in allen Fällen noch aus.

„Dieser nach unseren Erkenntnissen durchaus nicht einmalige Datenschutz-Skandal hat aktuell zusätzliche Brisanz vor dem Hintergrund wiederholter Beteuerungen im Zusammenhang mit der Volkszählung,“ so Brigitte Vallenthin. „Da wird zwar ständig beschworen, dass die Daten sicher seien und auch an keine Behörde – beispielsweise weder Finanzamt noch Sozialbehörde – weiter gegeben würden. Angesichts des vorliegenden Falles, stellt sich uns allerdings die Frage, ob wir das glauben können.“

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

0611-172 12 21
0160-91 27 94 65
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de

Abgelegt unter HARTZ IV, Kriminelles | 1 Kommentar »

* Machtmissbrauch der LSK

Erstellt von DL-Redaktion am 17. Mai 2011

In den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden über die Arbeit der LSK DIE LINKE Saarland. Die Mehrzahl der Kritiken betreffen dabei die neue Vorsitzende Julia Maus, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Linksfraktion im saarländischen Landtag. Dabei wird ihr, einer angehenden Juristin, die massive Missachtung von Regeln (BS § 37 (8) und eine arrogante Respektlosigkeit gegen ausgesprochene Urteile staatlicher Gerichte sowie gegenüber Partei-Mitgliedern nachgesagt.

Innerhalb einer Mail, welche der Redaktion vorliegt, wird die Frage gestellt, inwieweit eine Unabhängigkeit der LSK Saar bei dieser Ämterhäufung wirklich gewährleistet  ist.  Weitere Kritikpunkte in Auszügen aus dieser Mail:

- Mitgliedsrechte werden massiv mit Füßen getreten
- Urteile staatlicher Gerichte ignoriert
- Verfahrensverschleppungen
- Verfahrensverzögerungen
- Beteiligung/Beratung an Verhängung rechtswidriger Maßnahmen
gegen unliebsame Mitglieder(§ 10 Parteien G)

Frau Maus hat den Landesvorstand in Sachen § 10 Parteien G (Ausschluss von der Ausübung der Mitgliedsrechte) beraten und dabei Objektivität und Neutralität als Organ der Rechtspflege vermissen lassen.

Die Satzung der Partei DIE LINKE sieht keine Maßnahmen gem. § 10 Parteien G gegen Mitglieder vor.

Die schamlose Vermengung von Fraktion und ehrenamtliche Tätigkeit für die Partei war am 07.05.2011 in der mündl. Verhandlung nicht zu übersehen.

Für das rechtswidrige Handeln und die Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze werden wir keine Nachsicht üben.

Rechtsstaatliche Grundsätze gelten für jedermann, auch für vermeintliche Kritiker-INNEN des LV Saar.

Julia Maus ist neben W. Fieg die unglaubwürdigste Vorsitzende einer Schiedskommission.

Mit freundlichen Grüßen

LSK-Saar Geschädigte

* Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache dass Frau Maus sich in einem Ausschlussverfahren für befangen erklärt hat, da Sie den Landesvorstand „beraten“ habe. (Originalschreiben liegen vor!)

„lm Verfahren Reg. Nr. 19/10 (DlE LINKE Landesverband Saar Landesvorstand ./  G)
zeige ich, Julia Maus, Vorsitzende der Schiedskommission, an:
,,Hiermit zeige ich an, dass ich vor meiner Wahl in die Schiedskommission und zur Vorsitzenden der Schiedskommission den Landesvorstand – außerhalb meiner Tätigkeit bei der Fraktion - bei der Fassung eines Schriftsatzes im Verfahren 19/10 beraten habe. Aus diesem Grund lehne ich eine Mitwirkung am Verfahren gemäß g 12 Absatz 1 der Schiedsordnung ab.,,
Saarbrücken, 30. November 2010, Julia Maus“

* An der anderen Hand war Sie maßgeblich daran beteiligt den § 10 unrechtmäßig in die Landessatzung einzufügen um Mitglieder ihrer Rechte zu berauben. Eine solche Maßnahme ist in der Bundessatzung nicht vorgesehen. Am 14. 11. 2010 stimmte Sie für die satzungswidrigen Änderungen mit ab.

* Auch im Ausschlussverfahren gegen Kallenborn hatte Sie sich für befangen erklärt, da sie die Ideengeberin für die Einführung des § 10 Parteien G war und ebenfalls den KV Vorsitzenden Schumacher jur. beraten (LSK Reg 16/10  pro-Ausschluss Kallenborn)
durch Ihre Missachtung des Gerichtbeschluss wurde Schumacher begünstigt und Ludwig ausgeschlossen LSK Reg 04/11.

Mit Datum vom 16. 05. 2011 wurde gegen Frau Maus Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken eingereicht.

Begründung:

„Frau Julia Maus -sowie Mittäter- verfügte am 07. 05. 2011 rechtswidrig und kriminell meinen Ausschluss aus der Partei „DIE LINKE“ ohne das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes Saarlouis vom 06. 05. 2011 auszuführen…..“

Das Original ist Hier

Nachtrag:

Das Original dieses Schreibens liegt hier vor.
-Eilt –

An die rechtspolitischen Sprecher aller Parteien im Landtag Saar -

Am Schloßberg 5
66119 Saarbrücken
Abs.: Helmut Ludwig                                                                          66780    Siersburg-Rehlingen
17. ‎Mai 2011

Betr.:  Beschwerde wegen Standesvergehen gegen
Frau Rechtsanwältin Julia Maus,  Dudweilerstr. 51, 66111 SB
Wiss. Mitarbeiterin -Juristin-der Fraktion “DiE Linke” Landtag

Sehr geehrte Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte,

als Organ der Rechtspflege, zugelassene Rechtsanwältin und ebenso als Juristin der Fraktion die Linke und Beraterin von Oskar Lafontaine, Rolf Linser sowie Heinz Bierbaum pp. missachtete Frau Maus gezielt den

Gerichtsbeschluss von Herrn Richter Krämer, AG Saarlouis Az. 27 C 742/11 (13) des 6.Mai 2011, daß mir in der von ihr als Vorsitzende geleiteten Schiedsverhandlung -Reg 04/11-Parteiausschlußverfahren- der           ( ebenfalls von ihr zuvor beratene Genosse) MdL Wolfgang Schumacher, Die Linke, 66763 Dillingen, Magnolienweg 22, das bereits um 1/2 Jahr gezielt verschleppte Wahlprotokoll der Hülzweiler-Wahl v. 31. Oktober 2010 herausgibt.

Bei dieser -öffentlichen- Wahl wurde ein anderer Rechtsanwalt; Martin J. Schmitt,  Saargemünder Str.22, 66119 Saarbrücken vom MdLSchumacher begründungslos trotz öffentlicher Wahl des Raumes verwiesen, und dessen Mandanten Gilbert Kallenborn wurde rechtswidrig Wahl-und Redeverbot erteilt.

Wir sind beide Mitglieder und auch Kritiker der Partei, hier sind rechtsstaatliche und auch standesrechtliche Prinzipien mit Füßen getreten worden.

Um den Kritikerbeseitigungsauftrag der Parteispitze DIE LINKE SAAR

- für die Julia Maus im Landtag Saar die jur. Grundlagen schafft-

zu erfüllen, geht sie sogar bis zur Verweigerung der Ausführung von rechtskräftigen Gerichtsbeschlüssen, sie hatte am 7. 5. 2011 als Vorsitzende  Sorge dafür zu tragen, daß der ihr bekannte Gerichtsbeschluss -die “Saarbrücker Zeitung” berichtete am Freitag, dem 6. 5. 2010 und ebenso hernach am Mo. 9. 5. 2010 darüber; von Wolfgang Schumacher unter ihrer Sitzungsleitung ausgeführt, nicht voll missachtet werde.

Auch Frau Maus selbst erklärte, sie habe keine Lust, sich mit Hülzweiler-Protokoll zu befassen, d.h. sie trat wissentlich auf die Seite des gerichtsverachtenden Landtagsabgeordenten Wolfgang Schumacher.

Beide realisierten in Tateinheit, daß mir das Wahlprokoll am 7.5.11 nicht ausgehändigt wurde, damit wurde das Recht mit Füßen getreten. Ich selbst wurde ohne rechtsstaatl. Verfahren aus der Partei ausgeschlossen.

Als verantwortliche Leiterin einer Schiedssache-LSK Die Linke Saar- hat die Rechtsanwältin Maus damit nicht nur verboten  Partei einer Seite ergriffen, sondern obendrein den rechtskräftigen Gerichtsbeschluss missachtet. Ich ersuche standesrechtliche Schritte zu ergreifen, Frau Maus aus der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes auszuschließen und ihr die Zulassung zu entziehen.

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IE

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* Das neue Afrika

Erstellt von DL-Redaktion am 17. Mai 2011

Von der Abhängigkeit zur Vernetzung

Begleiten wir den Journalisten Dominic Johnson auf seiner eindruckvollen Reise durch das heutige Afrika. Eine hervorragende Beschreibung von Land und Leute.

Wenn gegenwärtig Tag für Tag Boote mit afrikanischen Flüchtlingen an den Küsten Europas landen, ist das alte Bild wieder allgegenwärtig: das Bild eines Afrikas, das unfähig ist zu politischer Autonomie und ökonomischer Selbstversorgung. Dabei gibt es heute längst ein neues Afrika. Ein Afrika, das sein Schicksal selbst gestaltet. Dieses Afrika ist eine Herausforderung für das klassische Afrikabild sowohl im weißen Ausland als auch auf dem Kontinent selbst.

In der klassischen europäischen Sicht des Kolonialismus ist Afrika ein Kontinent ohne Geschichte. Afrika war nichts, bevor die Europäer kamen; es wurde von europäischen Forschern entdeckt, dann unter europäischen Kolonialmächten verteilt, und seitdem wartet es auf die Erschließung seiner unermesslichen Reichtümer, damit es endlich zu seiner eigentlichen Blüte und Bestimmung finden kann. Die Afrikaner sind dabei keine handelnden Personen ihrer eigenen Geschichte. Sie befinden sich im Dornröschenschlaf und warten, ohne es zu wissen, auf den Kuss des Prinzen oder der Prinzessin. Sie sind Teil der Fauna ihres Kontinents, Sehenswürdigkeiten oder auch Ungeziefer, aber nie Herr über ihr eigenes Schicksal, denn das verstehen sie nicht.

Die klassische Gegensicht des afrikanischen Nationalismus bekämpft dieses Bild des passiven, bewusstseinslosen Afrikas und übernimmt es zugleich. In den radikalen Analysen panafrikanischer Denker und Historiker aus den Zeiten der antikolonialen Befreiung war Afrika zum Zeitpunkt der europäischen Eroberung längst zugrunde gerichtet. Früher, ja, da war Afrika stolz und mächtig, aber Jahrhunderte des Sklavenhandels und des Imperialismus hatten den Kontinent ausgeblutet, entvölkert, ausgeplündert, seiner besten Elemente beraubt. Nur dadurch war die koloniale Inbesitznahme überhaupt möglich. Die Afrikaner sind auch in dieser Sichtweise keine handelnden Personen ihrer eigenen Geschichte. Sie sind, wie bei Frantz Fanon, die Verdammten dieser Erde, die Opfer von Entrechtung, Ausbeutung, Rassismus, Knechtung, Versklavung, Unterdrückung, Völkermord. Sie warten darauf, dass eine erleuchtete Avantgarde, die den Intellekt besitzt, die Unterdrückungsstrukturen des Kolonialismus zu durchschauen und zu verstehen, ihnen den Weg zur Freiheit weist.

Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen

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