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Archiv für März 11th, 2011

* Die arabische Straße

Erstellt von DL-Redaktion am 11. März 2011

Alain Gresh erinnert in seinen Bericht daran, dass schon 1979 iranische Demonstranten mit dem Schlachruf “Weder Osten noch Westen skandierten”, denn die arabische Welt wird den Westen an seiner Fähigkeit messen, die Prinzipien der Gerechtigkeit und des internationalen Rechts auf der ganzen Welt zu verteidigen, auch und vor allen das in Palästina. So wie große Staaten wie Brasilien oder Süd-Afrika werden auch die arabischen Staaten ihren Platz in der “Neuen Welt” suchen. IE


Was in Tunesien begann und sich nun in der arabischen Welt verbreitet, widerspricht nicht nur den bisherigen Vorstellungen der westlichen Regierungen von der “arabischen Straße”. Es bedeutet auch, dass sich die geopolitischen Gewichte in der Region deutlich verschieben werden. Denn die neuen Regierungen werden sich neu orientieren und einen eigenen Platz in der neuen multipolaren Weltordnung suchen.

Mehrere Wochen lang wurde das große muslimische Land durch Streiks und Proteste erschüttert. Eine tiefgreifende wirtschaftliche und soziale Krise, die Plünderung des Staates durch die Familie des Präsidenten und ein denkbar autoritäres System haben einen der wichtigsten Stützpfeiler der US-Politik in der Region zersetzt. Dann ließ Washington seinen alten Verbündeten fallen. Die US-Außenministerin forderte den Diktator auf, “den Weg für einen demokratischen Übergang frei zu machen”.

Die Rede ist hier nicht von Ägypten im Februar 2011, sondern von Indonesien im Mai 1998. Die Außenministerin hießt nicht Hillary Clinton, sondern Madeleine Albright. Abtreten musste damals der indonesische Diktator Suharto, der 1965 mit Hilfe der CIA an die Macht gekommen war, nachdem er eine halbe Million Kommunisten - oder wen er dafür hielt - hatte massakrieren lassen. Mit dem Fall der Berliner Mauer und dem Ende der Sowjetunion hatte Indonesien seine Funktion als Vorposten im antikommunistischen Kampf verloren. Für Washington war es nun günstiger, einen Prozess der Demokratisierung zu fördern und im Sinne der eigenen Interessen zu beeinflussen. Zudem wollte Präsident Clinton der internationalen Öffentlichkeit demonstrieren, dass die USA auf eine offenere Außenpolitik setzt.

Dieser Politikwechsel war ein kluger Schachzug. Indonesien hielt an seinen engen Beziehungen zu Washington fest, auch wenn es als aktives Mitglied der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) zum Beispiel in der iranischen Nuklearfrage eine eigenständige Politik betreibt.

Quelle : Le Monde diplomatique >>>>> weiterlesen

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* Der Entscheid der BSchK

Erstellt von DL-Redaktion am 11. März 2011

Hier ist der von mir in Berlin am 20.11.2010 in mündlicher Verhandlung erreichte Entscheid vor der BSchk in Berlin unter AZ: BSchK/79/2010/B

Weder der Gegner Gen.S. noch sein Vertreter vor der LSK Saar, der MdB und Landesgeschäftsführer der DIE LINKE Saar Thomas Lutze  hielten es für nötig,in Berlin zu erscheinen, bzw. Lutze ließ Schulgen einfach fallen.

Die BSchK stärkte mit seinen Entscheid die Rechte der Genossen in den Stadtratsfraktionen Bundesweit. So ist dieses als ein wichtiger Grundsatzentscheid anzusehen ist.

Aufgrund dieser und anderer Beschwerden werde ich von Rolf Linsler öffentlich in den Medien als Querulant bezeichnet, was dann im Endergebniss hiesse, dass die Bundesschiedskommission für ihn eine Querulantenbegünstigunskammer ist. Eher ist Linsler ein Stalinist, nur in der DDR stand “Die Partei” über dem Staat, genauso  rechtswidrig hat hier die Fieg-Kommission entschieden.

-Schalom! -

Gilbert Kallenborn
GV Die Linke 66798 Wallerfangen  10.März 2011

am 19.2.2011 von Rolf Linslers LSK aus der Partei ausgeschlossen -Berufung läuft.

***********************************************************************

Bundesschiedskommission

DIE LINKE.

Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Tel.: 030 - 24 009 641
Fax: 030 - 24 009 645
schiedskommission@die-linke.de

Telefonsprechzeiten:
Dienstag         9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag      13.00 - 16.00 Uhr

Gilbert Kallenborn
E. Straße
66798 Wallerfangen

AZ: BSchK/79/2010/B

Lieber Genösse Kallenborn,

die Bundesschiedskommission hat in ihrer Sitzung am 20.11.2010 im o.g. Verfahren entschieden. Den Beschluss mit ausführlicher Begründung sowie das Protokoll der Verhandlung sende ich mit dieser Post.

Mit freundlichen Grüßen

Maritta Böttcher

Mitarbeiterin
Berlin, 2. März 2011

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DIE LiNKE.

Öffentliche Sitzung der Bundesschiedskommission am 20.11.2010

Protokoll der mündlichen Verhandlung

K./S.                                  AZ: BSchK/79/2010/B

Anwesende Mitglieder der Kommission:

Sibylle              Wankel(Vorsitz)
Arnd                 Hellinger
Ruth                 Kampa
Dieter               Müller
Frank                Nieswandt
Anke                 Schwarzenberg
Birgit                Stenzel
Kay                   Werner
Sandra              Wünsch

Beginn der Verhandlung:      15.45 Uhr

Die Kommissionsmitglieder wurden vorgestellt.

Einwände gegen die Besetzung der Kommission wurden nicht erhoben.

Für die Berufungsführer erscheint:            Gilbert Kallenborn als Bevollmächtigter von Helmut K

Für die Berufungsgegner-Seite erscheint:      niemand,  Joachim S fehlt unentschuldigt

Die Berichterstatterin (Sibylle Wankel) führte allgemein in die Verhandlung ein.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten das letzte Wort.

Antrag von Helmut K an die LSchK wird zur Akte genommen.

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

Auf die Berufung wird die Entscheidung der LSchK vom 1.10.2010, (26/10) aufgehoben und der Antrag des Genossen S als unzulässig zurück gewiesen.

Der Beschluss erging einstimmig.

Sitzungsende: 16.05 Uhr

Unterschrift Vorsitzende:  gez. Sibylle Wankel

Unterschrift Protokollführerin:        Maritta Böttcher

******************************************************************

Bundesschiedskommission

DIE LiNKE.

Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin Tel.:030-24009641 Fax: 030 - 24 009 645

schiedskommission@die-linke.de

Aktenzeichen: BSchK/79/2010/B
LSchK Saar 26/2010

Beschluss

In dem Verfahren
des Genossen Helmut K, L Straße, 66740 Saarlouis

- Antragsgegner und Berufungsführer -

gegen

den Genossen Joachim S, S Straße, 66740 Saarlouis

- Antragsteller und Berufungsgegner -

hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE durch die Mitglieder Sibylle Wankel (Vorsitz), Arnd Hellinger, Ruth Kampa, Dieter Müller, Frank Nieswandt, Anke Schwarzenberg, Birgit Stenzel, Kay Werner und Sandra Wünsch aufgrund mündlicher Verhandlung am 20.11.2010 beschlossen:

Auf die Berufung wird die Entscheidung der LSchK Saar vom 01.10.2010 (Reg. 26/10) aufgehoben und der Antrag des Genossen S als unzulässig zurückgewiesen.

Begründung:

I.

Mit seiner Berufung vom 05.10.2010, eingegangen am 11.10.2010, wendet sich der Berufungsführer gegen eine Entscheidung der LSchK Saar vom 01.10.2010 (Reg. 26/10, zugestellt am 05.10.2010), mit der diese festgestellt hat, dass der Ausschluss des Antragstellers aus der Fraktion der Partei DIE LINKE im Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis unwirksam sei.

Zur Begründung macht der Berufungsführer neben formalen Mängeln des Beschlusses der LSchK geltend, dass der Beschluss gegen das Kommunalrecht verstoße.

Mit Schreiben vom 11.10.2010, eingegangen am 14.10.2010, hat zudem die gesamte Fraktion „Widerspruch” gegen den Beschluss der LSchK erhoben und zur Begründung für den Ausschluss auf die fehlende Mitarbeit des Berufungsgegners über 4 Monate hinweg hingewiesen. Das Verfahren wurde sodann jedoch nur noch durch den Berufungsführer weiter betrieben, der sich in der mündlichen Verhandlung vor der BSchK am 20.11.2010 durch den Genossen Gilbert Kallenborn vertreten ließ. Die BSchK ist somit bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen, dass mangels weiteren Betreibens des Verfahrens durch die Fraktion nur noch über die Berufung des Genossen Kokoschka zu entscheiden war.

II.

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist begründet.

Die LSchK hätte den Antrag als unzulässig zurückweisen müssen, da das Antragsbegehren nicht von der Entscheidungskompetenz der Schiedsgerichte der Partei DIE LINKE gedeckt ist.

Eine Zuständigkeit der Schiedskommissionen der Partei kann sich letztlich nur aus in § 37 Abs. (1) Satz 1 Bundessatzung ergeben, wo es heißt, dass die Schiedskommissionen „Zur [...] Entscheidung von Streitigkeiten in der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung dieser Satzung und nachgeordneter Ordnungen und zur Entscheidung über Wahlanfechtungen [...]” zuständig seien.

Vorliegend handelt es sich jedoch gerade nicht um eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedern der Partei oder um eine Streitigkeit zwischen einer Untergliederung der Partei, einem „Gebietsverband” wie z.B. dem Kreisverband Saarlouis, und einem Mitglied der Partei. Vielmehr geht es um die Rechtmäßigkeit bzw. die Konsequenzen der Entscheidung einer Fraktion der Partei DIE LINKE, die im parlamentarischen Vertretungsorgan einer kommunalen Gebietskörperschaft von Mitgliedern der Partei gebildet wurde, bzw. um eine Streitigkeit zwischen zwei Mitgliedern der Partei in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Mitglieder einer Stadtrats-Fraktion der Partei DIE LINKE. Solche Streitigkeiten sind nach der Bundessatzung offensichtlich nicht den Schiedskommissionen der Partei übertragen. Da es sich bei der Frage nach den Rechten und Pflichten einer Fraktion um die Rechte und Pflichten eines verfassungsrechtlich geschützten Teils eines kommunalen Verfassungsorgans handelt, geht es insbesondere auch nicht um eine „Streitigkeit in der Partei”, sondern um die der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragenen Feststellung des Umfangs der Rechte und Pflichten von parlamentarisch gewählten Abgeordneten und den von ihnen gebildeten Fraktionen innerhalb eines kommunalen Parlaments, hier des Stadtrats der Kreisstadt Saarlouis.

Mangels Entscheidungskompetenz der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit war der Berufung deshalb ohne weiteres stattzugeben und der Antrag als unzulässig abzuweisen.

Für künftige Verfahren sei darauf hingewiesen, dass eine Fraktion, deren Mitglieder oder einzelne Abgeordnete der Partei DIE LINKE in ihrer Eigenschaft als Mitglieder eines parlamentarischen Vertretungsorgans in einem Verfahren vor den Schiedskommissionen der Partei nicht antragsberechtigt wären.

Die Entscheidung erging einstimmig.

gez. Sibylle Wankel Vorsitzende

f. d. R. Maritta Böttcher

Anmerkung Redaktion: Im Beschluss fehlt das Datum ! Von der mündl. Verhandlung bis zur Zusendung des Urteils vergingen runde rund 120 Tage !

IE

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* DBG Termine Kreis WAF

Erstellt von DL-Redaktion am 11. März 2011

Gerne kommen wir den Wunsch nach Termin Bekanntmachung nach:

1. )

OV Ennigerloh

Podiumsdiskussion zum Thema: Mindestlohn; Hartz IV; Leiharbeit

Ort  Ennigerloh HabRock Cafe

Clemens August Str.
Datum  31. März 2011
Uhrzeit  19:00 Uhr

Teilnehmer

Maria Klein-Schmeinck - Bündnis 90 / die Günen
Ingrid Remmers - Die Linke
Christoph Strässer - SPD
Reinhold Sendker - CDU

Die Moderation wird der DGB-Regionsvorsitzende Münsterland Heinz Rittermeier übernehmen.

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2. )

OV Ahlen

Thema : “Rote Karte für Dumpinglöhne - auch von Leiharbeit müssen wir leben können.

Ort Ahlen - Stadthalle “kleiner Saal”

Datum  14. März 2011

Uhrzeit  18:00 Uhr

Referenten

Christian Iwanowski - IG Metall Bezirk NRW
Friedhelm Adam - Betriebsratsvorsitzender - Winkelmann Powertrain Components Ahlen

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Beide Veranstaltungen sind öffentlich.

IE

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