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Archiv für Februar 10th, 2011

* Senioren-”C”DU

Erstellt von UP. am 10. Februar 2011

“Auch ältere Menschen haben Rechte”

Der Vizechef der Senioren-Union (”C”DU) hält die Pläne, Kitas und Spielplätze auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zu erlauben, für verfassungswidrig. Es trage den Ruhebedürfnissen älterer Menschen nicht Rechnung.

Als ich das gelesen habe, musste ich lachen und weinen. Hat denn dieser Alte “eins an der Waffel“??? Weiss denn der gute Mann nicht, dass die Natur es so eingerichtet hat, dass die alten Leute schlechter hören, weil die Kinder naturgemäss Krach machen!?
Ich bin mittlerweile 4, und wenn alles gut geht, bald 6-facher Grossvater. Und wenn ich so etwas höre, gehen bei mir die Lichter an.
Dieser alte Knacker sieht Kinderspielplätze in Wohngebieten als verfassungswidrig an. Ja - lieber Gott - wo sollen denn junge Familien hin als in ein Wohngebiet? Will er sie in Gettos verfrachten???
Wenn dieser Typ seine ‘Landtagsrente’ in Ruhe verprassen will, soll er doch abwandern. Und hat er sich einmal überlegt, für wieviel Prozent der Alten er eigentlich spricht? Höchstwahrscheinlich hat er diese Gewissenserforschung im Kreise seiner CDU-christlichen Gesinnungsgenossen gemacht.
Ich kann diesen “Schwachsinn” eigentlich nicht weiter betrachtend kommentieren. Und 90 Dezibel ist ein Haufen Zeug - das ist der Lärm eines arbeitenden Kompressorbohrers, der sich in Beton frisst.
Menschenskinder - soll er doch seinen Lebensabend auf Kreuzfahrtschiffen verbringen. die Jungen Familien haben andere Sorgen, wie sie mit Ihren Kindern in der heutigen Zeit über die Runden kommen sollen.

[...]
Zwischen die Positionen der Jungen und der Senioren-Union passt selbstverständlich kein Blatt Papier. Aber kann das so bleiben, wenn der Kampf der Alten und der Jungen um die gesellschaftlichen Ressourcen härter wird? Einen kleinen Vorgeschmack liefert uns der stellvertretende Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Leonhard Kuckart, der der juvenilen Beschwingtheit seiner Parteifreunde jetzt saftig in die Parade gefahren ist.

Denn die Bundesregierung berät in der kommenden Woche über eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes, nach der Kinderlärm in Wohngebieten „im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt“. Verfassungswidrig, meint Kuckart, denn nicht nur Kinder, sondern auch ältere Menschen hätten Rechte, „wir wünschen uns eine Lösung, die versöhnt und nicht spaltet“.

Der Protest, den der Chef-Senior bereits im vergangenen Jahr anlässlich der ersten Änderungsinitiative formuliert hatte, wirkt ein wenig überdramatisiert. Denn der von ihm unterstellte Lärmpegel von 90 Dezibel dürfte auf empfindliche Rentnernerven allenfalls dann einwirken, wenn sie von einer aufgeregten Kindergruppe unmittelbar angegriffen werden. Doch generell ist durchaus anzunehmen, dass die Klagen gegen Kinderlärm in einer rapide alternden Gesellschaft zu- und nicht abnehmen werden. Das geänderte Gesetz würde diesen Weg verbauen.

[...]
Schon 2009 drohte er, er werde den 27-jährigen CDU-Bundestagsabgeordneten Jens Spahn wegen dessen Kritik an der bevorstehenden Rentenerhöhung „ungespitzt in den Boden rammen“ – das galt damals als Zeichen des aufbrechenden Generationenkonflikts in der Union.

Das wäre bei Spahn nicht unangebracht gewesen, aber K. hat nur heisse Luft verblasen.

[...]
Kuckarts Äußerungen lassen noch einiges erwarten. „Die Altersaggression“, sagt er, „ist weiter verbreitet als die Altersmilde.“

Sorry, aber bei so einem Spruch muss ich als ‘Alter’ sagen, der Typ ist nicht ganz ‘knusper’.

>>>alles lesen auf www.tagesspiegel.de
und dazu natürlich auch die Kommentare!
Dabei kommt der Chaot nicht gut weg.

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* Stuttgart 21

Erstellt von UP. am 10. Februar 2011

Zwangsvollstreckung beantragt - Deutsche Bahn verstößt wissentlich gegen Auflagen

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe beantragt Zwangsvollstreckung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - Trotz wiederholter Aufforderung kommen Deutsche Bahn und Eisenbahn-Bundesamt ihren gerichtlich festgestellten Verpflichtungen nicht nach - Noch immer werden auf der Baustelle Stuttgart 21 Baufahrzeuge eingesetzt, die nicht mit einem Rußfilter ausgerüstet sind - Deutsche Bahn verstößt damit klar gegen die Verpflichtungen aus einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich

Seit dem 1. Februar 2011 ist die Deutsche Bahn nach einem vor dem VG Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich verpflichtet, auf der Baustelle Stuttgart 21 nur Fahrzeuge und Baumaschinen einzusetzen, die über einen Rußpartikelfilter verfügen. Nur wenn die krebserzeugenden ultrafeinen Rußpartikel gefiltert werden, sind die Abgase der Fahrzeuge keine Gefahr mehr für die Gesundheit der Stuttgarter Bürger und der Bauarbeiter. Dem kommt die Deutsche Bahn nach Beobachtungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) immer noch nicht nach. Nachdem auch eine letzte Aufforderung an das Eisenbahn-Bundesamt zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen erfolglos blieb, ist heute beim VG Stuttgart die Vollstreckung aus dem Vergleich beantragt worden. Dies bedeutet, dass der von der DUH unterstützte Anwohner beantragt, gegen die Deutsche Bahn ein Zwangsgeld von bis zu 250.000,00 Euro festzusetzen und dies so oft zu wiederholen, bis nur gefilterte Baumaschinen und Fahrzeuge verwendet werden. Sollte auch dies erfolglos sein, kann gegen die zuständigen Geschäftsführer der Deutschen Bahn ein Haftbefehl erlassen werden. Der Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt, da dieses seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

“Wir halten einen sofortigen Baustopp an der Baustelle von Stuttgart 21 nun für rechtlich zwingend. Die von der Deutschen Bahn beauftragten Bauunternehmen setzen nicht zulässige Baumaschinen und Fahrzeuge ein. Damit gefährdet Bahnchef Grube vorsätzlich die Gesundheit tausender Anwohner”, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Dr. Remo Klinger, (Rechtsanwalt des Antragstellers) betont: “Wer Prozessvergleiche schließt, darf nicht denken, dass die Sache damit sein Bewenden hat. Die Bahn wird nun mit einem oder mehreren Zwangsgeldern von jeweils bis zu 250.000,00 Euro zur Einhaltung des Vergleichs gezwungen werden.”

Die Deutsche Umwelthilfe hatte zudem in einem persönlichen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Rüdiger Grube, an die Kooperationsbereitschaft der Deutschen Bahn appelliert. Auch dieser Appell fruchtete nicht. “Die Ignoranz der Deutschen Bahn gegenüber dem Gesetz und den Stimmen aus der Bevölkerung ist schockierend”, sagt Resch “Regelmäßig behauptet die Deutsche Bahn, dass Klimaschutz und Kundenzufriedenheit die oberste Priorität des Unternehmens sind. Ihr Verhalten in diesem Verfahren zeigt einmal mehr, dass dies nicht ernst zu nehmen ist.”

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* Deutsches Armutszeugnis

Erstellt von DL-Redaktion am 10. Februar 2011

Erfuhr die Öffentlichkeit gestern über die Posse im Geschachere um die Regelsätze von Hartz IV, versucht die Presse heute in zahlreichen Erklärungen das Für und Wider des Ausgangs zu erklären. Es wird sehr viel geschrieben und so gibt es auch sehr viel nachzulesen am heutigen Tag. Das größte Problem hierbei ist, dass niemand bereit ist auch dementsprechend einmal Tacheles zu reden, oder zu schreiben.  Aus Angst vor den Großen da Oben? Oder ist es die Angst vor einer sich bildenden Unruhe von Unten?

Die Sachlage: Da treffen sich selbst- oder von ihren Parteien ernannte Sozialexperten am „Runden Tisch“ um über eine zum „Leben in Würde“ ausreichende finanzielle Unterstützung des Staates laut Auftrag des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes zu verhandeln. Zu diesen Verhandlungen musste einberufen werden, da weder im Bundestag noch Bundesrat Einigung zu erzielen war. Die Regierung wollte nicht mehr und der Opposition war eine Aufstockung der Regelsätze um fünf Euro zu wenig. Die Forderungen und Anregungen der verschiedensten Sozialverbände plädierten zuvor um eine Aufstockung welche sich zwischen 50 und ca. 100 Euro, teilweise, sogar darüber hinaus  bewegte.

Prinzipiell einmal folgende Feststellung: Eine Mehrforderung von „sechs“ Euro war die Mühe zu verhandeln nicht wert. Als Opposition, welche sich selber mit dem  Mäntelchen des sozialen Anspruchs schmückt, sollte man sich  in Grund und Boden vor den Wählern schämen und den Platz an solch einen Tisch zu sitzen von vornherein verweigern. Das sollte sich vom persönlichen Anstand her schon verbieten.

Auf der Gegenseite die Regierung und als in der Verantwortung stehend natürlich die Ministerin für Soziales. Hier liegt dann auch das Grundübel des Problems. Denken wir doch einmal  folgendermaßen: Würde ein Streetworker mit einem Ferrari vorfahrend bei einem Arbeitslosen Gehör finden? Spinnen wir den Faden noch weiter. Noch heute werden wir tagtäglich an den Sarrazin Ausspruch  „von den Kopftuch tragenden Mädchen“ erinnert. Diese These wurde  im Besonderen innerhalb von FDP  und CDU Kreisen hoch gehandelt. Der Sarrazin-Satz war aber nicht zu Ende, er ging weiter und zwar wie folgt: “Kopftuch tragende Frauen produzieren Kopftuch tragende Mädchen“. Haben wir schon einmal folgendes gehört: „Millionärsfrauen produzieren …..“.

Dieses Beispiel ist ein Spiegelbild der Gesellschaft in der wir heute leben. Narrenfreiheit für jede Dumpfbacke. Wichtig ist allein der Kontostand. Eine Frau, welche sieben Kinder hat und Hartz IV bezieht, wird als asozial beschimpft. Sie „produziert“ Kinder, um mit ihren Kindern von dem Kindergeld leben zu können. Sie bekommt  übrigens nicht mehr Kindergeld als die mehrfache Millionärin auch.

Man sieht es in der Natur als natürliche Auslese, wenn Elterntiere die  allzu schwachen Sprösslinge aus ihren Lebensraum entfernen um den stärkeren das Überleben zu erleichtern.  Nur in der Tierwelt?

Besonders ins Augenlicht fällt auch folgendes: Bei anstehenden Sachthemen, wo es um das Kapital oder die Wirtschaft im Bundestag geht, fallen die Entscheidungen immer zu Gunsten der Berater aus den entsprechenden Verbänden aus. Bei den anstehenden Sozialfragen aber entscheiden nicht die Stimmen aus den Sozialverbänden, sondern immer äußerst suspekte Herrschaften wie Rürup, Sinn, Ackermann, die Pharmazie oder die Automobilhersteller, um hier nur einmal einige zu nennen. Keiner von denen wird einen Verhandlungstisch mit geschlossenen Taschen verlassen.

Hier noch ein Kommentar von Ulrike Herrmann:

Arm, ärmer, Langzeitarbeitsloser.

Auch in den untersten sozialen Schichten gibt es eine subtile Hierarchie. Die Hartz-IV-Verhandlungen haben mal wieder gezeigt, wie sehr die Politiker dies ausspielen.

Ganz unten ist nicht ganz unten. Selbst für die sozialen Verlierer gilt noch eine subtile Hierarchie. Leiharbeiter sind besser als Hartz-IV-Empfänger, Niedriglöhner besser als Aufstocker - und arme Kinder laufen außer Konkurrenz.

Wie die Gesellschaft ihre Armen schichtet, zeigte sich sehr deutlich an den Hartz-IV-Verhandlungen. An diesen Mammutsitzungen war nicht interessant, worum im Detail gestritten wurde - sondern worin sich alle Parteien unterschwellig so einig waren, dass darüber gar nicht geredet werden musste. So fanden es Regierung und Opposition offenbar nicht seltsam, dass sie monatelang diskutierten, ob der Hartz-IV-Regelsatz bei 364 oder 370 Euro liegen soll. Diese Differenz ist so marginal, dass es fast schon teurer war, ganze Parteiapparate mit dieser Dauerdebatte zu beschäftigen. Aber um Effizienz ging es nicht. Stattdessen signalisierte der Streit um Bagatellbeträge, dass Regierung und Opposition eigentlich finden: Hartz-IV-Empfänger bekommen längst genug!

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

IE

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* BSK entmündigt SaarLSK

Erstellt von DL-Redaktion am 10. Februar 2011

Die Landesschiedskommission Saar darf nicht über die Änderungen zur Landessatzung verhandeln. IE

Bundesschiedskommission

Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin

_________________________________________________________________________________________
Tel.: 030 – 24 009 641
Fax: 030 – 24 009 645
schiedskommission@die-linke.de
Telefonsprechzeiten:
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag  13.00 – 16.00 Uhr

Aktenzeichen:     BSchK/109/2010
BSchK/110/2010
BSchK/111/2010
BSchK/112/2010

Neu:        BSchK/109-112/2010

Beschluss

In den Verfahren

der Genossen
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx, 66xxxxxxxxxx

-  Antragsteller -

jeweils gegen

DIE LINKE, Landesverband Saar, vertreten durch den Landesvorstand, Dudweiler Straße 51, 66111 Saarbrücken

-  Antragsgegner -

hat die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE durch die Mitglieder Sibylle Wankel (Vorsitz), Arnd Hellinger, Ruth Kampa, Dieter Müller, Frank Nieswandt, Anke Schwarzenberg, Birgit Stenzel, Kay Werner und Sandra Wünsch am 08.02.2011 beschlossen:

1. Die Verfahren werden wegen identischer Antragsgegenstände zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen BSchK/109-112/2010 geführt.
2. Es wird festgestellt, dass die Landesschiedskommission Saar zur Entscheidung über die Anfechtung von am 14.11.2010 beschlossenen Änderungen der Landessatzung Saar nicht beschlussfähig ist.

Begründung:

Sämtliche Antragsteller begehren in ihren Verfahren die Aufhebung von auf dem Landesparteitag (LPT) Saar am 14.11.2010 beschlossenen Änderungen der Landessatzung Saar.

Laut § 37 Abs. (4) und (5) Bundessatzung und §§ 3 und 4 Schiedsordnung (BSchO) ist für die Anfechtung bzw. Beurteilung von Landessatzungen in erster Instanz die jeweilige Landesschiedskommission (LSchK), hier die LSchK Saar, zuständig. Sämtliche Antragsteller haben sich jedoch mit ihren Anträgen direkt an die BSchK gewandt mit der Begründung, dass die LSchK in der Sache nicht beschlussfähig bzw. mehrheitlich befangen sei. Von allen Antragstellern, d.h. zwischenzeitlich auch von der Antragstellerin in dem bisherigen Verfahren BSchK/110/2010, wurden dabei Befangenheitsanträge gegen praktisch alle Mitglieder der LSchK Saar gestellt, deren Begründetheit zur Beschlussunfähigkeit der LSchK Saar in der Sache führen müsste. Deshalb entscheidet die BSchK vorliegend vorab über die Frage der Beschlussfähigkeit der LSchK Saar.

Seitens der LSchK Saar liegt mittlerweile eine Erklärung zu den Verfahren (ex) 109, 111, und 112/2010 vor, dass fünf Mitglieder der LSchK am LPT als Delegierte teilgenommen hätten und dass eine dieser Delegierten sowie ein weiteres Mitglied außerdem Mitglieder der Satzungskommission des LPT gewesen seien. Somit seien nur zwei Mitglieder der LSchK weder Delegierte noch Mitglied der Satzungskommission gewesen. Die LSchK regt deshalb selbst an, die Verfahren zu den angefochtenen Satzungsänderungen vor der BSchK zu führen.

Nach Abwägung der zur Befangenheit und Beschlussfähigkeit vorgetragenen Gründe und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der LSchK ist die BSchK zur Auffassung gelangt, dass die LSchK zur Entscheidung hinsichtlich der angefochtenen Änderungen der Landessatzung Saar nicht beschlussfähig ist.

Zunächst kann die Erklärung der LSchK vom 26.01.2011 bereits in der Weise gewertet werden, dass sich die LSchK zumindest bezogen auf sechs ihrer Mitglieder selbst für befangen erklärt hat. Mit lediglich zwei verbleibenden, nicht befangenen Mitgliedern wäre sie daher nicht mehr beschlussfähig (vgl. § 11 Abs. (2) BSchO). Diese Erklärung käme wegen der inhaltlichen Identität entsprechend auch in dem einbezogenen Verfahren (ex) 110/2010 zum Tragen.

Unabhängig davon ergibt sich die Beschlussunfähigkeit der LSchK jedoch noch aus anderen Gründen.

Die von den Antragstellern vorgebrachten Umstände des LPT und die der BSchK aus diversen Verfahren aus dem Landesverband Saar bekannte Vorgeschichte der Satzungsänderungen legen den Eindruck nahe, dass alle Mitglieder der Partei, die im Vorfeld des LPT bzw. am LPT selbst am Zustandekommen dieser Satzungsänderungen inhaltlich beteiligt waren, zumindest hinsichtlich einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Satzungsänderungen nicht völlig unvoreingenommen urteilen könnten. Das schließt nicht aus, dass jedes Mitglied der LSchK Saar durchaus persönlich für sich in Anspruch nehmen kann, auch in dieser Frage unparteiisch und ohne Ansehen der Antragsteller entscheiden zu können. Eine Befangenheit nach § 12 Abs. (2) BSchO setzt jedoch nicht voraus, dass die Befangenheit tatsächlich vorhanden ist, sondern dass Umstände bekannt geworden und vorgetragen worden sind, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit ergeben kann.

Eine solche Besorgnis der Befangenheit ist zunächst hinsichtlich der Mitglieder der LSchK Julia Maus und Sebastian Beining in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Satzungskommission des LPT gegeben. Denn unabhängig davon, wie sie sich in der konkreten Beratung bzw. in einer Abstimmung in der Satzungskommission verhalten haben, mussten sie sich nicht nur aufgrund ihrer Funktion intensiv mit den beantragten Satzungsänderungen auseinandersetzen, sondern agierten als Mitglieder des Gremiums, das die angefochtenen Satzungsänderungen erarbeitet und vorgeschlagen hat und somit maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass diese Satzungsänderungen auf dem LPT zur Abstimmung gestellt werden konnten. Nach Auffassung der BSchK schließt eine derart intensive Behandlung mit einer Materie im Vorfeld eines Parteitagsbeschlusses von vornherein aus, dass die Genossin Maus und der Genosse Beining bei einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der auch von ihnen vorgeschlagenen Satzungsänderungen noch mit der notwendigen und nach § 37 Abs. (2) Bundessatzung für Mitglieder von Schiedskommissionen erforderlichen Unabhängigkeit handeln könnten.

Dasselbe gilt für die übrigen vier Mitglieder, die als Delegierte des LPT und damit als Teil des durch die Satzung bestimmten „Gesetzgebers“ des Landesverbandes Saar die angefochtenen Satzungsänderungen mit ins Leben gerufen haben. Auch hier kann es nicht auf das jeweilige Abstimmungsverhalten ankommen, sondern allein darauf, dass sich die Mitglieder der LSchK Rainer Bierth, Ute Cordes, Katja Cönen und Martina Kien als Delegierte des LPT allein aufgrund ihres Status als Delegierte mit der Frage der Satzungsänderungen auseinandersetzen und sich u.a. über deren Rechtmäßigkeit eine eigene Meinung bilden mussten, unabhängig von den Vorschlägen einer Satzungskommission oder den Empfehlungen einer Antragsberatungskommission. Nach einer solchen inhaltlichen Auseinandersetzung ist nicht mehr zu erwarten, dass die nachträgliche Bewertung der Rechtmäßigkeit der Satzungsänderungen im Rahmen eines Schiedsverfahrens mit der erforderlichen Unvoreingenommenheit stattfinden kann. Die BSchK weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei ihrer Entscheidung unerheblich war, ob die betreffenden Mitglieder der LSchK sich überhaupt inhaltlich mit der Materie der zur Abstimmung stehenden Satzungsänderungen befasst haben oder nicht. Denn allein die Möglichkeit der intensiven Auseinandersetzung mit dieser Frage im Rahmen der Delegierteneigenschaft reicht für eine Besorgnis der Befangenheit aus.

Nach allem verbleiben nur zwei Mitglieder der LSchK Saar, die Genossen Wolfgang Fieg und Christoph Pütz, die nicht von vornherein als befangen gelten müssen. Damit liegt eine Beschlussunfähigkeit der LSchK vor, ohne dass es noch auf eine Erörterung der von den Antragstellern im Übrigen vorgetragenen Befangenheitsgründe ankäme.

Die BSchK nimmt die vorliegende Entscheidung jedoch zum Anlass, mit Blick auf künftige Verfahren einige Grundsätze zur Besorgnis der Befangenheit klarzustellen. Der Umstand, dass Mitglieder von Schiedskommissionen wissenschaftliche oder sonstige Mitarbeiter der Landtags- oder Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE bzw. von Abgeordneten sind, begründet für sich gesehen noch keine Besorgnis der Befangenheit in allen Verfahren, die sich gegen eine Gliederung der Partei auf Landes- oder Bundesebene richten. Denn insbesondere die Fraktionen und die Abgeordneten sind keine Gliederungen der Partei, sondern Verfassungsorgane. Der Angestelltenstatus schließt eine unvoreingenommene Entscheidung nicht von vorneherein aus. Etwas anderes könnte nur der Fall sein, wenn der jeweilige Abgeordnete persönlich (z.B. im Rahmen eines Parteiausschlusses) oder die betreffende Fraktion von einem Schiedsverfahren betroffen wären. Vorliegend geht es jedoch um die abstrakt rechtliche Frage der Rechtmäßigkeit bestimmter Satzungsänderungen, die allgemein gelten sollen. In einem solchen Verfahren ist nicht erkennbar, dass ein Mitglied der LSchK allein aufgrund eines bestehenden Anstellungsverhältnisses befangen sein sollte. Etwas anderes kann bei bestehenden Verwandtschaftsverhältnissen oder Lebensbeziehungen gelten, denn die dadurch bestehenden persönlichen Bindungen können im Einzelfall durchaus eine Besorgnis der Befangenheit begründen. Ob dies bei Rainer Bierth der Fall ist, kann jedoch unentschieden bleiben, weil er bereits aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Satzungskommission als befangen gelten muss (s.o.).

Das Verfahren hinsichtlich der Anfechtung der auf dem Landesparteitag Saar am 14.11.2010 beschlossenen Satzungsänderungen ist somit erstinstanzlich vor der BSchK zu führen.

Die Entscheidung erging einstimmig.

gez. Sibylle Wankel
Vorsitzende

f.d.R.: Maritta Böttcher                                9. Februar 2011

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* Italien 2011

Erstellt von Bernd Wittich am 10. Februar 2011

Dr. Liborio Ciccarello
(im Stadtrat Ludwigshafen
für  DIE LINKE)

Italien  2011

Linke und Gewerkschaften auf der Suche nach der Zukunft

mit

Dr. Christina Ujma

Nach der herben Wahlniederlage im April 2008 versucht die Linke erneut Tritt zu fassen, kommt gegen die Übermacht Berlusconis und der Rechten aber nicht wirklich vorwärts.

Da sind Gewerkschaften und neue soziale Bewegungen schneller. Trotz vieler interner Querelen haben sie den Protest gegen Berlusconi organisiert und schaffen es mit zahlreichen Streiks und Protestkundgebungen den einen oder anderen Erfolg zu erzielen.

Seitdem die legendäre kommunistische Partei Italiens sich auflöste, sucht die italienische Linke nach einer neue Form und ist dabei noch nicht so recht fündig geworden. Sie kommt gegen die Übermacht Berlusconis und der Rechten aber nicht wirklich vorwärts.

In der Veranstaltung soll über die aktuellen Entwicklungen, sozialen Kämpfe wie über die Lage der linken Parteien informiert und diskutiert werden.

Dr. Ujma  lebt und arbeitet in Berlin. Sie war als Lehrbeauftragte u. a. am Otto Suhr Institut der FU Berlin und als freie Journalistin tätig.

Termin: Montag, 14. 02. 2011, 19:00h

Ort: Ernst-Bloch-Zentrum Ludwigshafen, Walzmühlstr. 63

Veranstalter: Dr.Liborio Ciccarello

Jenny-Marx-Gesellschaft für politische Bildung e.V.

Rosa Luxemburg Stiftung RLP

v.i.S.d.P. Ingrid Wiegel 017624915751

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