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Archiv für Dezember 7th, 2010

* DUH - Stuttgart 21

Erstellt von DL-Redaktion am 7. Dezember 2010

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Pressemitteilung 7.12.2010, 10:04 Uhr

Verwaltungsgericht Stuttgart: Deutsche Bahn akzeptiert Rußfilterpflicht

Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Baustopp bei Stuttgart 21

Von der DUH unterstützte Klage eines Stuttgarter Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den Dieselrußemissionen der Baufahrzeuge auf der Großbaustelle Stuttgart 21 ist erfolgreich – Deutsche Bahn akzeptiert in einem Vergleich die grundsätzliche Rußfilterpflicht – DUH-Bun-des-geschäftsführer Jürgen Resch sieht in dieser Entscheidung eine „schallende Ohrfeige“ für die baden-württembergische Landesregierung, die aus Angst vor der nun notwendigen Neuausschreibung der Baumaßnahmen den Anwohnern rechtswidrig den Gesundheitsschutz verweigerte – Anerkennung der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn bestätigt Rechtswidrigkeit der bisher durchgeführten Bauausschreibungen und eröffnet unterlegenen Bauunternehmen für den Fall eine Klagemöglichkeit, dass diese nicht aufgehoben werden.

Die systematische Verletzung von Luftreinhalteauflagen durch die Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 hat ein Ende. In einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren hat die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter Anwohners zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, dass bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter zum Einsatz kommen.

Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichtsbehörden allerdings ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem „Stand der Technik“, was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß krebserregender Dieselrussemissionen „auf außerplanmäßige Betriebsfälle zu beschränken“.

Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen, was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter Kessel – wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle „Neckartor“ mit den höchsten Feinstaubbelastungswerten Deutschlands. Zeugenaussagen und Fotos belegen zudem, dass die eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge von Beginn der Abriss- und Baggerarbeiten für Stuttgart 21 ohne die im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen Dieselrußfilter im Einsatz waren. Nach Beobachtungen der DUH hat die Deutsche Bahn die Bauarbeiten an Unternehmen vergeben, die durch den Einsatz besonders alter, rußender und offensichtlich dadurch besonders billiger Baugeräte die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen Baumaschinen und Fahrzeugen kamen ganz offensichtlich nicht zum Zuge oder erkannten bereits bei Lektüre der Ausschreibung, dass sie gegen die Billigkonkurrenz keine Chance haben. Die nun erfolgte Anerkennung der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn eröffnet unterlegenen Bauunternehmen eine Klagemöglichkeit.

Als eine „schallende Ohrfeige für das Eisenbahnbundesamt und die Stuttgarter Landesregierung“ bewertet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH das Vergleichsergebnis in dem Klageverfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. „Aus Angst vor der nun notwendigen Neuausschreibung aller Bauarbeiten verzichtete die zuständige Verkehrs- und Umweltministerin Tanja Gönner darauf, sich für die Durchsetzung der Gesundheitsauflagen des Planfeststellungsbeschlusses einzusetzen. Die verheerenden gesundheitlichen Folgen für tausende Anwohner lagen ihr offensichtlich weniger am Herzen, als die rechtswidrige Fortsetzung der Bauarbeiten mit ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen“, sagte Resch.  „Mit dem Vergleich gesteht die Deutsche Bahn die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Die Deutsche Umwelthilfe hat daher bei den Genehmigungsbehörden einen sofortigen Baustopp beantragt.“

„Die Bahn ist durch den Vergleich einer Verurteilung zuvorgekommen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der Sache vertreten hat. „Über Wochen hat die Bahn sich geziert, anzuerkennen, dass inmitten eines mit Luftschadstoffen hoch vorbelasteten Gebiets keine Großbaustelle betrieben werden darf, auf der ungefilterte Autos und Maschinen arbeiten. Kurz vor der Entscheidung kam dann der Vergleichsvorschlag, der in seinem Kern eine vollständige Anerkennung des Anspruchs des Klägers ist.“

“Jetzt ist klargestellt, dass Stand der Technik bei Baumaschinen der Einbau von Partikelfilter bedeutet. Deshalb muss dies jetzt in ganz Deutschland auf allen Baustellen durchgesetzt werden“, betonte Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.

Mit einem Eilantrag (Aktenzeichen 5 S 2335/10) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die DUH am 5. Oktober 2010 einen Stuttgarter Bürger unterstützt, um die rechtswidrige Verletzung von Gesundheitsschutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 zu beenden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dann das Verfahren an das Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen. Der Eilantrag richtete sich gegen das Eisenbahnbundesamt als gegenüber der Deutschen Bahn aufsichtspflichtige Bundesbehörde. Das Eisenbahnbundesamt hat sich nun verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu überwachen.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, 10719 Berlin
Tel.: 030/884728-0, Fax: 030 884728-10, klinger@geulen.com

Ulrike Fokken
Sprecherin Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-86,  0151 55017009, fokken@duh.de

Dr. Axel Friedrich
Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.de

IE

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* Verstrahltes Wendland?

Erstellt von DL-Redaktion am 7. Dezember 2010

Unter dem Titel „Krebs aus der Asse?“ reagierte DL am 26. 11. 2010 auf Berichte des NDR, nach denen der Verdacht auf die Erhöhung von Leukämieerkrankungen in Asse bestehe. Das Atommülllager Asse liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Asse im Wendland.

In einer Erklärung teilt das Umweltministerium am 6. 12. 2010 auf Anfrage der Grünen mit, das die Bundesregierung die Häufung von Leukämie und Schilddrüsenkrebs in der Nähe des maroden Atomlagers Asse für Zufall hält. Die Strahlung in der Umgebung könne die Vielzahl von Krebsfällen nicht erklären. Wie „Die Welt“ berichtet, erklärte Umwelt-Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser, die Strahlung in der Umgebung der Asse werde seit 1966 lückenlos erfasst: “Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen kann der beobachtete Anstieg nicht durch die Strahlenbelastung aus der Asse erklärt werden.”

Ist diese Erklärung wieder eine von vielen politischen Unwahrheiten welche die Politiker aller Parteien den Menschen tagtäglich zur Beruhigung verkaufen? Noch am gleichen Tag verbreitet die IPPNW “International Physicians for the Prevention of Nuclear War” folgende Pressemitteilung:

Kein Zufall: IPPNW widerspricht der Bundesregierung!

Asse: Nicht nur mehr Krebserkrankungen, sondern auch zu wenig Mädchengeburten, 06.12.2010

Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW widerspricht der jüngsten Einschätzung der Bundesregierung, die vermehrten Krebsfälle in der Asse-Region seien rein zufällig. Während des Betriebs des Atommülllagers Asse sind dort in der Region neben den schon bekannten gehäuften Krebsfällen bei Erwachsenen nun auch deutlich zu wenig Mädchengeburten festgestellt worden. Dieses Ergebnis ist signifikant. Den Zufall als Ursache anzunehmen, erscheint extrem unwahrscheinlich.

Eine statistische Auswertung von Kusmierz, Voigt und Scherb hat die Geschlechtsverteilung der lebend geborenen Kinder auch in Remlingen von 1971-2009 (Beginn des Asse-Betriebs: 1965) untersucht. Statt der statistisch zu erwartenden Relation 105 Jungen : 100 Mädchen fand sich das signifikant veränderte Verhältnis 125 : 100. In der Asse-Betriebsphase plus ein Jahr Nachlauf (1971-1979) ist das Zahlenverhältnis mit 142 : 105 noch deutlicher. Der Statistiker Dr. Hagen Scherb, Helmholtz-Institut München, sagt dazu: „Das Geschlechtschancenverhältnis beträgt 1.35, d.h. in dieser Phase wäre theoretisch jedes 4. Mädchen verloren gegangen, falls nur Mädchen betroffen waren.“

Die IPPNW wertet die fehlenden Mädchengeburten als weiteren deutlichen Hinweis auf mögliche biologische Auswirkungen ionisierender Niedrigstrahlung in der Asse-Region.

Eine erst im Oktober 2010 veröffentlichte Studie hatte einen Verlust von Mädchengeburten im Umfeld deutscher und Schweizer Atomanlagen ergeben. Ähnliche Befunde wurden auch nach der Tschernobyl-Katastrophe und als Folge der Fall-Outs der Atombombenversuche festgestellt. Offenbar sind weibliche Keimanlagen strahlenempfindlicher als männliche. Möglicherweise kann die Verschiebung der Geschlechtsrelation bei Geburt als ein biologischer Indikator für ionisierende Niedrigstrahlung angesehen werden.

Bezüglich der erhöhten Zahl der Krebserkrankungen regt die IPPNW an, der Bundesumweltminister möge das Deutsche Kinderkrebsregister (DKKR) in Mainz veranlassen, auch die bisher unter Verschluss gehaltenen Kinderkrebszahlen für die Asse-Umgebung zu veröffentlichen. Die Krebsregister für Erwachsene sind bei den Bundesländern angesiedelt, Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen werden bundesweit zentral nach Mainz gemeldet.

IE

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* Vermögenssteuer

Erstellt von UP. am 7. Dezember 2010

Vermögenssteuer jetzt!!!

Eine Steuer von einem Prozent auf große Vermögen würde etwa 20 Milliarden Euro im Jahr einbrin­gen, die dafür eingesetzt werden könnten, notwendige öffentliche Leistungen in den Städten und Gemeinden, etwa im Bildungs- und Gesundheitswesen zu finanzieren. Attac hat mit dem Umvertei­lungspaket eine fundierte Alternative zum schwarz-gelben Kürzungspaket vorgestellt. Die Vermögensteuer war Bestand­teil dieses Konzepts. Jetzt gibt es einen Bündnisaufruf für die Vermögensteuer. Unter­zeichnen und weitersagen!
Gemeinsam mit etwa 100 Erstunterzeichnenden aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, Politik, Wissenschaft und Kultur fordern wir und bitten dazu um möglichst massenhafte Unterstützung:

Vermögensteuer jetzt! Wir fordern, schnellstmöglich wieder eine Steuer auf große Vermögen in Deutschland einzuführen.

>>> HIER weiterfordern und unterzeichnen!

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