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Archiv für Oktober 11th, 2010

* Bye, bye, Saar-Demokratie?

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Oktober 2010

Heute erhielt ich aus dem LINKEN Landesverband des Saarland folgenden Antrag.

Satzungsänderungsantrag           3

ANTRAGSTELLER: Landesvorsitzender Rolf Linsler

ANTRÄGE MIT ÜBERWIEGENDEM BEZUG AUF GESELLSCHAFT

Der Parteitag möge beschließen:

Die Satzung der Partei DIE LINKE. Landesverband Saar wird wie folgt geändert:

1. § 36 Satz 1 und Satz 2 werden zu Absatz 1.

2. In § 36 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

(2) Die mündliche Verhandlung vor der Schiedskommission ist parteiöffentlich. Die Schiedskommission kann die Parteiöffentlichkeit auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten ganz oder teilweise ausschließen. Die Schiedskommission kann ebenso einzelne Besucherinnen und Besucher von der mündlichen Verhandlung ausschließen, wenn deren Anwesenheit die Sachverhaltsfeststellung beeinträchtigen könnte oder wenn diese Besucherinnen und Besucher die Verhandlung stören.”_

Anm. Red.: Es soll nach Möglichkeit alles unter dem Teppich gekehrt werden und darum jegliche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

3. In § 36 wird folgender Absatz 3 eingefügt:

(3) Soweit die Parteiöffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Teilnehmer an einem Verfahren einschließlich der zu der Verhandlung zugelassenen Personen zur vertraulichen Behandlung der Vorgänge verpflichtet. Soweit die Verhandlung parteiöffentlich ist, sind die Teilnehmer an einem Verfahren einschließlich der zu der Verhandlung zugelassenen Personen zur vertraulichen Behandlung der Vorgänge gegenüber nicht parteizugehörigen Personen verpflichtet.”

Anm.: Eine Partei ist eine Institiution des “Öffentlichen Rechtes”. Den besonderen Schutz gebührt der einzelnen Person und nicht einer Partei. Die/der Einzelne ist vor der Willkür der Machthaber (Orts- oder Landesgutsherren) in der Partei zu schützen und nicht im Umkehrschluss.

4. In § 36 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

(4) Beistände dürfen nicht Mitglied einer anderen Partei sein oder einer anderen politischen, mit der Partei DIE LINKE konkurrierenden Gruppierung oder deren parlamentarischen Vertretung angehören.”_

Anm.: Unter Beistände sind u.a. auch Anwälte zu verstehen. “Beistände” sind auf alle Fälle Personen welche einem Angeklagten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Noch leben wir in einem  Rechtsstaat.

5. In § 36 wird der bisherige Satz 3 zu Absatz 5 und wie folgt neu gefasst:

(5) Im Übrigen gilt für den Landesverband DIE LINKE.Saar die Bundesschiedsordnung.”
_ANMERKUNG:__ Die unter 1.- 5. vorgeschlagenen Änderungen sind als einzelne Anträge zu verstehen, die einzeln abgestimmt werden sollten. Sie sind nur der Verständlichkeit halber zusammen dargestellt, da es sich um Änderungen betreffend einen Paragraphen handelt. (Demnach bestimmt sich auch die Kennzeichnung der Absätze letztlich danach, welche  Anträge angenommen werden.)_

BEGRÜNDUNG

Zu 1.:
Es handelt sich lediglich um eine durch die vorgeschlagenen  Änderungen notwendige systematische Änderung.

Zu 2. und 3.:
Die vor der Schiedskommission verhandelten Vorgänge sind parteiinterne Auseinandersetzungen, die deshalb auch nur parteiöffentlich zu behandeln sind. Die Regelung ist lediglich eine Klarstellung der bereits ohnehin geübten Praxis der Landesschiedskommission. Soweit aber bereits die parteiöffentliche Verhandlung in Abwägung zum Beispiel mit den Persönlichkeitsrechten eines Verfahrensbeteiligten weichen muss oder der Partei durch die parteiöffentliche Verhandlung Schaden droht, so muss die Parteiöffentlichkeit ausgeschlossen werden können. Die Regelung ist ebenso wie die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung angemessen und notwendig, um die innerparteiliche Ordnung sowie die Arbeitsfähigkeit der Partei zu gewährleisten und etwaigen Schaden von der Partei abzuhalten.

Zu 4.:
Beistände erlangen durch ihre Tätigkeit zwangsläufig Kenntnis über parteiinterne Vorgänge. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die Beistände nicht in parteischädigender Absicht handeln; es  muss demnach ein Vertrauensverhältnis zu ihnen bestehen. Die Regelung will verhindern, dass Personen, die der Partei zuwider  laufende Interessen verfolgen, an parteiinterne Informationen  gelangen und diese zum Schaden der Partei verwenden.

Zu 5.:
Es handelt sich lediglich um eine durch die vorgeschlagenen Änderungen notwendige systematische Änderung.

Zur Satzung der Schiedskommission: Hier !
Auszüge:
§ 1 (1)
Die Schiedskommissionen sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Ihre Tätigkeit dient der Wahrung der Rechte des einzelnen Mitglieds, dem Erhalt demokratischer Prinzipien und der satzungsgemäßen Handlungsfähigkeit der Organe der Partei.
§ 1 (2)
Die Organe der Partei sind verpflichtet, die Arbeit der Schiedskommissionen zu unterstützen. Die Mitglieder der Partei dürfen die Tätigkeit der Schiedskommissionen nicht behindern. Als Verfahrensbeteiligte sind sie verpflichtet, an der Sachaufklärung mitzuwirken.
§ 1 (3)
Alle Schiedskommissionen sind an diese Schiedsordnung gebunden.

Was hier von einem Landesvorsitzenden versucht wird, ist schon im Ansatz als versuchte Manipulation erkennbar. Als gewählter Vorsitzender einer Landespartei wäre es seine Pflicht die Neutralität einer Schiedskommission zu wahren und nicht zu versuchen diese durch unsinnige Anträge für sich zu vereinnahmen. Die Partei DIE LINKE bezeichnet sich selber als Demokratische Partei. Nach dem Lesen solcher Art von Anträgen bekommt man eher den Eindruck in der Sekte der Scientology geraten zu sein.

Nach zu lesen sind diese versuchten Entdemokratisierungs Anträge natürlich  auch auf der Landesseite DIE LINKE. Landesverband Saar /Zeilen 705 - 745

Es ist Auffällig das immer wieder von ähnlichen Vorgängen aus diesem an und für sich kleinen Bundesland zu berichten ist. Mag das wohl ein Führungsproblem sein? Hier einige Beispiele:

Saar-Linke:Presse

Trara an der Saar

das “östliche” Saarland

Linke Saar Demokratie

Linke Saar Demokratie” 2

IE

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* Wie geht es uns,

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Oktober 2010

…Herr Küppersbusch?

taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht in der letzten Woche?

Friedrich Küppersbusch: Amis erzählen von tollen Drohnenangriffen, mit denen sie Terror gegen Europa anwehren. Und dass sie mehr Bankdaten, weniger Datenschutz, mehr Online-Zugriff auf Europa bräuchten.

Was wird besser in dieser?

Europa lernt 1 und 1 zusammen zu zählen.

32 Millionen Euro berechnet Karstadt-Insolvenzverwalter Görg für seinen 15-Monats-Job. Diese Summe mag zwar rechtens sein, aber ist sie verhältnismäßig?

Görg hofft, mehr als das 5fache seines Honorares an Schadensersatz aus Manager Middelhoff rauszuholen - dem u.a. diente die Großrazzia gegen den “Acandor” Manager letzte Woche. Verdacht: Middelhoff habe geduldet, dass der “Oppenheim-Esch” - Immobilienfonds fünf Karstadt - Häuser billig kaufte und zu tödlich hohen Tarifen zurückvermietete. Da hat der Karstadt - Slogan “Schöner Shoppen in der Stadt” mal was getaugt. Middelhofs “Management” war offenkundig eher Sterbebegleitung bis wirtschaftlicher Totschlag. Und wenn der Trick wirklich 175 Mio gebracht hat, deutlich besser bezahlt als die Insolvenzverwaltung. Der stünden per Gesetz gute 5 Mio zu, der Rest sind Zuschläge für die Führung von 120 Häusern, Verhandlungen mit über 1000 Gläubigern und schließlich die Prämie, den weißen Ritter Berggruen zu finden. Ob das soviel - Fachpersonal, zum Beispiel - kostet, kann ich nicht beurteilen. Sehr wohl hingegen kann ich mir vorstellen, dass Manager , die so was anrichten, dafür auch haften sollten. Warum muss Middelhoff noch Immobilienschwindel nachgewiesen werden, wenn das ungleich stattlichere Verbrechen offenbar ist ? Wir müssen uns mit Kleinkram wie Politikerverdruss nicht aufhalten, solange wir solche Wirtschaftsbosse haben.

Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen

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* “eigentlich schade” RLP

Erstellt von DL-Redaktion am 11. Oktober 2010

Folgende Kommentare zu den Vorgängen in RLP erhielt ich am Wochenende mit der Bitte um Veröffentlichung. IE

“Eigentlich schade!”,…

…das waren Alexander  Ulrichs ersten Worte nach der Entscheidungsverkündung der Landesschiedskommission in Mainz am heutigen Samstag den 09.10.10 in Mainz. Die LSK hatte die beiden Parteiausschlussanträge gegen ihn zurückgewiesen.

Von einem Erfolg vor der Schiedskommission für Alexander Ulrich kann allerdings keine Rede sein. Die Kommission stellte in der mündlichen Begründung fest, dass Alexander Ulrich sehr wohl “parteischädigend” gehandelt habe. Vor einem Parteiausschluss rettete ihn wohl nur seine Aussage, dass er eingesehen habe, Fehler gemacht zu haben und dass er diese in Zukunft nicht mehr wiederholen würde. Wir dürfen gespannt sein.

Alexander Ulrich ist am heutigen Tag mit einem “blauen Auge” davon gekommen und steht ab jetzt unter besonderer Beobachtung.

Die Landesschiedskommission hat die richtige Entscheidung in der heutigen Sache getroffen. Sie hat bewiesen, dass sie selbst durch massiven Druck von Ulrich und seinen Anhängern besonnene Entscheidungen zu treffen vermag.  Alexander Ulrich kann sich nicht als Gewinner fühlen.

Von  einem “Blutrausch” bei den Verantwortlichen sprach er noch, als erst vor kurzem Johannes Verbeek begründet aus der Partei ausgeschlossen wurde und dass ihn bald wohl dasgleiche Schicksal treffen werde. “Eigentlich Schade!” - An dieser Reaktion Alexander Ulrichs unmittelbar nach der Entscheidungsverkündung ist erkennbar, dass er sein nun attestiertes parteischädigendes Verhalten fortgesetzt hätte, hätte ihm die LSK dazu heute die Gelegenheit gegeben.  Die Landesschiedskommission ist nicht in dieses offene Messer gelaufen und hat damit ihre Glaubwürdigkeit bewiesen und gestärkt.

Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich Ulrich in Zukunft verhält. Auffällig werden darf er jetzt jedenfalls nicht mehr und das fällt Alexander Ulrich bekanntlich am schwersten.

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Liebe GenossInnen,

wenn er (Alexander)  keine konkreten “Fehler”, (schon das Wort Fehler ist der falsch Begriff für eine absichtsvolle innerparteiliche Machtübernahmepraxis), eingestanden hat und diese nicht bekannt gemacht werden, war die Sache der Mühe nicht wert. (Hier wäre die Schiedskommission gefordert, in der Partei auch erzieherisch zu wirken und gewonnene innerparteiliche Normen bekannt zu machen und zu stärken.) Außerdem ist es ein Unding, nach der ganzen Vorgeschichte(kollektiven Versagens), einen MdB auszuschließen. Das sehe ich auch bei Verbeek so. Das Ganze kommt mir zu unpolitisch daher. Es kann nicht darum gegen die Partei von Personen zu säubern, sondern es geht um eine andere ARBEITSWEISE in der Partei und bei den Verantwortlichen, es genügt ja, sich autoritäre Personen nicht noch selbst zum “Anführer” zu wählen, dass ist doch im Regefall Sanktion genug.

In Vorbereitung des Parteitages, auch angesichts der Auswahlkriterien, ist mir nach wie vor sehr unklar, weil intransparent, wo die Entwicklung mit wem eigentlich hingehen soll! Eine Anti-Ulrich-Wahl ist nicht zugleich eine Pro-Demokratiewahl. Mag sein, dass es erhebliche Mühe macht, den Zugriff einer erwiesener Maßen antidemokratischen Clique auf die Partei zu verhindern, aber für den Erfolg und die Glaubhaftigkeit der Nachfolger kommt es hier eben auch auf die Wege / Methoden an, mit denen das geschieht. Wenn es in der Partei in Richtung Demokratie und Partizipation einen echten Zugewinn geben soll, dann braucht es mehr als   nur neue “Gesichter”.

Was die Verfahren gegen Bülow und Vollmann anbelangt, hier sind nach meiner Einschätzung die Toleranzgrenzen längst überschritten. Hier liegt ausdauernde Parteizersetzung und Diffamierung von Menschen mit Lügen auf “hohem” Niveau vor. “Verdienste dieser Personen für die Partei sind gemessen am systematisch angerichteten Schaden nicht zu erkennen.

Freilich sind diese Personen Insider, Mitwisser, belastende Zeugen gegen das Sauberimage des heutigen Landesvorstandes. Darin liegt das Prozessrisiko, insbesondere für den Landesvorstand. Aus “Angeklagten” könnten leicht “Ankläger” werden, zumal Dr. Vollmann sich gerade der Methode der Schaffung subtiler und diffiziler wechselseitiger Abhängigkeiten bediente, die jetzt leicht ausgespielt werden könnte, falls in der Verteidigung zum Gegenangriff übergegangen würde und Tacheles geredet würde.

Es wäre angemessen, wenn der Landesvorstand mehr täte, als scheinheilig gegen diese Verfahren zu plädieren, sondern mal klar und parteilich zu Antidemokraten auch Stellung nähme. Die ausbleibende Stellungnahme wirft lange Schatten auf die selbst ernannten “Parteierneuerer”. ZUm Beispiel Genossin Theisinger-Hinkel wäre hier gefordert, denn sie war auch eine willige Vollstreckerin des politischen Willens ihres Vordermanns Alexander Ulrichs. Das diese Genossin heute Landesgeschäftsführerin ist und nach Höherem strebt und dabei Unterstützung erfährt wirft ein bezeichnendes Licht auf die unbereinigte Gesamtsituation. Mag sein, dass dies dem Mangel an weiblichen Personal geschuldet ist, mag sein, dass Änderungen von Verhaltensweisen und Einstellungen vor sich gehen…, davon müßten die Mitglieder aber erst durch eine andere Praxis überzeugt werden, Transparenz und vorurteilsfreie Kooperation, also - der Weg zur  Erneuerung ist nocht weit und steinig,

Bernd Wittich

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