Erstellt von Gabi Koehler am 21. Juli 2010
Volksentscheid nun auf Bundesebene gefordert!
Artikel 20 im Grundgesetz besagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!“
Gerade Druckfrisch aus den Nachrichten, fordern die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes immer mehr einen Volksentscheid auch auf Bundesebene.
Nachdem sich der Volksentscheid in Bayern bereits beim Rauchverbot erfolgreich durchgesetzt hat, folgte nun der Flughafen Lübeck. Inzwischen werden die Stimmen des Volkes immer lauter und fordern den Volksentscheid auch immer stärker auf Bundesebene.
Der Artikel 20 des Grundgesetzes sagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!“
Nun ist dieses Gesetz eingeschränkt und ich glaube, dass unsere Politiker gerade in der jetzigen schweren Zeit einmal darüber nachdenken sollten, ob sie mit einem Volksentscheid auf Bundesebene doch letztendlich besser fahren würden?!
Warum? Ganz einfach, weil gerade unsere aktuelle Koalition das Ruder immer mehr aus der Hand schlägt, merken wollen unsere Politiker dies natürlich nicht.
Gerade jetzt, wo die Zeiten immer schlimmer werden. Es regiert immer mehr Gewalt, Brutalität, Arbeitslosigkeit und und und…. Und somit den Unmut über die Entscheidungen unserer Politiker.
Nun ist es doch so, dass sich immer mehr Bürgerinitiativen bilden, um sich gegen die Ungerechtigkeiten in unserem Land bilden.
Jüngstes Projekt in Winsen/Luhe, wo die Bürgerinnen und Bürger für ein gerechteres Schul – und Bildungssystem vorgehen.
Auffallend dabei ist doch immer wieder, dass wenn solche Initiativen richtig organisiert und auch durchgeführt werden, dass wir gemeinsam alles erreichen können! Wichtig ist, wenn wir einen Volksentscheid auf Bundesebene durchsetzen wollen, dann müssen wir uns gemeinsam auf den Weg machen und uns gemeinsam gegen die unmöglichen Sparpakete unserer Politiker durchsetzen.
Grundsätzlich sollte sich hier jeder einmal tief in seinem Inneren fragen, ob es einem wichtig ist, ob er etwas ändern will und was!?
Hier eine Vorschlagsliste:
F Änderung /Abschaffung von Hartz IV
F Ein besseres Bildungssystem
F Härtere Strafen bei Missbrauchsfällen und anderen Straftaten
F Ein besseres ÖPNV
F Kürzungen der Diäten unserer Politiker
F Keine Armut mehr, vor allem keine Kinderarmut mehr (siehe auch Hartz IV)
Nun, wer weitere Vorschläge hat, diese werden hier gerne entgegen genommen.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf seine Meinung zu äußern und somit schließt sich wieder der Kreis, somit haben wir auch ein Recht auf Volksentscheide auf Bundesebene, was natürlich wie immer dauern wird. Ich bekomme es doch jeden Tag mit, dass sich jeder über irgend etwas ärgert und der Meinung ist, dass die Entscheidungen unserer Politiker nicht rechtens sind, so gesehen gibt es genügend Gründe um einen Volksentscheid auf Bundesebene herbei zu führen. Hier ein Artikel zum Thema, den ich persönlich sehr gut finde, da er genau den Nagel auf den Kopf trifft:
Alle Macht dem Volke?
Die Volksabstimmung
Soll man dem Volk die Entscheidung überlassen? Diese Frage wird zurzeit in einigen EU-Ländern angesichts der geplanten Verabschiedung einer europaweit einheitlichen Verfassung debattiert. Frankreich hadert, England hat sich durchgerungen und in Irland oder den Niederlanden stand sie nie in Frage: die Volksabstimmung.
Als Volksabstimmungen, oder Volksentscheide, wie sie in Deutschland heißen, bezeichnet man die Urnengänge stimmberechtigter Bürger, in denen über neue Gesetze oder Verfassungsänderungen abgestimmt wird. Einem solchen Referendum geht meistens ein so genanntes Volksbegehren voraus, bei dem die Bürger beispielsweise ihren Wunsch nach einer Gesetzesänderung durch eine Unterschriftenaktion ausdrücken. Erst wenn eine ausreichend große Zahl von Bürgern – in der Regel 10% - sich für eine Abstimmung ausspricht, kommt es zu einem Volksentscheid. In zahlreichen europäischen Nachbarländern wie etwa Dänemark oder der Schweiz sind Volksentscheide gang und gebe. Volksentscheide auf Bundesebene sind jedoch in der deutschen Verfassung derzeit nicht vorgesehen. Um sie per Gesetz einzuführen, müsste zuerst das Grundgesetz entsprechend geändert werden. Das bedingt allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. In Art 20 GG heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, was jedoch nur eingeschränkt umgesetzt wird, denn in Deutschland herrscht das Prinzip der mittelbaren parlamentarischen Demokratie. Das bedeutet, dass sich das Volk Vertreter wählt, in deren Hände für eine Legislaturperiode die politischen Geschicke des Landes gelegt werden. Außerhalb der Kommunal-, Landes- und Bundestagswahlen haben die Bürger keinerlei Einfluss auf die politischen Entscheidungsprozesse. Die Abgeordneten sind nicht an Anweisungen aus dem Volk, sondern lediglich an ihr Gewissen gebunden.
Die Verfassungen einiger Bundesländer sehen jedoch Volksentscheide vor. Dabei wird allerdings nur über landespolitische Belange abgestimmt. Für länderübergreifende Referenden gilt die Neugliederung des Bundesgebietes als einzige Außnahme. So wurde zum Beispiel in der jüngsten Vergangenheit über die Zusammenlegung der Bundesländer Berlin und Brandenburg abgestimmt.
Wir sind das Volk! Dies sollten wir auch umsetzen, für eine bessere Zukunft!