100 Jahre Friedensk. 1919
Erstellt von Redaktion am Dienstag 8. Januar 2019
Die zähe Neuordnung der Welt
Von Birte Förster
Kampf für Gleichstellung: Als 1919 in Paris über den Frieden verhandelt wurde, ging es um globale Fragen, die uns noch heute beschäftigen.
Anfang 1919 wurde Paris zur Hauptstadt der Welt. Die 27 Siegermächte reisten mit 1.000 Delegierten zur Friedenskonferenz an, dazu kamen, alles in allem, 10.000 Experten. Der britische Diplomat Harold Nicolson schrieb euphorisch, man fahre nach Paris, um „ewigen Frieden“ zu schaffen.
Auch ohne diese pathetische Aufladung handelte es sich bei der Friedenskonferenz um eine Mammutaufgabe, denn unter hohem Zeitdruck und vor dem Hintergrund von Interessenkonflikten zwischen den vier Hauptsiegermächten Frankreich, Großbritannien, Italien und den Vereinigten Staaten sollte der Krieg beendet, Europa neu geordnet und der Frieden dauerhaft gesichert werden.
Vor allem drei Verhandlungspunkte machten die Pariser Konferenz zu einem globalen Ereignis: die Gründung des Völkerbundes, die Einrichtung der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) und die Aufteilung des deutschen Kolonialbesitzes in Afrika und Asien. Damit berührte die Friedenskonferenz Fragen, die bis in unsere Gegenwart hineinreichen – von globalen Arbeitsrechten, der Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen bis zum Erbe des europäischen Kolonialismus.
In Paris sollte 1919 die Welt neu geordnet werden, doch am Verhandlungstisch saßen nur die Abgesandten souveräner Siegermächte. Dabei hoffte auch die Bevölkerung der Kolonien auf das von Woodrow Wilson geforderte „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ und verlangte, die eigenen Geschicke mitbestimmen zu können.
Dass mit dem Völkerbund eine internationale Staatengemeinschaft geschaffen wurde, war ein herausragendes Novum. Hauptziel der Organisation war es, Konflikte künftig nicht Waffengewalt zu lösen, sondern sie zu entschleunigen und im besten Fall durch Vermittlung zu beseitigen. Streitigkeiten mit anderen Mitgliedstaaten sollten künftig vor dem Völkerbund verhandelt werden, und bevor ein Staat in den Krieg ziehen konnte, war ein Schiedsspruch einzuholen und eine Frist zu wahren. Hielt ein Mitglied sich nicht daran, wurde dies als Aggression gegen den gesamten Bund verstanden, Maßnahmen wie wirtschaftlicher Boykott oder militärische Intervention wurden möglich.
Machtloser Völkerbund
Doch vor allem zwei Begebenheiten schwächten die neue internationale Organisation von Beginn an: Erstens wurde den besiegten Ländern eine Mitgliedschaft zunächst verweigert, zweitens traten die Vereinigten Staaten dem Bund gar nicht erst bei. Dieser wurde so zu einem Bund der europäischen Siegerstaaten von geringer Schlagkraft. Das hehre Ansinnen, Krieg dauerhaft zu kriminalisieren und die territoriale Integrität sowie die politische Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten zu sichern, war nicht durchsetzbar.
Bereits unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu kriegerischen Konflikten in Ost- und Südosteuropa, 1922 sanktionierte der Völkerbund im Vertrag von Lausanne Zwangsmigration und ethnische Säuberung. Und weder gegen die Besetzung der Mandschurei durch sein Mitglied Japan im Jahr 1931 noch gegen die Annexion Abessiniens durch das faschistische Italien konnte der Völkerbund erfolgreich vorgehen.
Auch die Zukunft der deutschen Kolonien und des zerfallenden Osmanischen Reiches wurde in der Völkerbundakte geregelt. Deutschland sollte seine im Krieg von den Alliierten besetzten Kolonien nicht zurückerhalten. Japan und die Siegermächte erhoben Anspruch auf diese Gebiete, doch Wilson setzte durch, sie der Aufsicht des Völkerbundes zu unterstellen. Der südafrikanische Ministerpräsident Jan Smuts erkannte allerdings in der Mandatsträgerschaft des Völkerbundes eine Möglichkeit, die weitere Beherrschung vor allem der afrikanischen Kolonien sicherzustellen, und ersann die Einteilung der Territorien in A-, B- und C-Mandate, die den „Entwicklungsstand“ des jeweiligen Gebiets und die Fähigkeit zur Selbstregierung abbilden sollten.
Welcher Kategorie ein Gebiet zugeordnet wurde, war entscheidend für die qualitative Veränderung von der Kolonialherrschaft zur Treuhänderschaft. So wurde Namibia, das Südafrika gern annektieren wollte, in Paris zu einem C-Mandat und damit als unfähig zur Selbstregierung eingestuft – mit lange andauernden Folgen: Erst 1990 wurde das Land ein unabhängiger Staat, und damit endete zugleich sein Apartheidregime.
Aufmerksamkeit für die Lage der Schwarzen
Mit der Einführung der Mandate änderte sich die Kolonialherrschaft eher ideell als konkret. Zumindest auf dem Papier war es nun die Aufgabe der Mandatsträger, sich um das Wohlergehen und die „Entwicklung“ der Bevölkerung zu kümmern. Darüber mussten sie der Mandatskommission des Völkerbundes regelmäßig Bericht erstatten. Sie trugen somit eine vertraglich festgeschriebene Verantwortung, an der sie sich theoretisch messen lassen mussten. Bewohner*innen der Mandatsgebiete konnten außerdem Petitionen und Beschwerden über Missstände an dieses Gremium senden.
Dennoch hatte die Kommission kaum Möglichkeiten, auf die tatsächliche Regierung der Mandatsgebiete Einfluss zu nehmen. Als es 1922 im heutigen Namibia zu Aufständen kam, die von Südafrika gewaltsam niedergeschlagen wurden, konnte weder die Mandatskommission noch der Völkerbundrat das Minimalziel erreichen, dass Südafrika Fehler im Umgang mit der Rebellion zugab. Dennoch war diese Regelung der Beginn vom Ende des Kolonialismus.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Die Grafik zeigt die 13 Regionen der Welt, die in der sicherheitspolitischen Simulation POL&IS der Bundeswehr vorkommen.
Author | Ralf Ollinger / Source : Own work |
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